In der Redaktionsarbeit fiel auf, dass bei dem Herauslösen von Spitzenorganen bei Gebietskörperschaften nicht zwischen dem „Stadtrat“ - eine gewählte Vertretung -, und dem „Rat der Stadt“ - nur in der DDR; ein kollektiv arbeitendes Organ, das heutzutage der Stadtverwaltung entspricht (vgl. https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Rat_der_Stadt_(DDR)&oldid=227537884) - unterschieden wurde. Es sind verschiedene Sachverhalte und bedürfen bei Bedarf unterschiedlicher Datensätze. In der ehemaligen DDR gab es auch „Rat des Kreises“, „Rat des Bezirkes“ und „Rat der Gemeinde“, ebenfalls reine Verwaltungsabteilungen, keine gewählten Vertretungen. Für diese gilt der gleiche Hinweis.

Dieses Organ hieß damals offiziell einfach „Rat der Stadt“ und soll als „Rat der Stadt“ (oder „Rat des Kreises“ / „Rat des Bezirkes“ / „Rat der Gemeinde“) unter dem Namen der entsprechenden Stadt (bzw. zutreffenden Gebietskörperschaft) erfasst werden. Weitere abweichende Namen sollen in Feld 410 erfasst werden. Um zu vermeiden, dass die Datensätze für den "Rat der Stadt" und den "Stadtrat usw., die sehr ähnlich lauten, zusammengeführt werden, soll beim Datensatz für den "Rat der Stadt" usw. ein Feld 667 eingefügt werden mit: „DDR-Organ“ bzw. „DDR-Organ; nicht identisch mit …“ Beim Datensatz für den "Stadtrat" usw. soll ggf. ein Feld 667 eingefügt werden mit: "Nicht identisch mit ..." 

Alle diese Datensätze sollen als instantiellen Oberbegriff "Örtlicher Rat" (nid 1289567409) bekommen.

Beispiele:

nid 1086912063, Erfurt / Rat der Stadt

nid 1269706993, Kreis Borna / Rat des Kreises

nid 1226161367, Bezirk Frankfurt (Oder) / Rat des Bezirkes

nid 1227135327, Zeuthen / Rat der Gemeinde


Jeder Verbund ist für die Korrektur ihrer betroffenen Datensätze verantwortlich.