ARBEITSDOKMENT - Diese Seite ist ein Arbeitsdokument und keine offizielle Stellungnahme der Lizenzen Gruppe. UNTERSUCHUNG - Ziel der Untersuchung ist zum einen eine grundlegende Beschreibung und Strukturierung des jeweiligen Themas oder Aspekts und wenn möglich, dessen Einordnung in ein übergeordnetes Thema. Zum anderen sollen Impulse an andere Arbeitsgruppen, Gremien oder Projekte gesendet werden, die sich ebenfalls mit diesem Thema oder mit verwandten Themen beschäftigen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit der Informationen auf dieser Seite.
Auf dieser Seite wird untersucht, ob und wie für spezifische Rechte und Schutzfristen entsprechende Rechtehinweise erstellt werden können, um den allgemeinen Rights Statements-Hinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" zu ergänzen oder zu ersetzen. Ziel ist es, auch verwandte Schutzrechte von A/V-Medien und anderer Materialarten präzise zu beschreiben, um mögliche zusätzliche Beschränkungen daraus abzuleiten und diese maschinell durchzusetzen.
Einleitung
Die Erstellung von allgemeinen Standards ist kompliziert und zeitaufwändig. Daher sollte darüber diskutiert werden, ob für bestimmte Rechte und Schutzfristen eine Interim-Lösung oder "Beta-Version" möglich ist, die zwischen mehreren Einrichtungen abgestimmt wird, um zumindest vielfältige rein lokale Lösungen zu vermeiden.
Vorteile sind unter anderem:
- Die Abstimmung und Diskussion bezüglich Inhalt und Struktur der Rechtehinweise führt wahrscheinlich zu einem besseren und breiter anwendbaren Ergebnis als vielfältige lokale Lösungen
- Die Zeit bis zur Anwendung der Rechtehinweise wird deutlich verkürzt, als wenn bestehende Standards wie die Rights Statements angepasst würden.
- Die "Beta-Versionen" können in praktischen Anwendungen geprüft und gegebenenfalls angepasst werden
Nachteile sind unter anderem:
- Anpassungen müssen gegebenenfalls nachträglich an allen Objekten durchgeführt werden, die den Rechtehinweis enthalten - zum Beispiel, wenn sich ein anderer Standard durchsetzt
- Unter Umständen entstehen konkurrierende Entwürfe
Voraussetzungen
- Die Rechtehinweise müssen nachhaltig von einer vertrauenswürdigen Einrichtung bereit gestellt werden
- Die Rechtehinweise sollten gleich strukturiert sein und jeweils Informationen zu den gleichen Aspekten enthalten, wie zum Beispiel Beschreibung des Rechts, Dauer der Schutzfrist, Hinweise zur Anwendung, ...
Fragen
- Sind weitere Rechtehinweise wie die folgenden Beispiele notwendig, oder können alle Beschränkungen durch das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" eindeutig abgeleitet werden (Untersuchung - Beschränkungen nach gesetzlicher Grundlage)?
- Müssen/können weitere Rechtehinweise international abgestimmt werden? Wie können diese entsprechend gekennzeichnet werden (Beispiel: DE)?
- Müssen die Rechtehinweise immer zusätzlich zu "Urheberrechtsschutz 1.0" angegeben werden, oder sind diese implizit enthalten?
- Können Rechtehinweise für Leistungsschutzrechte mit dem Rechtehinweis "Public Domain Mark 1.0" kombiniert werden?
Rechtehinweise - Entwürfe
Schutz des Tonträgerherstellers
Allgemeine Informationen
- Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) - § 85 Verwertungsrechte
- Wikipedia: Verwandte_Schutzrechte/Übersicht
Rechtehinweis - Entwurf
Schutz des Lichtbildners
Allgemeine Informationen
- Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) - § 72 Lichtbilder
Wikipedia: Verwandte_Schutzrechte/Übersicht
Rechtehinweis - Entwurf
Schutz des Filmherstellers
Allgemeine Informationen
Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) - § 94 Schutz des Filmherstellers
- Wikipedia: Verwandte_Schutzrechte/Übersicht