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INFORMATIONEN ZU SATZARTEN


Neueste Informationen zur Erfassung bestimmter Satzarten

Informationen und Neuigkeiten in weiteren Kategorien

    Zur Schärfung der Sachverhalte wurde folgender Verwendungshinweis ergänzt:

    Als Berufsbezeichnung ($4-Code berc/beru) in Personendatensätzen nur für Personen zu verwenden, die sich als praktizierende Hexen verstehen und diesen Begriff als Selbstbezeichnung verwenden; für die Opfer von Hexenprozessen verwende SW Weibliche Angeklagte in Kombination mit SW Hexenprozess, beide jeweils mit dem $4-Code rela.

    Wir bitten um Beachtung und ggf. um Korrektur.

    In der Redaktionsarbeit ist wiederholt aufgefallen, dass bei neu erfassten Sachbegriffen als Katalogisierungsquelle in Feld 040, Unterfeld $e „rda“ eingegeben wurde. Dies ist nicht zulässig, da Sachbegriffe gemäß RSWK erfasst werden. Bitte beachten Sie, dass die Katalogisierungsquelle für die Satzart Ts wie folgt zu belegen ist: 040 $frswk. Bei Aufgreifen sollten Datensätze entsprechend korrigiert werden.

    1. An wen ist dieses Dokument gerichtet?

    Dieses Dokument richtet sich an Mitarbeiter:innen von Institutionen, die Daten zu zeitgenössischen Personen in der GND erfassen wollen. Ergänzend zu den geltenden Regeln und bestehenden Erfassungshilfen will es darauf aufmerksam machen, dass mit der (Neu-)Erfassung von zeitgenössischen Personen eine besondere Verantwortung verbunden ist.

    2. Warum ist der verantwortungsvolle Umgang wichtig?

    Der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte ist ein hohes Gut, das im digitalen Zeitalter, mit den immer größer werdenden Möglichkeiten der Datenaggregation und -auswertung, von Tag zu Tag wichtiger wird. Bei noch lebenden Personen (sog. Betroffenen) ist beim Speichern und Veröffentlichen von personenbezogenen Daten mit besonderer Vorsicht vorzugehen. Dies fängt schon bei der Auswahl der zu speichernden Daten an.

    Die GND ist keine Enzyklopädie und kein biografisches Lexikon. Grundsätzlich sollten Normdatensätze zwei zentrale Funktionen erfüllen: Eine Entität identifizierend beschreiben und die Vernetzung von unterschiedlichen Ressourcen mit dem identifizierenden Datensatz dieser Entität ermöglichen. Es gibt zwar Fälle, in denen Autoren darum bitten, dass weitere Informationen über sie gespeichert werden sollen – sie geben auch selbst an, was sie gerne gespeichert hätten – aber auch in diesen Fällen ist mit Vorsicht vorzugehen: Einerseits um die GND nicht unnötig aufzublähen, andererseits aber auch, um den redaktionellen Aufwand zu verringern, für den Fall, dass die Person ihr Einverständnis zur Datenspeicherung zurückziehen sollten.

    Somit ist – jedenfalls bei zeitgenössischen Personen – immer zu überlegen, ob ein Merkmal unbedingt für die Individualisierung notwendig ist. Das hängt u. U. auch davon ab, wie häufig ein Name ist und welche Angaben sinnvoll sind, um zwei gleichnamige Personen zu unterscheiden. Für einige Merkmale existieren genaue Vorgaben. So hat z. B. die Expertengruppe Normdaten 2014 festgelegt, dass bei noch lebenden Personen das exakte Geburtsdatum nicht in der GND erfasst werden soll (vgl. Erfassungsleitfaden 548). Für die meisten Merkmale gibt es aber keine so genauen Vorgaben - hier müssen die Katalogisierenden nach ihrem Ermessen vorgehen.

    Die GND ist eine kooperativ gepflegte Datenbank mit weitgehenden Schreibrechten für alle beteiligten Mitglieder. Dadurch, dass sämtliche Inhalte der Datenbank sofort nach der Erfassung nicht nur allen Mitgliedern der GND-Kooperative zur Verfügung stehen, sondern über die Maschinenschnittstellen durch jedermann übergreifend sofort recherchierbar sind und z. B. in den Katalogen der Deutschen Nationalbibliothek und den deutschen Bibliotheksverbünden sowie international in der Virtual International Authority File (VIAF) gleich veröffentlicht werden, wird deutlich, welche Auswirkung das Anlegen und Redigieren eines Personensatzes in der GND haben kann.

    Zusammenfassend fragen Sie sich bei der Erfassung der Daten „Benötige ich diese Daten wirklich?" Denken Sie an den Grundsatz der Datenminimierung (also: nicht mehr personenbezogene Daten, als unbedingt nötig) und dass die Richtigkeit der Daten dann auch belastbar sein muss.

    3. Welche Daten sind besonders sensibel?

    Als besonders sensible Daten nennt Art. 9 DSGVO Angaben, aus denen "die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen", sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung. Die Verarbeitung dieser Art Daten ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dass die betroffene Person selbst diese Angaben veröffentlicht hat (Art. 9, Abs. 2 Lit. e). Weiter sollten Daten wie das genaue Geburtsdatum, Herkunftsort, Geschlecht bzw. sexuelle Identität und Angaben zu dem persönlichen Umfeld nur dann erfasst werden, wenn sie für die Individualisierung unbedingt notwendig sind.

    Weniger kritisch sind Angaben wie Wirkungsdaten, Ländercode (Pflichtangabe), akademischer Grad, thematischer Schwerpunkt, Adelstitel, zugeordnete Titelangaben.

    4. Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt seit 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Die DSGVO legt fest, dass die Hoheit über die eigenen Daten grundsätzlich bei der lebenden Person bleibt, und dass diese Daten auf Wunsch geändert oder gar gelöscht werden müssen. Hiervon können nur vereinzelt Ausnahmen gemacht werden, etwa wenn eine Verarbeitung im Rahmen einer gesetzlichen Pflicht oder hoheitlichen Aufgabe erfolgt.

    Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als “alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann” (Art. 4 Absatz 1).

    Eine Verarbeitung dieser Daten (d.h. jede Art von Umgang einschließlich des erstmaligen Erfassens und des Löschens, Art. 4 Nr. 2 DSGVO) bedarf in jedem Fall einer Rechtsgrundlage. Die GND als Ganzes kann sich dabei auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) stützen. Als kooperativ gepflegte Datenbank gilt für die GND eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von DSGVO Art 26. Das heißt, dass grundsätzlich alle Teilnehmer:innen für die von ihnen eingetragenen Angaben haften, und auch, dass für die sonstigen Daten eine Mithaftung gegeben ist. Hierzu wird es eine besondere datenschutzrechtliche Vereinbarung geben, die die Einzelheiten der Verarbeitung und der Verantwortlichkeiten klärt. Im Übrigen muss jede zur GND beitragende Stelle selbst prüfen, ob sie die vorliegenden Daten erfassen und in die GND einspeisen darf. Beispielsweise lässt sich die Befugnis für die Deutsche Nationalbibliothek aus dem gesetzlichen Auftrags zur bibliografischen Erfassung und der Zusammenarbeit in nationalen Fachorganisationen ableiten (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 2 Nr. 1 u. 3 DNBG).

    Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, bei der Erfassung personenbezogener Daten die Grundsätze der Verarbeitung einzuhalten, die in Art. 5 DSGVO dargestellt sind: dabei sind für die GND insbesondere der Grundsatz der Datenminimierung (nicht mehr personenbezogene Daten, als unbedingt nötig sowie der Grundsatz der belastbaren Richtigkeit zu beachten (Art. 5 Abs. 1 lit. c und d DSGVO)).

    Seit Herbst 2023 wird das Praxis-Update RDA DACH vermittelt (siehe https://sta.dnb.de/doc/STA-HILFE-TRM); teilweise ist die Erfassung von Normdaten betroffen (Abschnitt 2.3).

    Für alle, die bereits am Praxis-Update RDA-DACH teilgenommen haben, gelten die Vereinbarungen aus dem Update.

    Für folgende Erfassungshilfen ergaben sich durch die Einführung von RDA DACH inhaltliche Änderungen: Personen: EH-P-15 - Körperschaften: EH-K-15; EH-K-16; EH-K-17
    Die Erfassungshilfen geben derzeit noch den alten Stand vor.

    Im Rahmen des Projekts „GND-Dokumentation“ werden die GND-Erfassungshilfen und weitere GND-Dokumente ebenfalls in die STA-Dokumentationsplattform überführt und in diesem Zusammenhang an den gültigen Regelwerksstand angepasst.

    Immer wieder ist zu beobachten, dass bei Level-1-Datensätzen, die von Level-3-Redaktionen bearbeitet werden, das Level auf Level 3 heruntergestuft wird (z.B. idn 118722123). Bitte achten Sie darauf, dass Sie durch Ergänzungen die Level der Datensätze nicht herunterstufen.

    Zu der Mitteilung aus dem April, Erschließung von Medienwerken, die durch KI-Software erstellt worden sind, gibt es einen neuen vorläufigen Stand.

    Der Umgang mit KI-generierten Medienwerken in der Titeldaten- und Normdatenerschließung wurde in verschiedenen Runden besprochen (GND-Jira-Telko, 4.4.2023, Fachgruppe Erschließung, 25.4.2023). Es wird als sinnvoll erachtet und nun darauf hingearbeitet, das Thema auf internationaler Ebene zur Diskussion und Klärung zu bringen - etwa über die European RDA Interest Group (EURIG) an das RDA Steering Committee (RSC).

