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Veröffentlichungs-Status

VERÖFFENTLICHT - Diese Seite ist veröffentlicht. Die Empfehlung ist somit eine gültige Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.


Inhalt

Einleitung

Das Datenformat Europeana Semantic Elements - kurz ESE - wurde im Jahr 2008 für die Lieferung von Daten an Europeana und deren Präsentation im Europeana-Portal entwickelt. Das Dublin-Core basierte Anwendungsprofil bietet eine begrenzte Anzahl von Elementen, mit denen verschiedenartige Objekte des kulturellen Erbes einheitlich beschrieben werden können. ESE verwendet Elemente aus dem Dublin Core Metadata Element Set und den DCMI Metadata Terms und ergänzt diese um Elemente aus dem Europeana-Namensraum http://www.europeana.eu/schemas/ese/. Zur Dokumentation des Formates zählen eine Spezifikation mit Anwendungsrichtlinien für die Europeana Semantic Elements und ein XML-Schema für deren maschinenlesbare Darstellung.

ESE wird mittlerweile von Europeana nicht mehr unterstützt, ist aber als Austauschformat weiterhin in Verwendung und wird beispielsweise für die Datenlieferung an die Deutsche Digitale Bibliothek benutzt.

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob eine Ressource für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe Access Status (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Im Anwendungskontext der Aggregation von Kulturerbemetadaten für Europeana und DDB ist die Angabe des Access Status nicht notwendig. Deshalb wird für das Metadatenformat ESE keine Empfehlung formuliert.

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung des folgenden Elements:

europeana:rights

In dem Element <europeana:rights> (http://www.europeana.eu/schemas/ese/rights) wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises der URI eingetragen.

Beispiele

Die Beispiele zeigen die Umsetzung der Empfehlung in ESE: 

Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)

<europeana:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</europeana:rights>

Creative Commons: "CC0 1.0" (Lizenz)

<europeana:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/</europeana:rights>

Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)

<europeana:rights>http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</europeana:rights>

Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)

<europeana:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</europeana:rights>

Lokale Nutzungshinweise

Definition

Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Dokumenten durch Endnutzer. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.

Siehe Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Im Anwendungskontext der Aggregation von Kulturerbemetadaten für Europeana und DDB ist die Angabe des lokalen Nutzungshinweises nicht notwendig. Deshalb wird für den Metadatenstandard EAD(DDB) keine Empfehlung formuliert.

Beispiele

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Praxishinweis: Vergriffene Werke

Definition

Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Siehe Vergriffene Werke (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus ESE:

Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <rights> einzutragen.

Rechtehinweis

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Beispiele

<europeana:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</europeana:rights>
<dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights>



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