Laut MARC 21 Authority ist das Feld 672 für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen:
"Citation for a work that is related in some manner to the entity represented by the 100, 110, 111 or 151 field in the authority record."
Dort ist es sinnvoll. Eine Anwendung des Feldes bei Ts und Tu ist nicht sinnvoll; bei Tu-Sätzen werden andere Werke, die mit dem Tu-Satz in Verbindung stehen, in 530 eingetragen mit einem spezifischen Code. Bei Ts-Sätzen muss man zur Referenzierung des Sachschlagworts in 670 das Nachschlagewerk angeben. In 672 anzugeben, welches Buch mit dem Sachschlagwort beschlagwortet wurde, entspricht nicht dem Sinn des Feldes.
Deshalb soll das Feld 672 nur für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen sein. Dies entspricht dem Wunsch aus der GND-Jira-Telko, dieses Feld außer für Personen auch für Körperschaften nutzen zu können. Zukünftig soll eine Validation auf das Feld gesetzt werden.