    Bis zur endgültigen Entscheidung empfiehlt die Fachgruppe Erschließung die folgende vorläufige Vorgehensweise:

    • Medienwerke, die von KI-Software erstellt worden sind, bekommen keinen geistigen Schöpfer, sondern werden als anonyme Werke erschlossen.
    • Titeldatensätze für Medienwerke, die von KI-Software erstellt worden sind, sollen in einem geeigneten Hinweisfeld eine Kennzeichnung bekommen, dass es sich um ein von der Software XY erstelltes Werk handelt. Damit können die betreffenden Datensätze später leichter gefunden und angepasst werden, sobald über den Umgang mit solchen Werken entschieden worden ist.
    • Es werden keine GND-Sätze für KI-Software als geistiger Schöpfer erstellt (Tp oder Tb). Sollte es für die Verschlagwortung notwendig sein, können selbstverständlich Ts-Sätze angelegt werden.


    Der Text der Veröffentlichung Ein Pferd verdurstet im Erdbeerland ist durch eine textgenerierende Software namens Doombot erstellt. Diese Software wird seit März 2020 von Julia Knass und Thomas Hainscho geschrieben. Doombot generiert Kurztexte, u.a. für den Twitteraccount @deardoombot und auf der Website https://www.doomscrolling.at. Die Frage ist, ob Doombot hier als geistiger Schöpfer eingetragen werden soll und ob es daher einen Normsatz für Doombot geben soll (und falls ja, ob Tb oder Tp).

    Wie damit in Titeldaten- und Normdatenerschließung umzugehen ist, wird in Kürze in der Fachgruppe Erschließung diskutiert. Wir informieren Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten.

    In der Redaktionsarbeit fiel auf, dass bei dem Herauslösen von Spitzenorganen bei Gebietskörperschaften nicht zwischen dem „Stadtrat“ - eine gewählte Vertretung -, und dem „Rat der Stadt“ - nur in der DDR; ein kollektiv arbeitendes Organ, das heutzutage der Stadtverwaltung entspricht (vgl. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rat_der_Stadt_(DDR)&oldid=227537884) - unterschieden wurde. Es sind verschiedene Sachverhalte und bedürfen bei Bedarf unterschiedlicher Datensätze. In der ehemaligen DDR gab es auch „Rat des Kreises“, „Rat des Bezirkes“ und „Rat der Gemeinde“, ebenfalls reine Verwaltungsabteilungen, keine gewählten Vertretungen. Für diese gilt der gleiche Hinweis.

    Dieses Organ hieß damals offiziell einfach „Rat der Stadt“ und soll als „Rat der Stadt“ (oder „Rat des Kreises“ / „Rat des Bezirkes“ / „Rat der Gemeinde“) unter dem Namen der entsprechenden Stadt (bzw. zutreffenden Gebietskörperschaft) erfasst werden. Weitere abweichende Namen sollen in Feld 410 erfasst werden. Um zu vermeiden, dass die Datensätze für den "Rat der Stadt" und den "Stadtrat usw., die sehr ähnlich lauten, zusammengeführt werden, soll beim Datensatz für den "Rat der Stadt" usw. ein Feld 667 eingefügt werden mit: „DDR-Organ“ bzw. „DDR-Organ; nicht identisch mit …“ Beim Datensatz für den "Stadtrat" usw. soll ggf. ein Feld 667 eingefügt werden mit: "Nicht identisch mit ..." 

    Alle diese Datensätze sollen als instantiellen Oberbegriff "Örtlicher Rat" (nid 1289567409) bekommen.

    Beispiele:

    nid 1086912063, Erfurt / Rat der Stadt

    nid 1269706993, Kreis Borna / Rat des Kreises

    nid 1226161367, Bezirk Frankfurt (Oder) / Rat des Bezirkes

    nid 1227135327, Zeuthen / Rat der Gemeinde


    Jeder Verbund ist für die Korrektur ihrer betroffenen Datensätze verantwortlich.

    Nach RDA 11.2.2.14.5 werden Institute von Universitäten untergeordnet erfasst, wenn der Name nur ein bestimmtes Studienfach umfasst. RDA 11.2.2.14.5 gilt für alle Arten von Hochschulen, die der Lehre dienen.

    Akademien der Wissenschaften sind keine allgemeine Hochschulen. Hochschulen sind Lehreinrichtungen, Akademien nicht. Für Institute von Akademien gilt deshalb in der Regel RDA 11.2.2.14.6. Institute von Akademien tragen meistens den Namen ihrer Akademie in ihrem eigenen Namen.

    Es muss immer inhaltlich festgestellt werden, ob eine Körperschaft, die sich "Akademie" nennt, eine Lehreinrichtung ist oder nicht. Wenn es keine ist, gilt, RDA 11.2.2.14.6, wenn es eine ist dagegen RDA 11.2.2.14.5.

    Im Juli hatten wir Sie über die Vorschlagsdatensätze für Personen in der GND informiert. 


    Nun gibt es ein Update:

    Bisher konnten Sie bei der Suche via WinIBW nach Personendatensätzen in der GND auf die Vorschlagsdatensätze (Satzart "TX", Pica3-Feld 005) stoßen. Diese sollten ignoriert werden, da die Datensätze aktuell lediglich von DNB-Kolleg*innen zu GND-Datensätzen aufgearbeitet werden. Nun werden die Vorschlagsdatensätze für alle GND-Anwender*innen - außer für die DNB-Kolleg*innen - ausgeblendet.

    In der Rangfolge zur Liste der fachlichen Nachschlagewerke steht folgender Hinweis:
    „E) Namen von Personen, deren ursprüngliche Form nicht in lateinischer Schrift geschrieben wird
    1.GND
    2.Nationalbibliografie bzw. Nationalenzyklopädie
    3.LCAuth (unter Beachtung der abweichenden Transliterationsregeln), VIAF
    4.Sonstige Nachschlagewerke“

    Nach Diskussion in der GND-Jira-Telko vom4.10.22 bleibt die Form in LCAuth maßgeblich für die Bestimmung des bevorzugten Namen (z.B. abgekürzter Vorname vs. ausgeschriebener Vorname).

    Allerdings kann die Transliteration der LCAuth nicht 1:1 übernommen werden; es soll an die Sprachredaktion weitergegeben werden.

    Zu RAK-Zeiten durften Konferenz-Datensätze mit springenden oder zusammengefassten Zählungen erfasst werden. Das ist mit dem Umstieg auf RDA nicht mehr zulässig; die alten Datensätze sollen auch nicht mehr verwendet werden. Solche Datensätze wie nid 2052148-0 oder nid 5562547-2 sollen in der 667 folgenden Hinweis bekommen: Mit dem RDA-Vollumstieg 2016 nicht mehr verwenden.

    Im Rahmen des Vorhabens "Vorschlagssteuerung Personen“ wurde nun DNB-intern ein Verfahren zur maschinellen Generierung von Vorschlägen für neue GND-Personen-Datensätze (Tp) entwickelt und soll nun DNB-intern getestet werden. Die generierten Vorschlagsdatensätze sind nicht Bestandteil der GND und werden nicht ausgeliefert. Die Vorschlagsdatensätze und der Workflow sollen zunächst ausführlich produktiv innerhalb der DNB getestet werden. Dabei wird das bereits bestehende Verfahren der Auswertung der DNB-ORCID-Claiming-Logs ausgeweitet.

    Die ORCID iD ist eine Standardnummer für Wissenschaftler*innen. Diese legen sich einen ORCID-Record an und legen dort unter anderem Informationen zu ihren Veröffentlichungen ab. Seit Juli 2019 können die Wissenschaftler*innen dafür ihre in der Deutschen Nationalbibliografie gelisteten Publikationen aus ihrem ORCID-Record heraus claimen. Dadurch können Sie die Metadaten zu ihren Publikationen aus dem DNB-Katalog in ihren ORCID-Record übernehmen. Die dadurch entstehenden Daten werten wir aus und reichern unsere Datensätze mit ORCID iDs an. Wenn in einem geclaimten Titel eine Tp-Verknüpfung enthalten ist, wird die ORCID iD in den Tp-Datensatz geschrieben. Ist im Titel keine Tp-Verknüpfung enthalten, wird die ORCID iD in den Titeldatensatz geschrieben. Ist eine ORCID iD gleichzeitig in einem Titeldatensatz und in einem Tp-Datensatz vorhanden, wird im anschließenden Verknüpfungslauf eine Tp-Verknüpfung erstellt. Das Verfahren läuft seit dem 1. Juli 2020.

    Der Vorschlagsdatensatz enthält neben dem bevorzugten und gegebenenfalls abweichenden Namen und der ORCID iD weitere Angaben aus dem ORCID-Record, beispielsweise Affiliationen und Wirkungsdaten, und aus dem Titeldatensatz, beispielsweise Titelangaben. Claimt eine Person mehrere Titel, werden diese im bereits bestehenden Vorschlagsdatensatz ergänzt. Die Anzahl der in einem Vorschlagsdatensatz enthaltenen Titelangaben ist ein wichtiger Indikator für die Aufarbeitung eines Vorschlagsdatensatzes zu einem GND-Datensatz.Seit dem 4. Februar 2022 wird bei der Auswertung immer dann, wenn im DNB-Titeldatensatz keine Tp-Verknüpfung vorhanden ist und es keinen Datensatz mit dem Personennamen gibt, ein Vorschlagsdatensatz angelegt. Außerdem hat ein Retrolauf über die bereits geclaimten Titel stattgefunden, bei dem 3.440 Vorschlagsdatensätze erstellt wurden.

