ARBEITSDOKMENT - Diese Seite ist ein Arbeitsdokument und keine offizielle Stellungnahme der Lizenzen Gruppe. UNTERSUCHUNG - Ziel der Untersuchung ist zum einen eine grundlegende Beschreibung und Strukturierung des jeweiligen Themas oder Aspekts sowie - wenn möglich - dessen Einordnung in ein übergeordnetes Thema. Zum anderen sollen andere Arbeitsgruppen, Gremien oder Projekte informiert und zur weiteren Auseinandersetzung mit dem Thema oder Aspekt angeregt werden. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit der Informationen auf dieser Seite.
Auf dieser Seite werden Aspekte zur Kennzeichnung des Ablaufs von Rechtestatus und Schutzfristen, wie die sogenannten Moving Walls, untersucht. Ziel ist es, die notwendigen Angaben in den Metadaten zu erfassen, um spätere Anpassungen der Metadaten zu vermeiden.
Einleitung
Der rechtliche Status oder die Nutzungsmöglichkeiten eines digitalen Dokuments ändert sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem Rechte oder Schutzfristen ablaufen. In der Regel ist gesetzlich geregelt, wann Rechte oder Schutzfristen ablaufen (Siehe: Untersuchung - Rechte und Schutzfristen), so dass das Datum in die Metadaten eingetragen werden kann, an dem das Recht oder die Schutzfrist abläuft. Allerdings können sich die Fristen ändern und die Datum-Werte müssten erneut berechnet und in den Metadaten der digitalen Objekte aktualisiert werden. Dies ist auf Dauer nicht durchführbar und beherrschbar. Somit wäre die Erfassung des Start-Datums einer Frist sinnvoller. Die Dauer der Frist könnte aus dem Rechtehinweis abgeleitet werden und müsste von den jeweiligen Präsentationssystemen verarbeitet werden.
In der Lizenzen Gruppen wurden Schutzfristen in der Empfehlung Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) beschrieben. Allerdings konnten nur wenige Metadatenstandards berücksichtigt werden (Übersicht Empfehlungen - Matrix), weil Felder oder Elemente für diese Information nur in wenigen Metadatenstandards vorhanden sind.
Die Beispiele wurden aus Untersuchung - Berücksichtigung mehrerer gesetzlicher Grundlagen übernommen.
Fragen
- Welches Datum sollte eingetragen werden?
- Start-Datum: Das Auslaufen eines Rechts lässt sich in den jeweiligen Systemen aus der Frist der jeweiligen Rechte und Schutzfristen) ableiten
- End-Datum: Wenn sich die Fristen ändern, müssen die Metadaten der betroffenen digitalen Objekte angepasst werden
- Welche Werte müssen berücksichtigt werden?
- Neben der Angabe des aktuellen Rechtehinweises muss auch angegeben werden, welcher Rechtehinweis danach gilt. Entweder kann der Folgewert eindeutig abgeleitet werden, oder er muss zusätzlich erfasst werden.
- VORHER: Urheberrechtsschutz 1.0
- NACHHER: Public Domain Mark 1.0
- Müssen die Datum-Werte standardisiert erfasst werden, oder können sie aus den bestehenden Metadaten präzise und zuverlässig ermittelt werden?
- Bei Erscheinungsdaten führen Werte wie "circa 1965", "1960-1968", oder "Erscheinungsdatum nicht ermittelbar" zu Fehlern - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Sterbedaten sind in der Regel nicht in den Metadaten der digitalen Objekte vorhanden, sondern eher in den GND-Daten - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Welche Rechtehinweise gelten nach Ablauf der verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte)?
- Der allgemeine Rechtehinweis für den Urheberrechtsschutz gilt und es wird keine Kennzeichnung für ausgelaufene verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) erstellt oder angewendet.
- Wie wird sicher gestellt, dass in den Präsentationssystemen die korrekten Werte angezeigt werden? Sollen auch die Datum-Werte angezeigt werden?
