Veröffentlichungs-Status VERÖFFENTLICHT - NEUE VERSION VERFÜGBAR - Diese Seite wurde veröffentlicht. Die Empfehlung ist somit eine gültige Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.
Es ist eine neuere Version der Empfehlung verfügbar: Empfehlungen für Rechteinformationen in Metadaten (3.0).
Definition
"Vergriffen ist ein Werk, wenn es nicht mehr lieferbar ist. Beabsichtigt eine Verwertungsgesellschaft Rechte für solche Werke im Rahmen von nicht gewerblichen Digitalisierungsvorhaben zu lizenzieren, muss sie die Werke zunächst im Register vergriffener Werke eintragen."
Weitere Informationen unter:
- https://www.dpma.de/dpma/wir_ueber_uns/weitere_aufgaben/verwertungsges_urheberrecht/vergriffene_werke/index.html
- https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlis_node.html
Vokabulare
Die Lizenzen Gruppe der DINI-AG KIM empfiehlt die Beschreibung von erfolgreich registrierten Vergriffenen Werken mit der Angabe "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)" sowie der zusätzlichen Angabe von Access Status und Rechtehinweis.
Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)
Für erfolgreich registrierte Vergriffene Werke muss immer die Angabe "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)" angegeben werden. Die Umsetzung wird auf der Seite des jeweiligen Metadatenstandards beschrieben.
"Ja, lizenzierte vergriffene Werke, die in öffentlichen digitalen Sammlungen bereitgestellt werden, müssen mit folgendem Vermerk versehen werden: Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)"
Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlis_node.html
Access Status
Für erfolgreich registrierte Vergriffene Werke wird immer der Access Status "Open Access" von COAR eingetragen. Die COAR-Definition von "Open Access" entspricht den Anforderungen an die Zugänglichmachung in digitalen Sammlungen. Beachten Sie dazu die Empfehlung der Lizenzen Gruppe unter Access Status (Empfehlung 2.0).
"Der Rahmenvertrag zur Nutzung von vergriffenen Werken in Büchern räumt das Recht zur Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung ausschließlich zum Zweck der Nutzung im Rahmen von digitalen Sammlungen ein und schließt eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken aus."
Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlis_node.html
Rechtehinweis/Lizenz
Für erfolgreich registrierte Vergriffene Werke darf keine Lizenz vergeben werden. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt die Vergabe des Rechtehinweises "Urheberrechtsschutz 1.0". Beachten Sie dazu die Empfehlung der Lizenzen Gruppe unter Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 2.0).
"Die Nutzungsmöglichkeiten sind durch die Bestimmungen der Einrichtung geregelt, die das digitale Objekt zugänglich macht. Die Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, das Objekt in jeder Form zu nutzen, die das Urheberrechtsgesetz und/oder einschlägige verwandte Schutzrechte gestatten. Für weitere Nutzungsarten wird die Zustimmung der/des Rechteinhaber/s benötigt."
Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlis_node.html
Metadatenstandards
- DataCite Schema (Empfehlung 2.0)
- DCMES (Empfehlung 2.0)
- EAD(DDB) (Empfehlung 2.0)
- EDM (Empfehlung 2.0)
- ESE (Empfehlung 2.0)
- JATS (Empfehlung 2.0)
- KIM-RDF (Empfehlung 2.0)
- MARC (Empfehlung 2.0)
- METS (Empfehlung 2.0)
- MODS (Empfehlung 2.0)
- TEI-P5 (Empfehlung 2.0)
Beispiele
Beispiele für die Empfehlungen werden für jeden Metadatenstandard formuliert, weil die heterogene Struktur der jeweiligen Elemente und Attribute keine generellen Beispiele zulässt. Zudem sind Beispiele ohne zusätzliche Erläuterungen des Metadatenstandards nicht in jedem Fall hilfreich.