    Die Vorschlagsdatensätze sind, nicht Bestandteil der GND und werden nicht ausgeliefert. Bei der Suche nach Personendatensätzen via WinIBW in der GND könnten Sie allerdings auf die entsprechenden Vorschlagsdatensätze stoßen. Sie erkennen Vorschlagsdatensätze an der Satzart TX im Pica3-Feld 005 (Pica+Feld 002@). Wenn Sie auf einen Vorschlagsdatensatz treffen, ignorieren Sie diesen bitte. Sie werden intellektuell von DNB-Kolleg*innen zu GND-Datensätzen aufgearbeitet. In der Testphase ist die Anzahl der Vorschlagsdatensätze sehr gering (aktuell ca. 100 Datensätze im Monat).

    005 TX

    008 piz

    011 t;f

    024 orcid: 0000-0003-0095-8051$vHerkunft: orcid

    043 DE

    100 Ernst, Hannes

    510 TU Dresden$gDresden, DE$4affi

    548 2018$4datw

    550 camera-based photoplethysmography$4them

    550 imaging photoplethysmography$4them

    550 biomedical signal processing$4them

    550 biomedical image processing$4them

    667 Vorschlags-Ranking:1$5DE-101

    667 Quelle: Auswertung DNB-ORCID-Claiming-Logs; zugehöriger Titel: !1246051230!$5DE-101

    672 Spatio-temporal analysis of blood perfusion by imaging photoplethysmography$f2020$w(DE-101)1246051230$0(urn)urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-351575

    678 akad$bDoctoral Candidate

    Letztes Jahr wurde die Erläuterung RDA 11.2.2.5.4 überarbeitet:

    Erläuterung Konferenzen usw.:

    Findet sich in einer Manifestation oder aufgrund weitergehender Recherchen (siehe D-A-C-H AWR für 11.2.1.2) in anderen Quellen sowohl ein Name, der einen Konferenzbegriff enthält, als auch ein Thema/Motto, das Konferenzname sein könnte, wählen Sie grundsätzlich den Namen mit dem Konferenzbegriff als bevorzugten Namen. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Namen mit dem Konferenzbegriff um einen Teil einer Konferenzfolge handelt oder um eine Kombination von Konferenzbegriff und Name der Körperschaft. Ebenfalls vorgezogen wird eine Initialienfolge/Kurzform gegenüber dem Thema/Motto.

    Das Thema/Motto können Sie als abweichenden Namen erfassen.


    Dies gilt jedoch nicht für den umgekehrten Fall.

    Liegt ein bevorzugter Name einer Konferenz ohne Konferenzbegriff vor so ist nach oben stehender Erläuterung davon auszugehen, dass es keinen bevorzugen Namen mit Konferenzbegriff gibt, denn sonst müsste dieser

    zum bevorzugten Namen werden.

    Bei einer 111 ohne Konferenzbegriff kann es also niemals in der 411 einen abweichenden Namen mit Konferenzbegriff geben.

    Hier waren sich alle Teilnehmer der GND-Jira-Telko einig.

    Fällt die Konferenz aus, bleibt der Konferenzdatensatz erhalten und bekommt einen Hinweis in 678 „Die Konferenz wurde abgesagt“. Wird die Konferenz auf einen anderen Termin verschoben, bleibt der bereits erfasste

    Datensatz ebenfalls erhalten und bekommt im Feld 678 einen Hinweis: „Die Konferenz wurde verschoben, siehe nid…“. Wird die Konferenz zu dem geplanten Zeitpunkt nicht als Präsenzveranstaltung sondern online

    abgehalten, wird der Sucheinstieg in $c „Online“ geändert und ein entsprechender Hinweis in 678 gemacht: „Die als Präsenzveranstaltung geplante Konferenz wurde online abgehalten.“

    Der ursprünglich geplante Veranstaltungsort wird in 551 mit Kommentar verknüpft: 551 Ort$4ortv$vgeplanter Veranstaltungsort (vgl. GND-158).

    Für die zu einem anderen Zeitpunkt als ursprünglich geplant stattgefundene Konferenz wird ein neuer Datensatz angelegt.

    1. An wen ist dieses Dokument gerichtet?

    Dieses Dokument richtet sich an Mitarbeiter:innen von Institutionen, die Daten zu zeitgenössischen Personen in der GND erfassen wollen. Ergänzend zu den geltenden Regeln und bestehenden Erfassungshilfen will es darauf aufmerksam machen, dass mit der (Neu-)Erfassung von zeitgenössischen Personen eine besondere Verantwortung verbunden ist.

    2. Warum ist der verantwortungsvolle Umgang wichtig?

    Der Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte ist ein hohes Gut, das im digitalen Zeitalter, mit den immer größer werdenden Möglichkeiten der Datenaggregation und -auswertung, von Tag zu Tag wichtiger wird. Bei noch lebenden Personen (sog. Betroffenen) ist beim Speichern und Veröffentlichen von personenbezogenen Daten mit besonderer Vorsicht vorzugehen. Dies fängt schon bei der Auswahl der zu speichernden Daten an.

    Die GND ist keine Enzyklopädie und kein biografisches Lexikon. Grundsätzlich sollten Normdatensätze zwei zentrale Funktionen erfüllen: Eine Entität identifizierend beschreiben und die Vernetzung von unterschiedlichen Ressourcen mit dem identifizierenden Datensatz dieser Entität ermöglichen. Es gibt zwar Fälle, in denen Autoren darum bitten, dass weitere Informationen über sie gespeichert werden sollen – sie geben auch selbst an, was sie gerne gespeichert hätten – aber auch in diesen Fällen ist mit Vorsicht vorzugehen: Einerseits um die GND nicht unnötig aufzublähen, andererseits aber auch, um den redaktionellen Aufwand zu verringern, für den Fall, dass die Person ihr Einverständnis zur Datenspeicherung zurückziehen sollten.

    Somit ist – jedenfalls bei zeitgenössischen Personen – immer zu überlegen, ob ein Merkmal unbedingt für die Individualisierung notwendig ist. Das hängt u. U. auch davon ab, wie häufig ein Name ist und welche Angaben sinnvoll sind, um zwei gleichnamige Personen zu unterscheiden. Für einige Merkmale existieren genaue Vorgaben. So hat z. B. die Expertengruppe Normdaten 2014 festgelegt, dass bei noch lebenden Personen das exakte Geburtsdatum nicht in der GND erfasst werden soll (vgl. Erfassungsleitfaden 548). Für die meisten Merkmale gibt es aber keine so genauen Vorgaben - hier müssen die Katalogisierenden nach ihrem Ermessen vorgehen.

    Die GND ist eine kooperativ gepflegte Datenbank mit weitgehenden Schreibrechten für alle beteiligten Mitglieder. Dadurch, dass sämtliche Inhalte der Datenbank sofort nach der Erfassung nicht nur allen Mitgliedern der GND-Kooperative zur Verfügung stehen, sondern über die Maschinenschnittstellen durch jedermann übergreifend sofort recherchierbar sind und z. B. in den Katalogen der Deutschen Nationalbibliothek und den deutschen Bibliotheksverbünden sowie international in der Virtual International Authority File (VIAF) gleich veröffentlicht werden, wird deutlich, welche Auswirkung das Anlegen und Redigieren eines Personensatzes in der GND haben kann.

    Zusammenfassend fragen Sie sich bei der Erfassung der Daten „Benötige ich diese Daten wirklich?" Denken Sie an den Grundsatz der Datenminimierung (also: nicht mehr personenbezogene Daten, als unbedingt nötig) und dass die Richtigkeit der Daten dann auch belastbar sein muss.

    3. Welche Daten sind besonders sensibel?

    Als besonders sensible Daten nennt Art. 9 DSGVO Angaben, aus denen "die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen", sowie genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung. Die Verarbeitung dieser Art Daten ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, dass die betroffene Person selbst diese Angaben veröffentlicht hat (Art. 9, Abs. 2 Lit. e). Weiter sollten Daten wie das genaue Geburtsdatum, Herkunftsort, Geschlecht bzw. sexuelle Identität und Angaben zu dem persönlichen Umfeld nur dann erfasst werden, wenn sie für die Individualisierung unbedingt notwendig sind.

    Weniger kritisch sind Angaben wie Wirkungsdaten, Ländercode (Pflichtangabe), akademischer Grad, thematischer Schwerpunkt, Adelstitel, zugeordnete Titelangaben.

    4. Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt seit 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

    Die DSGVO legt fest, dass die Hoheit über die eigenen Daten grundsätzlich bei der lebenden Person bleibt, und dass diese Daten auf Wunsch geändert oder gar gelöscht werden müssen. Hiervon können nur vereinzelt Ausnahmen gemacht werden, etwa wenn eine Verarbeitung im Rahmen einer gesetzlichen Pflicht oder hoheitlichen Aufgabe erfolgt.

    Die DSGVO definiert personenbezogene Daten als “alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann” (Art. 4 Absatz 1).

    Eine Verarbeitung dieser Daten (d.h. jede Art von Umgang einschließlich des erstmaligen Erfassens und des Löschens, Art. 4 Nr. 2 DSGVO) bedarf in jedem Fall einer Rechtsgrundlage. Die GND als Ganzes kann sich dabei auf die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) stützen. Als kooperativ gepflegte Datenbank gilt für die GND eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von DSGVO Art 26. Das heißt, dass grundsätzlich alle Teilnehmer:innen für die von ihnen eingetragenen Angaben haften, und auch, dass für die sonstigen Daten eine Mithaftung gegeben ist. Hierzu wird es eine besondere datenschutzrechtliche Vereinbarung geben, die die Einzelheiten der Verarbeitung und der Verantwortlichkeiten klärt. Im Übrigen muss jede zur GND beitragende Stelle selbst prüfen, ob sie die vorliegenden Daten erfassen und in die GND einspeisen darf. Beispielsweise lässt sich die Befugnis für die Deutsche Nationalbibliothek aus dem gesetzlichen Auftrags zur bibliografischen Erfassung und der Zusammenarbeit in nationalen Fachorganisationen ableiten (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 2 Nr. 1 u. 3 DNBG).

    Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, bei der Erfassung personenbezogener Daten die Grundsätze der Verarbeitung einzuhalten, die in Art. 5 DSGVO dargestellt sind: dabei sind für die GND insbesondere der Grundsatz der Datenminimierung (nicht mehr personenbezogene Daten, als unbedingt nötig sowie der Grundsatz der belastbaren Richtigkeit zu beachten (Art. 5 Abs. 1 lit. c und d DSGVO)).

    Seit Herbst 2023 wird das Praxis-Update RDA DACH vermittelt (siehe https://sta.dnb.de/doc/STA-HILFE-TRM); teilweise ist die Erfassung von Normdaten betroffen (Abschnitt 2.3).

    Für alle, die bereits am Praxis-Update RDA-DACH teilgenommen haben, gelten die Vereinbarungen aus dem Update.

    Für folgende Erfassungshilfen ergaben sich durch die Einführung von RDA DACH inhaltliche Änderungen: Personen: EH-P-15 - Körperschaften: EH-K-15; EH-K-16; EH-K-17
    Die Erfassungshilfen geben derzeit noch den alten Stand vor.

    Im Rahmen des Projekts „GND-Dokumentation“ werden die GND-Erfassungshilfen und weitere GND-Dokumente ebenfalls in die STA-Dokumentationsplattform überführt und in diesem Zusammenhang an den gültigen Regelwerksstand angepasst.

    Immer wieder ist zu beobachten, dass bei Level-1-Datensätzen, die von Level-3-Redaktionen bearbeitet werden, das Level auf Level 3 heruntergestuft wird (z.B. idn 118722123). Bitte achten Sie darauf, dass Sie durch Ergänzungen die Level der Datensätze nicht herunterstufen.

    Zu der Mitteilung aus dem April, Erschließung von Medienwerken, die durch KI-Software erstellt worden sind, gibt es einen neuen vorläufigen Stand.

    Der Umgang mit KI-generierten Medienwerken in der Titeldaten- und Normdatenerschließung wurde in verschiedenen Runden besprochen (GND-Jira-Telko, 4.4.2023, Fachgruppe Erschließung, 25.4.2023). Es wird als sinnvoll erachtet und nun darauf hingearbeitet, das Thema auf internationaler Ebene zur Diskussion und Klärung zu bringen - etwa über die European RDA Interest Group (EURIG) an das RDA Steering Committee (RSC).

    Bis zur endgültigen Entscheidung empfiehlt die Fachgruppe Erschließung die folgende vorläufige Vorgehensweise:

    • Medienwerke, die von KI-Software erstellt worden sind, bekommen keinen geistigen Schöpfer, sondern werden als anonyme Werke erschlossen.
    • Titeldatensätze für Medienwerke, die von KI-Software erstellt worden sind, sollen in einem geeigneten Hinweisfeld eine Kennzeichnung bekommen, dass es sich um ein von der Software XY erstelltes Werk handelt. Damit können die betreffenden Datensätze später leichter gefunden und angepasst werden, sobald über den Umgang mit solchen Werken entschieden worden ist.
    • Es werden keine GND-Sätze für KI-Software als geistiger Schöpfer erstellt (Tp oder Tb). Sollte es für die Verschlagwortung notwendig sein, können selbstverständlich Ts-Sätze angelegt werden.


    Der Text der Veröffentlichung Ein Pferd verdurstet im Erdbeerland ist durch eine textgenerierende Software namens Doombot erstellt. Diese Software wird seit März 2020 von Julia Knass und Thomas Hainscho geschrieben. Doombot generiert Kurztexte, u.a. für den Twitteraccount @deardoombot und auf der Website https://www.doomscrolling.at. Die Frage ist, ob Doombot hier als geistiger Schöpfer eingetragen werden soll und ob es daher einen Normsatz für Doombot geben soll (und falls ja, ob Tb oder Tp).

    Wie damit in Titeldaten- und Normdatenerschließung umzugehen ist, wird in Kürze in der Fachgruppe Erschließung diskutiert. Wir informieren Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten.

    Im Juli hatten wir Sie über die Vorschlagsdatensätze für Personen in der GND informiert. 


    Nun gibt es ein Update:

    Bisher konnten Sie bei der Suche via WinIBW nach Personendatensätzen in der GND auf die Vorschlagsdatensätze (Satzart "TX", Pica3-Feld 005) stoßen. Diese sollten ignoriert werden, da die Datensätze aktuell lediglich von DNB-Kolleg*innen zu GND-Datensätzen aufgearbeitet werden. Nun werden die Vorschlagsdatensätze für alle GND-Anwender*innen - außer für die DNB-Kolleg*innen - ausgeblendet.

    In der Rangfolge zur Liste der fachlichen Nachschlagewerke steht folgender Hinweis:
    „E) Namen von Personen, deren ursprüngliche Form nicht in lateinischer Schrift geschrieben wird
    1.GND
    2.Nationalbibliografie bzw. Nationalenzyklopädie
    3.LCAuth (unter Beachtung der abweichenden Transliterationsregeln), VIAF
    4.Sonstige Nachschlagewerke“

    Nach Diskussion in der GND-Jira-Telko vom4.10.22 bleibt die Form in LCAuth maßgeblich für die Bestimmung des bevorzugten Namen (z.B. abgekürzter Vorname vs. ausgeschriebener Vorname).

    Allerdings kann die Transliteration der LCAuth nicht 1:1 übernommen werden; es soll an die Sprachredaktion weitergegeben werden.

    Im Rahmen des Vorhabens "Vorschlagssteuerung Personen“ wurde nun DNB-intern ein Verfahren zur maschinellen Generierung von Vorschlägen für neue GND-Personen-Datensätze (Tp) entwickelt und soll nun DNB-intern getestet werden. Die generierten Vorschlagsdatensätze sind nicht Bestandteil der GND und werden nicht ausgeliefert. Die Vorschlagsdatensätze und der Workflow sollen zunächst ausführlich produktiv innerhalb der DNB getestet werden. Dabei wird das bereits bestehende Verfahren der Auswertung der DNB-ORCID-Claiming-Logs ausgeweitet.

    Die ORCID iD ist eine Standardnummer für Wissenschaftler*innen. Diese legen sich einen ORCID-Record an und legen dort unter anderem Informationen zu ihren Veröffentlichungen ab. Seit Juli 2019 können die Wissenschaftler*innen dafür ihre in der Deutschen Nationalbibliografie gelisteten Publikationen aus ihrem ORCID-Record heraus claimen. Dadurch können Sie die Metadaten zu ihren Publikationen aus dem DNB-Katalog in ihren ORCID-Record übernehmen. Die dadurch entstehenden Daten werten wir aus und reichern unsere Datensätze mit ORCID iDs an. Wenn in einem geclaimten Titel eine Tp-Verknüpfung enthalten ist, wird die ORCID iD in den Tp-Datensatz geschrieben. Ist im Titel keine Tp-Verknüpfung enthalten, wird die ORCID iD in den Titeldatensatz geschrieben. Ist eine ORCID iD gleichzeitig in einem Titeldatensatz und in einem Tp-Datensatz vorhanden, wird im anschließenden Verknüpfungslauf eine Tp-Verknüpfung erstellt. Das Verfahren läuft seit dem 1. Juli 2020.

    Der Vorschlagsdatensatz enthält neben dem bevorzugten und gegebenenfalls abweichenden Namen und der ORCID iD weitere Angaben aus dem ORCID-Record, beispielsweise Affiliationen und Wirkungsdaten, und aus dem Titeldatensatz, beispielsweise Titelangaben. Claimt eine Person mehrere Titel, werden diese im bereits bestehenden Vorschlagsdatensatz ergänzt. Die Anzahl der in einem Vorschlagsdatensatz enthaltenen Titelangaben ist ein wichtiger Indikator für die Aufarbeitung eines Vorschlagsdatensatzes zu einem GND-Datensatz.Seit dem 4. Februar 2022 wird bei der Auswertung immer dann, wenn im DNB-Titeldatensatz keine Tp-Verknüpfung vorhanden ist und es keinen Datensatz mit dem Personennamen gibt, ein Vorschlagsdatensatz angelegt. Außerdem hat ein Retrolauf über die bereits geclaimten Titel stattgefunden, bei dem 3.440 Vorschlagsdatensätze erstellt wurden.

    Die Vorschlagsdatensätze sind, nicht Bestandteil der GND und werden nicht ausgeliefert. Bei der Suche nach Personendatensätzen via WinIBW in der GND könnten Sie allerdings auf die entsprechenden Vorschlagsdatensätze stoßen. Sie erkennen Vorschlagsdatensätze an der Satzart TX im Pica3-Feld 005 (Pica+Feld 002@). Wenn Sie auf einen Vorschlagsdatensatz treffen, ignorieren Sie diesen bitte. Sie werden intellektuell von DNB-Kolleg*innen zu GND-Datensätzen aufgearbeitet. In der Testphase ist die Anzahl der Vorschlagsdatensätze sehr gering (aktuell ca. 100 Datensätze im Monat).