- Abgelaufenes verwandtes Schutzrecht: Es kann einfach nicht mehr angezeigt werden, oder als abgelaufen gekennzeichnet werden
Untersuchung
Erfassung oder Ableitung des Rechtestatus
Allgemeine Informationen
Wird der Rechtestatus eines zum Beispiel urheberrechtlich geschützten Objekts in dessen Metadaten beschrieben, muss die Bezeichnung des Rechtestatus "Urheberrechtsschutz 1.0" nach Ablauf des Urheberrechtsschutzes angepasst werden. In der Praxis stellt sich die Frage, ob neben des aktuell gültigen Rechtestatus auch der darauf folgende Rechtestatus in den Metadaten erfasst werden muss, um dadurch eine maschinelle Anpassung zu ermöglichen oder zumindest zu unterstützen. Alternativ dazu könnte der folgende Rechtestatus abgeleitet werden. Im Folgenden werden Vor- und Nachteile der beiden Ansätze skizziert.
Erfassung des folgenden Rechtestatus
Es werden sowohl der aktuell gültige als auch der darauf folgende Rechtestatus in den Metadaten des Objekts erfasst.
Mögliche Nachteile der Erfassung mehrerer Rechtestatus in den Metadaten sind:
- Nutzende können den gültigen Rechtestatus nicht erkennen, wenn alle Rechtestatus angezeigt werden.
- In den jeweiligen Metadatenstandards müssen die jeweiligen Rechtestatus und deren Gültigkeit abgebildet werden können.
- Technische Systeme müssen die jeweiligen Rechtestatus erkennen, verarbeiten und anzeigen können.
Mögliche Vorteile der Erfassung mehrerer Rechtestatus in den Metadaten sind:
- Wenn alle früheren, aktuell gültigen und zukünftigen Rechtestatus mit dem jeweiligen Ablaufdatum erfasst werden, wird eine vollständige Transparenz und Nachvollziehbarkeit der rechtlichen Eigenschaften des Objekts erreicht.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Erfassung mehrerer Rechtestatus nicht möglich ist, weil weder die angewendeten Metadatenstandards noch die technischen Systeme kurz- oder mittelfristig an die notwendigen Anforderungen angepasst werden können. Die Notwendigkeit komplexer Konstrukte sollte zudem hinsichtlich der Aufwände zur Erfassung und zur Auswertung der Daten gut bedacht werden - insbesondere im Vergleich zu dem daraus entstehenden Nutzen.
Ableitung des folgenden Rechtestatus
Es wird nur der aktuell gültige Rechtestatus in den Metadaten des Objekts erfasst.
Falls immer eine feste Abfolge der Rechtestatus der Objekte auftritt, ist die explizite Angabe des folgenden Rechtestatus nicht notwendig, weil der folgende Rechtestatus bereits eindeutig bekannt ist. Unter Umständen ist die zusätzliche Angabe des folgenden Rechtestatus sogar hinderlich, falls sich in Zukunft Anpassungen an der Abfolge des Rechtestatus ergeben. Es müssten dann alle Rechtestatus in den Metadaten des jeweiligen Objekts geprüft und angepasst werden.
Im Folgenden werden unterschiedliche Rechtestatus untersucht, um zu bestimmen, ob nach deren gesetzlichen Ablauf der folgende Rechtestatus eindeutig ableitbar ist.
