Der PICA-ELF 670 ist nun erweitert um einen Hinweis zum Umgang mit überlangen URIs in der Quellenangabe
Aufgrund des 3R Project (RDA Toolkit Restruction and Redesign Project) wird es keine inhaltlichen Änderungen am RDA-Text/Toolkit mehr geben. Dringend notwendige Änderungen an den D-A-CH-Anwendungsrichtlinien werden aber eingearbeitet und im RDA-Info-Wiki veröffentlicht. Eine Änderungshistorie (mit allen Änderungen seit November 2018) finden Sie im RDA-Info-Wiki.
Ergänzung 14. Oktober 2020:
Regelwerksstelle Änderung
11.2.2.6 Erläuterung 3 NEU (kein Split bei Änderung der jurist. Wendungen bei Körperschaften)
Erläuterung 3:
Ändert sich im bevorzugten Namen nur der juristische Terminus, der für die Bildung des normierten Sucheinstiegs beibehalten wird, gilt dies nicht als Namensänderung. Der normierte Sucheinstieg im
bestehenden Datensatz wird auf die neue Form korrigiert und die alte Form in einem zusätzlichen Sucheinstieg erfasst.
[Stand: 10/2020]
Der PICA-Erfassungsleitfaden ist nun formal angepasst auf die Änderungen durch den Wegfall von Tn-Sätzen.
Angaben zur Sprache eines abweichenden Titels können in $v erfasst werden. Um die Sprachangabe selektieren und auswerten zu können, wird die Angabe als ISO639-2/B-Code in $v erfasst, verkürzt eingeleitet mit „ISO639: “
Laut MARC 21 Authority ist das Feld 672 für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen:
"Citation for a work that is related in some manner to the entity represented by the 100, 110, 111 or 151 field in the authority record."
Dort ist es sinnvoll. Eine Anwendung des Feldes bei Ts und Tu ist nicht sinnvoll; bei Tu-Sätzen werden andere Werke, die mit dem Tu-Satz in Verbindung stehen, in 530 eingetragen mit einem spezifischen Code. Bei Ts-Sätzen muss man zur Referenzierung des Sachschlagworts in 670 das Nachschlagewerk angeben. In 672 anzugeben, welches Buch mit dem Sachschlagwort beschlagwortet wurde, entspricht nicht dem Sinn des Feldes.
Deshalb soll das Feld 672 nur für Tb, Tf, Tg und Tp zugelassen sein. Dies entspricht dem Wunsch aus der GND-Jira-Telko, dieses Feld außer für Personen auch für Körperschaften nutzen zu können. Zukünftig soll eine Validation auf das Feld gesetzt werden.
Die Tu-Sätze waren für die Sacherschließung gedacht, die häufig Sammlungen sachlich beschreibt. Allerdings gibt es inzwischen eine Entscheidung des Expertenteams RAVI, in der Sacherschließung auf Tu-Sätze für Sammlungen ganz zu verzichten. Es soll entweder die Körperschaft genommen werden, die die Sammlung besitzt oder betreut, oder die Sammlung mit verschiedenen Schlagwörtern beschrieben werden.
An einer Erfassungshilfe für die Erfassung von Sammlungen wird gearbeitet. Bezogen auf die Formalerschließung wird vorgeschlagen, dass Ressourcen, die eine Sammlung beschreiben, einen Eintrag mit dem Akteur bekommen können;
der Akteur muss eine Körperschaft im Sinne von RDA sein. Falls bei Altdaten mit Tb-Sätzen in der FE verknüpft wurde, die keine Körperschaften im Sinne von RDA sind, soll bei Aufarbeitung der nicht zulässige Tb-Datensatz auf einen übergeordneten Tb-Datensatz umgelenkt werden.
Märtyrer und Märtyrerin werden als Beziehung in Personennormsätzen als Berufsbezeichnungen behandelt und mit dem Code "berc" bzw. "beru" versehen.