    005 TX

    008 piz

    011 t;f

    024 orcid: 0000-0003-0095-8051$vHerkunft: orcid

    043 DE

    100 Ernst, Hannes

    510 TU Dresden$gDresden, DE$4affi

    548 2018$4datw

    550 camera-based photoplethysmography$4them

    550 imaging photoplethysmography$4them

    550 biomedical signal processing$4them

    550 biomedical image processing$4them

    667 Vorschlags-Ranking:1$5DE-101

    667 Quelle: Auswertung DNB-ORCID-Claiming-Logs; zugehöriger Titel: !1246051230!$5DE-101

    672 Spatio-temporal analysis of blood perfusion by imaging photoplethysmography$f2020$w(DE-101)1246051230$0(urn)urn:nbn:de:bsz:14-qucosa2-351575

    678 akad$bDoctoral Candidate

    In mehr als 200 Tp-Sätzen ist das Studienfach nicht korrekt verknüpft worden. In $4stud ist bitte nicht das Studium, sondern das Wissenschaftsgebiet zu verknüpfen.

    Also bitte nicht 550 Geschichtsstudium$4stud, sondern 550 Geschichtswissenschaft$4stud.

    Falls beim Bearbeiten ein Datensatz ins Auge fällt oder die Zeit für Korrekturen ausreicht, Altlasten bitte entsprechend umverknüpfen.

    Der PICA-Erfassungsleitfaden ist nun formal angepasst auf die Änderungen durch den Wegfall von Tn-Sätzen.

    Laut MARC 21 Authority ist das Feld 672 für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen:
    "Citation for a work that is related in some manner to the entity represented by the 100, 110, 111 or 151 field in the authority record."
    Dort ist es sinnvoll. Eine Anwendung des Feldes bei Ts und Tu ist nicht sinnvoll; bei Tu-Sätzen werden andere Werke, die mit dem Tu-Satz in Verbindung stehen, in 530 eingetragen mit einem spezifischen Code. Bei Ts-Sätzen muss man zur Referenzierung des Sachschlagworts in 670 das Nachschlagewerk angeben. In 672 anzugeben, welches Buch mit dem Sachschlagwort beschlagwortet wurde, entspricht nicht dem Sinn des Feldes.
    Deshalb soll das Feld 672 nur für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen sein. Dies entspricht dem Wunsch aus der GND-Jira-Telko, dieses Feld außer für Personen auch für Körperschaften nutzen zu können. Zukünftig soll eine Validation auf das Feld gesetzt werden.

    Märtyrer und Märtyrerin werden als Beziehung in Personennormsätzen als Berufsbezeichnungen behandelt und mit dem Code "berc" bzw. "beru" versehen.

    Durch den Wegfall von Tn-Sätzen müssen alle Dokumente (EHs, ELFs) überprüft und ggf. formal angepasst werden; DNB wird es zentral übernehmen.

    Der Relationencode ($4) funk ist seit 2017 nicht mehr zugelassen. Dennoch wird er auch heute noch bei der Erfassung (Feld 041R|550) verwendet.

    Aufgrund der Menge und Komplexität der Altdatenbereinigung (der Code wurde nicht nur im Kontext Musik verwendet) konnte der Code bisher nicht validiert werden, da mehr als 150.000 Datensätze betroffen waren.

    Eine Altdatenbereinigung per Script ist nun vorerst abgeschlossen und es sind nur noch Datensätze mit $4funk übrig, die ausschließlich manuell (teils von Experten) bereinigt werden können.

    Damit nicht weiterhin neue Datensätze hinzukommen, ist nun seit dem 28.07.2020 eine Validation produktiv.

    Eine Qualitätssicherungsmaßnahme der DNB:

    Der Code „affi“ bei 551 soll nicht zugelassen werden; alle, die affi haben, sollen „rela“ bekommen.

    "affi" ist ja per Definition Beziehung zwischen Person und Körperschaft (510), deshalb im Feld 551 (Geografikum) nicht mehr zulässig. Das betrifft aktuell ca. 2600 Tp-Datensätze.

    Seit Herbst 2023 wird das Praxis-Update RDA DACH vermittelt (siehe https://sta.dnb.de/doc/STA-HILFE-TRM); teilweise ist die Erfassung von Normdaten betroffen (Abschnitt 2.3).

    Für alle, die bereits am Praxis-Update RDA-DACH teilgenommen haben, gelten die Vereinbarungen aus dem Update.

    Für folgende Erfassungshilfen ergaben sich durch die Einführung von RDA DACH inhaltliche Änderungen: Personen: EH-P-15 - Körperschaften: EH-K-15; EH-K-16; EH-K-17
    Die Erfassungshilfen geben derzeit noch den alten Stand vor.

    Im Rahmen des Projekts „GND-Dokumentation“ werden die GND-Erfassungshilfen und weitere GND-Dokumente ebenfalls in die STA-Dokumentationsplattform überführt und in diesem Zusammenhang an den gültigen Regelwerksstand angepasst.

    Zu der Mitteilung aus dem April, Erschließung von Medienwerken, die durch KI-Software erstellt worden sind, gibt es einen neuen vorläufigen Stand.

    Der Umgang mit KI-generierten Medienwerken in der Titeldaten- und Normdatenerschließung wurde in verschiedenen Runden besprochen (GND-Jira-Telko, 4.4.2023, Fachgruppe Erschließung, 25.4.2023). Es wird als sinnvoll erachtet und nun darauf hingearbeitet, das Thema auf internationaler Ebene zur Diskussion und Klärung zu bringen - etwa über die European RDA Interest Group (EURIG) an das RDA Steering Committee (RSC).

    Bis zur endgültigen Entscheidung empfiehlt die Fachgruppe Erschließung die folgende vorläufige Vorgehensweise:

    • Medienwerke, die von KI-Software erstellt worden sind, bekommen keinen geistigen Schöpfer, sondern werden als anonyme Werke erschlossen.
    • Titeldatensätze für Medienwerke, die von KI-Software erstellt worden sind, sollen in einem geeigneten Hinweisfeld eine Kennzeichnung bekommen, dass es sich um ein von der Software XY erstelltes Werk handelt. Damit können die betreffenden Datensätze später leichter gefunden und angepasst werden, sobald über den Umgang mit solchen Werken entschieden worden ist.
    • Es werden keine GND-Sätze für KI-Software als geistiger Schöpfer erstellt (Tp oder Tb). Sollte es für die Verschlagwortung notwendig sein, können selbstverständlich Ts-Sätze angelegt werden.


    In der Redaktionsarbeit fiel auf, dass bei dem Herauslösen von Spitzenorganen bei Gebietskörperschaften nicht zwischen dem „Stadtrat“ - eine gewählte Vertretung -, und dem „Rat der Stadt“ - nur in der DDR; ein kollektiv arbeitendes Organ, das heutzutage der Stadtverwaltung entspricht (vgl. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rat_der_Stadt_(DDR)&oldid=227537884) - unterschieden wurde. Es sind verschiedene Sachverhalte und bedürfen bei Bedarf unterschiedlicher Datensätze. In der ehemaligen DDR gab es auch „Rat des Kreises“, „Rat des Bezirkes“ und „Rat der Gemeinde“, ebenfalls reine Verwaltungsabteilungen, keine gewählten Vertretungen. Für diese gilt der gleiche Hinweis.

    Dieses Organ hieß damals offiziell einfach „Rat der Stadt“ und soll als „Rat der Stadt“ (oder „Rat des Kreises“ / „Rat des Bezirkes“ / „Rat der Gemeinde“) unter dem Namen der entsprechenden Stadt (bzw. zutreffenden Gebietskörperschaft) erfasst werden. Weitere abweichende Namen sollen in Feld 410 erfasst werden. Um zu vermeiden, dass die Datensätze für den "Rat der Stadt" und den "Stadtrat usw., die sehr ähnlich lauten, zusammengeführt werden, soll beim Datensatz für den "Rat der Stadt" usw. ein Feld 667 eingefügt werden mit: „DDR-Organ“ bzw. „DDR-Organ; nicht identisch mit …“ Beim Datensatz für den "Stadtrat" usw. soll ggf. ein Feld 667 eingefügt werden mit: "Nicht identisch mit ..." 

    Alle diese Datensätze sollen als instantiellen Oberbegriff "Örtlicher Rat" (nid 1289567409) bekommen.

    Beispiele:

    nid 1086912063, Erfurt / Rat der Stadt

    nid 1269706993, Kreis Borna / Rat des Kreises

    nid 1226161367, Bezirk Frankfurt (Oder) / Rat des Bezirkes

    nid 1227135327, Zeuthen / Rat der Gemeinde


    Jeder Verbund ist für die Korrektur ihrer betroffenen Datensätze verantwortlich.

    Nach RDA 11.2.2.14.5 werden Institute von Universitäten untergeordnet erfasst, wenn der Name nur ein bestimmtes Studienfach umfasst. RDA 11.2.2.14.5 gilt für alle Arten von Hochschulen, die der Lehre dienen.

    Akademien der Wissenschaften sind keine allgemeine Hochschulen. Hochschulen sind Lehreinrichtungen, Akademien nicht. Für Institute von Akademien gilt deshalb in der Regel RDA 11.2.2.14.6. Institute von Akademien tragen meistens den Namen ihrer Akademie in ihrem eigenen Namen.

    Es muss immer inhaltlich festgestellt werden, ob eine Körperschaft, die sich "Akademie" nennt, eine Lehreinrichtung ist oder nicht. Wenn es keine ist, gilt, RDA 11.2.2.14.6, wenn es eine ist dagegen RDA 11.2.2.14.5.