Rechtestaus vor Ablauf | Rechtestaus nach Ablauf | Bemerkung |
---|---|---|
Ablauf gesetzlicher Fristen | ||
Urheberrechtsschutz 1.0 | Public Domain Mark 1.0 |
|
Vergriffene Werke | Public Domain Mark 1.0 |
|
Public Domain Mark 1.0 |
| |
Persönlichkeitsrecht Urheberpersönlichkeitsrecht | Public Domain Mark 1.0 |
|
(Werk: Public Domain Mark 1.0) | Public Domain Mark 1.0 |
|
Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte (Werk: Urheberrechtsschutz 1.0) | Urheberrechtsschutz 1.0 |
|
Ablauf vertraglicher Embargofristen | ||
Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access |
| |
Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access | CC BY 4.0 + Open Access |
|
Es ist ersichtlich, dass in der Regel eine feste Abfolge des Rechtestatus, beziehungsweise des Access Status besteht und dass die Erfassung des folgenden Rechtestatus nicht notwendig ist. Problematisch ist die Ableitung des vergangenen Rechtestatus, da für ein gemeinfreies Werk zuvor einer der Creative Commons-Lizenzen oder der Urheberrechtsschutz gegolten haben kann. Da zur Zeit in der Regel für gemeinfreie Werke ebenfalls kein vergangener Rechtestatus erfasst wird, muss abgewogen werden, ob das ein theoretisches oder praktisches Problem ist.
Es sollte klug abgewogen werden, welche Informationen erfasst werden, um zwar die nötige Transparenz zu erzeugen, aber ohne in unnötiger Komplexität zu enden.
Auf jeden Fall sollten die gültigen Rechte- und Access Status sowie deren Fristen einheitlich erfasst werden, um maschinelle oder semi-maschinelle Aktualisierungen zu ermöglichen und zu unterstützen. Dazu werden standardisierte Werte der gültigen Fristen in den Metadaten benötigt. Im folgenden Abschnitt werden die Möglichkeiten zur Erfassung der Fristen untersucht.
In einigen Fällen ist die Erfassung der folgenden Rechteinformation notwendig. Vergleiche:
-
2023-11-22 - Virtuelles Treffen (dini-ag-kim)
-
2024-03-04 - Virtuelles Treffen (dini-ag-kim)
-
2024-04-18 - Virtuelles Treffen (dini-ag-kim)
-
-
Start oder Ende einer Frist/eines Rechtsstatus
Allgemeine Informationen
In diesem Abschnitt "Start oder Ende einer Frist/eines Rechtsstatus" werden mögliche Lösungswege beschrieben, um Schutz- oder Embargofristen in den Metadaten digitaler Objekte zu erfassen. Dazu werden bekannte Möglichkeiten und Grenzen beschrieben, die jeweils als Diskussionsgrundlage zu verstehen sind. Mit dem Metadatenstandard MARC werden konkrete Beispiele erstellt, um die Möglichkeiten und Grenzen eines Metadatenstandards zu zeigen. In der Praxis müssen weitere Metadatenstandards berücksichtigt werden, um die Interoperabilität der Metadaten zu gewährleisten.
Nach der Beschreibung zur Berechnung der Schutzfrist werden jeweils die bekannten Vor- und Nachteile zur Erfassung der jeweiligen Datum-Werte vorgestellt, einige MARC-Beispiele beschrieben um danach die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur maschinellen, manuellen oder semi-maschinellen Auswertung abzuleiten.
Berechnung der Schutzfrist
Die Berechnung der Schutzfrist beginnt nach UrhG § 69 „mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.“
- Vergleiche: Untersuchung - Berechnung der Schutzfristen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
Beispiel Ament, Wilhelm:
- Lebensdaten 01.11.1876 - 13.11.1956
- Beginn Schutzfrist: 01.01.1957
- Ende Schutzfrist: 31.12.2026
- Beginn Status der Gemeinfreiheit: 01.01.2027
Es muss festgelegt werden, ob in den Metadaten der letzte Tag erfasst ist, an dem der angegebene Rechtestatus (Urheberrechtsschutz) noch gültig ist, oder der Tag, an dem der folgende Rechtestatus gültig ist. Aus technischer Sicht ist die zweite Variante (01.01.1927) sinnvoller, weil das Datum mit dem aktuellen Tagesdatum verglichen werden kann, um die Gültigkeit des Rechtestatus zu überprüfen.
: Diese Aussage wird erneut bewertet und entsprechend werden die Datum-Werte in den folgenden Beispielen angepasst.