    Der Text der Erläuterung zu RDA 11.3.2.1 wurde wie folgt angepasst und veröffentlicht:

    RDA 11.3.2.1

    Bei militärischen Körperschaften wird ein zusätzlicher Sucheinstieg mit normierter Angabe der Zählung als Kardinalzahl im vorgesehenen Unterfeld empfohlen.

    Daneben wird als weiterer zusätzlicher Sucheinstieg empfohlen, die Form mit arabischen Zahlen zu erfassen, wenn der normierte Sucheinstieg eine römische Zahl enthält.

    Wenn der normierte Sucheinstieg so gebildet wird, dass die Zählung mit Komma nach dem Namen angeschlossen wird, wird ein zusätzlicher Sucheinstieg von der Form

    mit der einleitenden Zählung gemäß der Informationsquelle empfohlen. Zur Erfassung vgl. EH-K-09.

    [Stand: 04/2021]

    Untergeordnete Einheit mit Zählung einer Streitkraft (RDA 11.2.2.22.1)

    Nach RDA 11.2.2.22.1, 3. Absatz wird die Zählung nach Vorlage übernommen, außer die Nummer steht am Anfang des Namens (dann nach "Komma Spatium" hinter dem Namen erfassen).

    Diese Regelwerksstelle stand im Gegensatz zu den GND-Erfassungshilfen EH-K25 und EH-K09 (hier wurde immer mit Komma abgetrennt). Daher wurden beide Erfassungshilfen nun dem Regelwerkstand angepasst.

    Aufgrund des 3R Project (RDA Toolkit Restruction and Redesign Project) wird es keine inhaltlichen Änderungen am RDA-Text/Toolkit mehr geben. Dringend notwendige Änderungen an den D-A-CH-Anwendungsrichtlinien werden aber eingearbeitet und im RDA-Info-Wiki veröffentlicht. Eine Änderungshistorie (mit allen Änderungen seit November 2018) finden Sie im RDA-Info-Wiki.

     Ergänzung 14. Oktober 2020:

     

    Regelwerksstelle             Änderung

    11.2.2.6                            Erläuterung 3 NEU (kein Split bei Änderung der jurist. Wendungen bei Körperschaften)

    Erläuterung 3:
    Ändert sich im bevorzugten Namen nur der juristische Terminus, der für die Bildung des normierten Sucheinstiegs beibehalten wird, gilt dies nicht als Namensänderung. Der normierte Sucheinstieg im
    bestehenden Datensatz wird auf die neue Form korrigiert und die alte Form in einem zusätzlichen Sucheinstieg erfasst. 
    [Stand: 10/2020]

    Laut MARC 21 Authority ist das Feld 672 für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen:
    "Citation for a work that is related in some manner to the entity represented by the 100, 110, 111 or 151 field in the authority record."
    Dort ist es sinnvoll. Eine Anwendung des Feldes bei Ts und Tu ist nicht sinnvoll; bei Tu-Sätzen werden andere Werke, die mit dem Tu-Satz in Verbindung stehen, in 530 eingetragen mit einem spezifischen Code. Bei Ts-Sätzen muss man zur Referenzierung des Sachschlagworts in 670 das Nachschlagewerk angeben. In 672 anzugeben, welches Buch mit dem Sachschlagwort beschlagwortet wurde, entspricht nicht dem Sinn des Feldes.
    Deshalb soll das Feld 672 nur für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen sein. Dies entspricht dem Wunsch aus der GND-Jira-Telko, dieses Feld außer für Personen auch für Körperschaften nutzen zu können. Zukünftig soll eine Validation auf das Feld gesetzt werden.

    Die Tu-Sätze waren für die Sacherschließung gedacht, die häufig Sammlungen sachlich beschreibt. Allerdings gibt es inzwischen eine Entscheidung des Expertenteams RAVI, in der Sacherschließung auf Tu-Sätze für Sammlungen ganz zu verzichten. Es soll entweder die Körperschaft genommen werden, die die Sammlung besitzt oder betreut, oder die Sammlung mit verschiedenen Schlagwörtern beschrieben werden.
        An einer Erfassungshilfe für die Erfassung von Sammlungen wird gearbeitet. Bezogen auf die Formalerschließung wird vorgeschlagen, dass Ressourcen, die eine Sammlung beschreiben, einen Eintrag mit dem Akteur bekommen können;

    der Akteur muss eine Körperschaft im Sinne von RDA sein. Falls bei Altdaten mit Tb-Sätzen in der FE verknüpft wurde, die keine Körperschaften im Sinne von RDA sind, soll bei Aufarbeitung der nicht zulässige Tb-Datensatz auf einen übergeordneten Tb-Datensatz umgelenkt werden.

    Ergänzungen im RDA-Toolkit, am 29.7.2020 von AfS gepostet, die sich auf die GND-Anwendung auswirken

    Aufgrund des 3R Project (RDA Toolkit Restruction and Redesign Project) wird es keine inhaltlichen Änderungen am RDA-Text/Toolkit mehr geben. Dringend notwendige Änderungen an den D-A-CH-Anwendungsrichtlinien werden aber eingearbeitet und im RDA-Info-Wiki veröffentlicht. Eine Änderungshistorie (mit allen Änderungen seit November 2018) finden Sie im RDA-Info-Wiki.

    Ergänzungen 29. Juli 2020

     Regelwerksstelle                                                         Änderung

    Name einer Körperschaft

    11.2.1.2 Informationsquelle                                        Erläuterung 2 überarbeitet

    11.2.2.5 Verschiedene Formen desselben Namens         Neue Anwendungsregel

    11.2.2.5.4 Gebräuchlicher Name                                  Erläuterung überarbeitet

     

    Groß- und Kleinschreibung bei Konferenzen usw.            Neue Erläuterungen
    8.5.2 und Anhang A (A.16.5, A.33.4, A.34.4, A.35.4, A.36.2, A.39.2, A.40.3, A.43.2, A.46.2, A.48.4, A.49.2, A.50.4, A.52.4.)

    Fragen:

    • Für welche übergeordneten Körperschaften (Dachorganisation, Dachverband, Holding, ...) soll eine Beziehung (510) erfasst werden?
    • Nur für die administrativ übergeordneten Körperschaften im strengen Sinn ($4adue)?
    • Gehört die Holding (Dachgesellschaft) zu übergeordneten Körperschaften im strengen Sinn?
    • Falls auch für übergeordnete Körperschaften im weiten Sinn Beziehungen angelegt werden: welcher GND-Code ($4) wird verwendet?

    Ergebnis: Der Code adue soll in Feld 510 nur dann vergeben werden, wenn es sich eindeutig um eine administrative Überordnung handelt; in allen anderen Fällen soll auf rela zurückgegriffen werden. Der Sachverhalt kann in 678 $b erläutert werden.

    Eine wechselnde juristische Wendung im Körperschaftsnamen führt nicht zu einem neuen Datensatz

    Begründung: Die Grundregel in RDA 11.2.2.10: Juristische Wendungen entfallen in der Regel.

    Ausnahme: Nur Mitführen, wenn notwendig, um zu verdeutlichen, dass es sich um eine Körperschaft handelt.

    Der Name an sich ändert sich nicht, nur die Gesellschaftsform ändert sich im Laufe der Geschichte der Körperschaft. Wir brauchen aber die juristische Wendung nur, um den Namen als Körperschaft darstellen zu können. Es gibt einen ähnlichen Fall; manchmal wird der Ort dem Namen als identifizierendes Element hinzugefügt. Wenn sich der Ort ändert, wird auf den neuesten Ort korrigiert, aber nicht gesplittet.

    Daher ist eine juristische Wendung nicht Teil des bevorzugten Körperschaftsnamens kann daher auch nicht zum Split führen.

    Absprache aus der GND-Jira-Telko vom 09.06.2020

    In der GND-Jira-Telko wurde ein Arbeitspapier erarbeitet zur Erleichterung der Entscheidung, ob ein Universitätsklinikum selbstständig oder untergeordnet erfasst werden soll.

    Kliniken

    Aufgrund personeller Engpässe kann die ZDB bis auf weiteres nur eingeschränkte Leistungen erbringen und insbesondere die Korrektur von Körperschafts-Neuaufnahmen nicht gewährleisten.

    Bitte diese Info an alle Redakteure weitergeben.

    Zu RAK-Zeiten durften Konferenz-Datensätze mit springenden oder zusammengefassten Zählungen erfasst werden. Das ist mit dem Umstieg auf RDA nicht mehr zulässig; die alten Datensätze sollen auch nicht mehr verwendet werden. Solche Datensätze wie nid 2052148-0 oder nid 5562547-2 sollen in der 667 folgenden Hinweis bekommen: Mit dem RDA-Vollumstieg 2016 nicht mehr verwenden.

    Letztes Jahr wurde die Erläuterung RDA 11.2.2.5.4 überarbeitet:

    Erläuterung Konferenzen usw.:

    Findet sich in einer Manifestation oder aufgrund weitergehender Recherchen (siehe D-A-C-H AWR für 11.2.1.2) in anderen Quellen sowohl ein Name, der einen Konferenzbegriff enthält, als auch ein Thema/Motto, das Konferenzname sein könnte, wählen Sie grundsätzlich den Namen mit dem Konferenzbegriff als bevorzugten Namen. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Namen mit dem Konferenzbegriff um einen Teil einer Konferenzfolge handelt oder um eine Kombination von Konferenzbegriff und Name der Körperschaft. Ebenfalls vorgezogen wird eine Initialienfolge/Kurzform gegenüber dem Thema/Motto.

    Das Thema/Motto können Sie als abweichenden Namen erfassen.


    Dies gilt jedoch nicht für den umgekehrten Fall.

    Liegt ein bevorzugter Name einer Konferenz ohne Konferenzbegriff vor so ist nach oben stehender Erläuterung davon auszugehen, dass es keinen bevorzugen Namen mit Konferenzbegriff gibt, denn sonst müsste dieser

    zum bevorzugten Namen werden.

    Bei einer 111 ohne Konferenzbegriff kann es also niemals in der 411 einen abweichenden Namen mit Konferenzbegriff geben.

    Hier waren sich alle Teilnehmer der GND-Jira-Telko einig.

    Fällt die Konferenz aus, bleibt der Konferenzdatensatz erhalten und bekommt einen Hinweis in 678 „Die Konferenz wurde abgesagt“. Wird die Konferenz auf einen anderen Termin verschoben, bleibt der bereits erfasste

    Datensatz ebenfalls erhalten und bekommt im Feld 678 einen Hinweis: „Die Konferenz wurde verschoben, siehe nid…“. Wird die Konferenz zu dem geplanten Zeitpunkt nicht als Präsenzveranstaltung sondern online

    abgehalten, wird der Sucheinstieg in $c „Online“ geändert und ein entsprechender Hinweis in 678 gemacht: „Die als Präsenzveranstaltung geplante Konferenz wurde online abgehalten.“

    Der ursprünglich geplante Veranstaltungsort wird in 551 mit Kommentar verknüpft: 551 Ort$4ortv$vgeplanter Veranstaltungsort (vgl. GND-158).

    Für die zu einem anderen Zeitpunkt als ursprünglich geplant stattgefundene Konferenz wird ein neuer Datensatz angelegt.

    Veranstaltung Online und vor Ort: In $c den Ort und Online eintragen.


    Veranstaltung nur Online, aber eigentlich mit Veranstaltungsort geplant:

    Sachlich richtig ist es, in $c nur Online einzutragen

    und zusätzlich eine 551 mit dem ursprünglich geplanten Ort zu machen

    551 Ort$4ortv$vgeplanter Veranstaltungsort

    Der Text der Erläuterung 3 zu RDA 11.0 wurde wie folgt angepasst und veröffentlicht:.

    RDA 11.0, Erl. 3

    Konferenzen usw. nach RDA sind auch Konferenzen usw. ohne Konferenzbegriff, Expeditionen sowie Ehrungen, Preisverleihungen, Wettbewerbe usw.

    (nur die Veranstaltungen, nicht die Ehrungen, Preise oder Wettbewerbe u. ä. an sich).

    Keine Konferenzen sind z.B. TV-Sendungen, Vorlesungen, Vorlesungsreihen, Lectures und Konzerte.

    Ergänzungen im RDA-Toolkit, am 26.02.2021von AfS gepostet, die sich auf die GND-Anwendung auswirken

    Aufgrund des 3R Project (RDA Toolkit Restruction and Redesign Project) wird es keine inhaltlichen Änderungen am RDA-Text/original RDA Toolkit mehr geben. Dringend notwendige Änderungen an den D-A-CH-Anwendungsrichtlinien werden aber eingearbeitet und im RDA-Info-Wiki veröffentlicht. Eine Änderungshistorie (mit allen Änderungen seit November 2018) finden Sie im RDA-Info-Wiki (siehe auch hier: https://wiki.dnb.de/x/56SkBQ).

     Änderung an den DACH:

     Regelwerksstelle                                                      Änderung

    11.3.2.3  Erfassen eines Ortes einer Konferenz usw.      Ergänzung zu Erläuterung 2 

    RDA 11.3.2.3 Erfassen eines Ortes einer Konferenz usw.
    Recording location of conference, etc.

    Erläuterung 2:
    Sie können auch Bauwerke (geografische Datensätze) als Veranstaltungsorte angeben, wenn die Angabe eines Ortes nicht möglich ist oder zur Identifizierung nicht ausreicht. Gegebenenfalls müssen Sie das Bauwerk als

    Geografikum neu erfassen. Falls kein Ort angegeben werden kann, wie z. B. bei Expeditionen, können Sie auch eine naturräumliche Einheit, z. B. Antarktis, Atlantik, Kilimandscharo oder Mainau erfassen.

    [Stand: 02/2021]


    Aktualisierte Arbeitshilfe:

     Die Liste der maßgeblichen Werkverzeichnisse für Werke der Musik (AH-014) wurde aktualisiert. Sie finden die neue Version im RDA-Info-Wiki: https://wiki.dnb.de/display/RDAINFO/Arbeitshilfen

    Laut MARC 21 Authority ist das Feld 672 für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen:
    "Citation for a work that is related in some manner to the entity represented by the 100, 110, 111 or 151 field in the authority record."
    Dort ist es sinnvoll. Eine Anwendung des Feldes bei Ts und Tu ist nicht sinnvoll; bei Tu-Sätzen werden andere Werke, die mit dem Tu-Satz in Verbindung stehen, in 530 eingetragen mit einem spezifischen Code. Bei Ts-Sätzen muss man zur Referenzierung des Sachschlagworts in 670 das Nachschlagewerk angeben. In 672 anzugeben, welches Buch mit dem Sachschlagwort beschlagwortet wurde, entspricht nicht dem Sinn des Feldes.
    Deshalb soll das Feld 672 nur für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen sein. Dies entspricht dem Wunsch aus der GND-Jira-Telko, dieses Feld außer für Personen auch für Körperschaften nutzen zu können. Zukünftig soll eine Validation auf das Feld gesetzt werden.

    Ergänzungen im RDA-Toolkit, am 29.7.2020 von AfS gepostet, die sich auf die GND-Anwendung auswirken

    Aufgrund des 3R Project (RDA Toolkit Restruction and Redesign Project) wird es keine inhaltlichen Änderungen am RDA-Text/Toolkit mehr geben. Dringend notwendige Änderungen an den D-A-CH-Anwendungsrichtlinien werden aber eingearbeitet und im RDA-Info-Wiki veröffentlicht. Eine Änderungshistorie (mit allen Änderungen seit November 2018) finden Sie im RDA-Info-Wiki.

    Ergänzungen 29. Juli 2020

     Regelwerksstelle                                                         Änderung

    Name einer Körperschaft

    11.2.1.2 Informationsquelle                                        Erläuterung 2 überarbeitet

    11.2.2.5 Verschiedene Formen desselben Namens         Neue Anwendungsregel

    11.2.2.5.4 Gebräuchlicher Name                                  Erläuterung überarbeitet

     

    Groß- und Kleinschreibung bei Konferenzen usw.            Neue Erläuterungen
    8.5.2 und Anhang A (A.16.5, A.33.4, A.34.4, A.35.4, A.36.2, A.39.2, A.40.3, A.43.2, A.46.2, A.48.4, A.49.2, A.50.4, A.52.4.)

    Der Vorschlag wurde von der Fachgruppe Erschliessung in ihrer Telko vom 30.6.2020 angenommen. Die Änderungen sind im RDA-Info-Wiki veröffentlicht.

    11.2.2.5.4 Erläuterung überarbeitet:

    Erläuterung Konferenzen usw.:

    Findet sich in einer Manifestation oder aufgrund weitergehender Recherchen (siehe D-A-C-H AWR für 11.2.1.2) in anderen Quellen sowohl ein Name, der einen Konferenzbegriff enthält, als auch ein Thema/Motto, das Konferenzname sein könnte, wählen Sie grundsätzlich den Namen mit dem Konferenzbegriff als bevorzugten Namen. Dies gilt auch, wenn es sich bei dem Namen mit dem Konferenzbegriff um einen Teil einer Konferenzfolge handelt oder um eine Kombination von Konferenzbegriff und Name der Körperschaft. Ebenfalls vorgezogen wird eine Initialienfolge/Kurzform gegenüber dem Thema/Motto.

    Das Thema/Motto können Sie als abweichenden Namen erfassen.

    BEISPIELE
    Haupttitel: Klassisch, kreativ und digital – neue Ressourcen für "alte" Archive
    Titelzusatz: Vorträge des 74. Südwestdeutschen Archivtags am 23. und 24. Mai 2014 in Konstanz
    Als bevorzugter Name wird der Name mit Konferenzbegriff gewählt, der die Grundlage für den normierten Sucheinstieg bildet.
    Name: Südwestdeutscher Archivtag
    Normierter Sucheinstieg: Südwestdeutscher Archivtag (74. : 2014 : Konstanz)
    Zusätzlicher Sucheinstieg (fakultativ!): Klassisch, kreativ und digital – neue Ressourcen für "alte" Archive (Veranstaltung) (2014 : Konstanz)

    Haupttitel: Wellen - Strahlung - Felder

    Titelzusätze: 50. Jahrestagung des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V. : 3. bis 6. September 2018
    Als bevorzugter Name wird der Name mit Konferenzbegriff gewählt, der die Grundlage für den normierten Sucheinstieg bildet.
    Name: Jahrestagung des Fachverbandes für Strahlenschutz e.V.
    Normierter Sucheinstieg: Fachverband für Strahlenschutz. Jahrestagung (50. : 2018 : Dresden)
    Zusätzlicher Sucheinstieg (fakultativ!): Wellen - Strahlung - Felder (Veranstaltung) (2018 : Dresden)

    Bemerkung zu „Wenn eine Konferenz usw. sowohl einen eigenen spezifischen Namen als auch einen allgemeineren Namen …”:

    Als "spezifischer Name" gilt ein ganz eigener Name sowie ein Name, der aus dem Namen der Konferenzfolge und einer thematischen Erweiterung besteht.