Start-Datum
Ein Grund für die Erfassung des Start-Datums einer Frist ist eine mögliche nachträgliche Anpassung der Frist-Dauer.
Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass Schutzfristen nicht selten vom Gesetzgeber weiter verlängert werden. So wurde das Leistungsschutzrecht der Tonträgerhersteller erst 2012 um zwanzig auf nun siebzig Jahre Schutzfrist verlängert.
Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen, Seite 14
Sind das Start-Datum und eine eindeutige Identifizierung des Rechtestatus vorhanden, kann die Schutzfrist aus dem Rechtestatus abgeleitet werden und somit das End-Datum aus Start-Datum und Schutzfrist berechnet und verarbeitet werden, ohne dass die Metadaten angepasst werden müssen.
Start-Datum und Dauer
Gründe für die Erfassung des Start-Datums und der Dauer der Frist sind:
- Nachvollziehbarkeit und Transparenz der zeitlichen Angaben
- Anwendung/Auswertung der Datum-Werte nach Anwendungsfall
- Start-Datum: Berechnung der Frist
- End-Datum: Anzeige für Nutzende
Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei Anpassungen der Frist-Dauer die betroffenen Objekte ermittelt und die Werte der Dauer angepasst werden müssen.
End-Datum
Gründe für die Erfassung des End-Datums einer Frist oder eines Rechtsstaus sind:
- Keine Berechnung des Datum aus Start-Datum und Dauer notwendig.
- Fehlende Möglichkeiten der angewendeten Metadatenstandards zur Erfassung des Start-Datums. Siehe folgenden Abschnitt Metadaten "Metadatenstandard MARC".
Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei Anpassungen der Frist-Dauer die betroffenen Objekte ermittelt und die End-Daten angepasst werden müssen.
Metadatenstandard MARC
Es müssen auch die Möglichkeiten der Metadatenstandards berücksichtigt werden. In dem MARC-Element 540 $g ist zum Beispiel bisher nur die Erfassung des End-Datums vorgesehen.
Date when the resource changes its use and reproduction rights. Preferred structure for the date is according to Date and Time (ISO 8601): yyyymmdd.
Selbstverständlich sollten theoretische Konzepte nicht durch die praktischen Grenzen beeinflusst werden, sondern die Grenzen sollten entsprechend angepasst werden. Im Bereich der Standardisierung müssen jedoch lange Zeiträume für nachhaltige Lösungen eingeplant werden. Eine zu mutige Auslegung der Standards verursacht jedoch unter anderem Auswertung-Probleme, wenn die enthaltenen Werte nicht eindeutig interpretiert werden können. Zum Beispiel, wenn in dem MARC-Element 540 $g Werte für das Start- und End-Datum eingetragen werden. Es sollten deshalb mehrere Lösungsansätze diskutiert werden, um wenigstens zunächst pragmatische Lösungen anwenden zu können, die gegebenenfalls nicht vollständig dem Standard entsprechen und auch nicht die ideale theoretische Lösung bilden, dafür jedoch eine eindeutige Erfassung der Werte ermöglichen und mittel- oder langfristig an bessere Lösungen angepasst werden können.
Im Fall des Metadatenstandards MARC sollten die folgende Möglichkeiten "Anpassung Metadatenstandard" und "Auslegung Metadatenstandard" berücksichtigt werden:
Anpassung Metadatenstandard
Vorschlag 1: Neues Unterfeld $h für Angabe des Start- und End-Datum
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
20261231
$hEnd$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
19570101
$hStart$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
Nachteile
- Anpassung des Standards notwendig
Vorteile
- Eindeutige Erfassung des Start- und End-Datum möglich
Vorschlag 2: Neues Unterfeld $h für Erfassung des Start-Datums
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0
$h
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs19570101
Nachteile
- Anpassung des Standards notwendig
Vorteile
- Eindeutige Erfassung des Start- und End-Datum möglich
Auslegung Metadatenstandard
Vorschlag 3: Angabe des Start- und End-Datum in Unterfeld $g
Nach ISO 8601 ist auch das Zeitintervall durch Start- und End-Datum standardisiert erfassbar.