    BEISPIELE
    Eigener spezifischer Name
    Vorlage: Verschiedene Namen: Sowohl "Workshop EMV-Gerechte Entwicklung und Applikation von Geräten" als auch "4. Mittweidaer EMV-Tag"
    Als bevorzugter Name wird der eigene spezifische Name gewählt, der die Grundlage für den normierten Sucheinstieg bildet.
    Name: Workshop EMV-Gerechte Entwicklung und Applikation von Geräten
    Normierter Sucheinstieg: Workshop EMV-Gerechte Entwicklung und Applikation von Geräten (2004 : Mittweida)
    Der bevorzugte Name für die Konferenzfolge wird als abweichender Name gewählt, der die Grundlage für den zusätzlichen Sucheinstieg bildet.

    Abweichender Name: Mittweidaer EMV-Tag
    Zusätzlicher Sucheinstieg: Mittweidaer EMV-Tag (4. : 2004 : Mittweida)

    Spezifischer Name aus der Konferenzfolge und einer thematischen Erweiterung

    Vorlage: "1. Saarbrücker Arbeitstagung Plankosten- und Deckungsbeitragsrechnung in der Praxis"
    Als bevorzugter Name wird der Name aus der Konferenzfolge mit der thematischen Erweiterung gewählt, der die Grundlage für den normierten Sucheinstieg bildet.
    Name: Saarbrücker Arbeitstagung Plankosten- und Deckungsbeitragsrechnung in der Praxis
    Normierter Sucheinstieg: Saarbrücker Arbeitstagung Plankosten- und Deckungsbeitragsrechnung in der Praxis (1980 : Saarbrücken)
    Der bevorzugte Name für die Konferenzfolge wird als abweichender Name gewählt, der die Grundlage für den zusätzlichen Sucheinstieg bildet.
    Abweichender Name: Saarbrücker Arbeitstagung
    Zusätzlicher Sucheinstieg: Saarbrücker Arbeitstagung (1 : 1980 : Saarbrücken)

    Bei Online-Konferenzen finden sich verschiedene Variationen in der Vergabe des Ländercodes. Wir sollten uns hier auf eine einheitliche Praxis verständigen.

    Ergebnis: Reine Online-Konferenzen, erkenntlich am $cOnline im normierten Sucheinstieg, sollen immer den Ländercode ZZ erhalten. Bei Mischkonferenzen online und vor Ort ist der Ländercode des stattfindenden Ortes zu vergeben.

    Die zentrale Frage ist: "Wie lautet der Konferenzname?"

    Wenn zum Konferenzname ein Zusatz gehört,  wird dieser bei der Erfassung des Normdatensatzes mit genommen.

    Wenn kein Konferenzname auszumachen ist, wird kein Normdatensatz erfasst. (Es muss nicht zwingend ein Normdatensatz für eine Konferenz erfasst werden, auch wenn klar ist, dass die vorliegende Publikation eine Konferenzschrift ist. Eine Kennzeichnung des Titeldatensatzes mit "Konferenzschrift" ist in diesem Fall sinnvoll.)

    Die Regeln für die Erfassung von Titeln sind andere als die für die Erfassung von Normdaten. Sie werden nicht auf die Bildung des Namens einer Konferenz angewandt.  

    Absprache aus der GND-Jira-Telko vom 09.06.2020

    Uns fällt immer wieder auf, dass bei Datensätzen mit Teilbestandskennzeichen s ein f ergänzt (oder umgekehrt) wird, ohne die Datensätze aufzuarbeiten oder parallele Datensätze zusammenzuführen. Wir bitten darum, darauf stärker zu achten, die zutreffenden Datensätze zu benutzen und ggf. parallele zusammenzuführen.
    Beispiel:
    005 Tg1
    006 http://d-nb.info/gnd/4089205-0
    008 gin
    011 s;f
    012 w
    035 gnd/4089205-0
    039 swd/4089205-0$vzg
    043 XA-FR
    065 19.3
    083 T2--4484$t2010-01-14
    151 Hérault
    451 Département de l'Hérault
    451 Département Hérault
    550 !041319729!Fluss [Ts1]$4obin
    670 Geo-Du.
    670 B 1986 1.
    677 Fluss in Südfrankreich

    Es gibt außerdem
    005 Tg1
    006 http://d-nb.info/gnd/4089206-2
    008 gik;giv
    011 s
    012 w
    028 56352-3
    035 gnd/4089206-2
    039 swd/4089206-2$vzg
    043 XA-FR
    083 T2--4484$d4$t2007-01-01
    151 Departement Hérault
    550 !041420713!Departement [Ts1]$4obin
    667 VPe
    670 Geo-Du.
    670 B 1986 2.

    und
    005 Tg1
    006 http://d-nb.info/gnd/56352-3
    008 gik
    011 f
    012 z
    035 gnd/56352-3
    039 gkd/56352-3$vzg
    043 XA-FR
    151 Hérault
    451 Hérault$xConseil Général$4spio
    451 Conseil Général, Hérault
    451 Département Hérault
    903 $eDE-1
    903 $rDE-1
    913 $Sgkd$ia$aHérault$056352-3

    Laut MARC 21 Authority ist das Feld 672 für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen:
    "Citation for a work that is related in some manner to the entity represented by the 100, 110, 111 or 151 field in the authority record."
    Dort ist es sinnvoll. Eine Anwendung des Feldes bei Ts und Tu ist nicht sinnvoll; bei Tu-Sätzen werden andere Werke, die mit dem Tu-Satz in Verbindung stehen, in 530 eingetragen mit einem spezifischen Code. Bei Ts-Sätzen muss man zur Referenzierung des Sachschlagworts in 670 das Nachschlagewerk angeben. In 672 anzugeben, welches Buch mit dem Sachschlagwort beschlagwortet wurde, entspricht nicht dem Sinn des Feldes.
    Deshalb soll das Feld 672 nur für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen sein. Dies entspricht dem Wunsch aus der GND-Jira-Telko, dieses Feld außer für Personen auch für Körperschaften nutzen zu können. Zukünftig soll eine Validation auf das Feld gesetzt werden.

    Seit der Änderungen des Koordinaten-Links in Zeile 034 auf httpkann man Änderungen an den Datensätzen nicht mehr abspeichern. Das System bemängelt das fehlende „s“. Das „s“ ist aber in den Datensätzen aktuell nicht vorhanden, weil es das früher nicht gab. Einfach das „s“ ergänzen und alles wird angenommen.

     

    034 agx$dE 010 52 44$eE 010 52 44$fN 050 31 25$gN 050 31 25$uhttps://sws.geonames.org/2836867$2geonames
    034
     dgx$dE010.878888$eE010.878888$fN050.523611$gN050.523611$uhttps://sws.geonames.org/2836867$2geonames

     

    Als Vergleich eine aktuelle, „alte“ Zeile:

    034 agx$dE 012 22 16$eE 012 22 16$fN 051 20 22$gN 051 20 22$uhttp://sws.geonames.org/2879139$2geonames
    034
     dgx$dE012.371111$eE012.371111$fN051.339444$gN051.339444$uhttp://sws.geonames.org/2879139$2geonames

    Zur Schärfung der Sachverhalte wurde folgender Verwendungshinweis ergänzt:

    Als Berufsbezeichnung ($4-Code berc/beru) in Personendatensätzen nur für Personen zu verwenden, die sich als praktizierende Hexen verstehen und diesen Begriff als Selbstbezeichnung verwenden; für die Opfer von Hexenprozessen verwende SW Weibliche Angeklagte in Kombination mit SW Hexenprozess, beide jeweils mit dem $4-Code rela.

    Wir bitten um Beachtung und ggf. um Korrektur.

    In der Redaktionsarbeit ist wiederholt aufgefallen, dass bei neu erfassten Sachbegriffen als Katalogisierungsquelle in Feld 040, Unterfeld $e „rda“ eingegeben wurde. Dies ist nicht zulässig, da Sachbegriffe gemäß RSWK erfasst werden. Bitte beachten Sie, dass die Katalogisierungsquelle für die Satzart Ts wie folgt zu belegen ist: 040 $frswk. Bei Aufgreifen sollten Datensätze entsprechend korrigiert werden.

    Angaben zur Sprache eines abweichenden Titels können in $v erfasst werden. Um die Sprachangabe selektieren und auswerten zu können, wird die Angabe als ISO639-2/B-Code in $v erfasst, verkürzt eingeleitet mit „ISO639: “

    Die Tu-Sätze waren für die Sacherschließung gedacht, die häufig Sammlungen sachlich beschreibt. Allerdings gibt es inzwischen eine Entscheidung des Expertenteams RAVI, in der Sacherschließung auf Tu-Sätze für Sammlungen ganz zu verzichten. Es soll entweder die Körperschaft genommen werden, die die Sammlung besitzt oder betreut, oder die Sammlung mit verschiedenen Schlagwörtern beschrieben werden.
        An einer Erfassungshilfe für die Erfassung von Sammlungen wird gearbeitet. Bezogen auf die Formalerschließung wird vorgeschlagen, dass Ressourcen, die eine Sammlung beschreiben, einen Eintrag mit dem Akteur bekommen können;

    der Akteur muss eine Körperschaft im Sinne von RDA sein. Falls bei Altdaten mit Tb-Sätzen in der FE verknüpft wurde, die keine Körperschaften im Sinne von RDA sind, soll bei Aufarbeitung der nicht zulässige Tb-Datensatz auf einen übergeordneten Tb-Datensatz umgelenkt werden.



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