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
19570101
/20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
Das Unterfeld $g enthält noch immer die geforderte Angabe des Datums, an dem sich der Status ändert - angereichert mit dem Start-Datum. Ob diese Auslegung mit der Feldbeschreibung vereinbar ist, muss in den jeweiligen Gremien abgestimmt werden.
Nachteile
- Technische Systeme müssen an diese Erfassungsform angepasst werden.
Vorteile
- Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen umgesetzt werden, wenn die Differenz errechnet wird und das neue Enddatum neu berechnet wird.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.
Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von Schutzfristen durchgeführt.
Vorschlag 4: Angabe des Start-Datums und der Dauer in Unterfeld $g
Nach ISO 8601 ist auch die Dauer standardisiert erfassbar.
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
19570101
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs/
PY70
Das Unterfeld $g enthält nicht mehr die konkrete geforderte Angabe des Datums, an dem sich der Status ändert - Das Datum lässt sich jedoch aus dem Start-Datum und der Dauer berechnen. Ob diese Auslegung mit der Feldbeschreibung vereinbar ist, muss in den jeweiligen Gremien abgestimmt werden.
Nachteile
- Technische Systeme müssen an diese Erfassungsform angepasst werden.
Vorteile
- Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen umgesetzt werden, wenn der Wert der Dauer angepasst wird. Dies ist in Abhängigkeit des Rechtestatus realisierbar.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.
Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von Schutzfristen durchgeführt.
Umsetzung der Status-Änderungen
Wenn alle notwendigen Informationen bezüglich des Status und der Fristen vorhanden sind, müssen Verfahren entwickelt werden, die eine rasche Anpassung der Status nach Ablauf der Fristen ermöglichen. Auch hier sollten die aktuellen Grenzen der Metadatenstandards, der technischen Systeme sowie der Interoperabilität berücksichtigt werden. Vermutlich müssen vorerst semi-maschinelle Abläufe für die verschiedenen Szenarien in den jeweiligen Systemen entwickelt werden.
Zum Beispiel können zu Beginn Jahres die Objekte ermittelt werden, deren Urheberrechtsschutz über den Jahreswechsel abgelaufen ist (Vergleiche: Berechnung der Schutzfrist). Im Anschluss kann der Rechtestatus auf "Public Domain Mark 1.0" aktualisiert werden. Es muss bestimmt werden, ob die Informationen über die Fristen weiterhin in den Metadaten enthalten bleiben, um auf möglichen Verlängerungen von Fristen reagieren zu können, oder um zum Beispiel bei Anfragen, ... rasch nachvollziehen zu können, ob der Status korrekt ist. Alternativ können die Informationen entfernt werden.
In den folgenden Beispielen werden mehrere Möglichkeiten umgesetzt.
Beispiele für die Umsetzung im Metadatenstandard MARC
Beispiel für Änderung des Rechtestatus eines urheberrechtlich geschützten Werkes
Zeitpunkt
Angabe des Zeitpunkts wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
Zeitraum
Angabe des Zeitraums wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
19570101
/
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
Angabe des Zeitraums bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
19570101
/
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$g
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc19570101
/
20261231
- Wird der Wert in Unterfeld
$g
nach der Anpassung des Werts in Unterfeld$a
beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den WertPublic Domain Mark 1.0
gehalten werden.- Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von
Urheberrechtsschutz 1.0
zuPublic Domain Mark 1.0
konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste zusätzlich untersucht werden. - Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld
$g
nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
- Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von
Dauer
Angabe der Dauer wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
19570101
/PY70
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
Angabe der Dauer bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
19570101
/PY70
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$g
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc19570101
/PY70
- Wird der Wert in Unterfeld
$g
nach der Anpassung des Werts in Unterfeld$a
beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den WertPublic Domain Mark 1.0
gehalten werden.- Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von
Urheberrechtsschutz 1.0
zuPublic Domain Mark 1.0
konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste zusätzlich untersucht werden. - Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld
$g
nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
- Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von
Beispiel für Änderung des Rechtestatus eines Vergriffenen Werkes
Dauer
Angabe der Dauer bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten
Stand bis 2026-12-31
366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs$g
19570101
/
PY70
540 ## $aVergriffene Werke 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/ve-we/1.0/
542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)
Stand ab 2027-01-01
Einige Informationen bleiben erhalten, um nachvollziehen zu können, dass die Objekte als vergriffene Werke reproduziert wurden.
366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$g
19570101
/
PY70
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)
Es bleiben keine Informationen erhalten, aus denen ableitbar ist, dass die Objekte als vergriffene Werke reproduziert wurden.
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc$g
19570101
/
PY70
- Wird der Wert in Unterfeld
$g
nach der Anpassung des Werts in Unterfeld$a
beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den WertPublic Domain Mark 1.0
gehalten werden.- Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von
Urheberrechtsschutz 1.0
zuPublic Domain Mark 1.0
konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste zusätzlich untersucht werden. - Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld
$g
nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
- Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von
Beispiele für weitere Metadatenstandards
Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und Schutzfristen
Beispiel: Gemeinfreies musikalisches Werk + Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
- Sterbedatum des Urhebers Johann Sebastian Bach: 28.07.1750
- Erscheinungsdatum des Tonträgers: 1992
Start-Datum und Rechtehinweise (Metadaten):
- Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1992 + Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2062 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwertungsrecht - Tonträger 1.0 Deutschland angepasst werden.
Verwertungsrechte ab 2062: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Public Domain Mark 1.0
Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk + Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
- Sterbedatum des Urhebers Johnny Cash: 12.09.2003
- Erscheinungsdatum des Tonträgers: 1968
Start-Datum und Rechtehinweise (Metadaten):
- Start-Datum =
20032004 + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2073 berechnet werden- Rechtehinweis ab 2073: Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1968 + Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2038 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
Verwertungsrechte ab 2038: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Urheberrechtsschutz 1.0
Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk + Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in nicht verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
- Sterbedatum des Urhebers Matthias Drude: Urheber nicht verstorben
- Erscheinungsdatum des Tonträgers: 1994
Start-Datum und Rechtehinweise (Metadaten):
- Start-Datum = ? + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann ? berechnet werden - sobald das Sterbedatum bekannt ist
- Rechtehinweis ab ?: Public Domain Mark 1.0
- Start-Datum = 1994 + Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2064 berechnet werden
- Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
- Verwertungsrechte ab 2064: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis : Urheberrechtsschutz 1.0
2 Comments
Hohmann, Andre
Im Folgenden werden Antworten, Einschätzungen und Hinweise hinsichtlich der Anwendung des MARC-Unterfeldes
540 $g
von Unknown User (heuvelmann) wiedergegeben, die in einem Mail-Austausch (2023-04-17) entstanden sind.Fragen (André Hohmann) und Antworten (Reinhold Heuvelmann)
1. Ist die ISO-konforme Erfassung von „Availability date“ mit Beginn einer Frist und die Dauer in MARC möglich?
2. Muss das in ein MARC-Gremium eingebracht werden und in der offiziellen Dokumentation ergänzt werden?
3. Wie lange würde es dauern, um zumindest eine erste offizielle Einschätzung zu erhalten, ob Punkt 1 realisierbar ist?
4. Wie lange würde es dauern, bis Punkt 1 realisiert werden könnte?
Weitere Hinweise
Hohmann, Andre
Durch der Eingrenzung auf die Vorschläge 3 und 4 werden die jeweiligen Vorteile und Nachteile unter Untersuchung - Erfassung von Schutzfristen untersucht und diskutiert.
Ebenfalls relevant ist Untersuchung - Ableitung von Fristen aus Rechteinformationen, um zu prüfen, ob die notwendigen Informationen zur eindeutigen Bestimmung der Fristen aus den Rechteinformationen abgeleitet werden können.