Veröffentlichungs-Status VERÖFFENTLICHT - NEUE VERSION VERFÜGBAR - Diese Seite wurde veröffentlicht. Die Empfehlung ist somit eine gültige Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.
Es ist eine neuere Version der Empfehlung verfügbar: Empfehlungen für Rechteinformationen in Metadaten (3.0).
Einleitung
Das DataCite Schema wurde 2011 entwickelt und wird seitdem von dem DataCite-Konsortium gepflegt. DataCite ist ein XML-Format, das auf Dublin Core basiert und unter anderem zur Registrierung der DOI genutzt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://format.gbv.de/datacite.
Access Status
Definition
Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.
Siehe Access Status (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe, inwieweit eine Ressource frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DataCite:
<rightsList>
In das DataCite-Element <
rightsList>
werden alle DataCite-Elemente <
rights>
eingetragen, unter anderem der Access Status. Das Element wird durch folgende Unterelemente und Attribute spezifiziert.
<rights>
In das DataCite-Element <
rights>
wird immer die offizielle Benennung der Status-Angabe eingetragen.
<rights@rightsURI>
In das DataCite-Attribut
rightsURI<rights
@>
wird zur Beschreibung des Access Status, wenn verfügbar, immer der URI des Access Status eingetragen.
Beispiele
COAR
<rightsList> <rights rightsURI="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2">Open Access</rights> </rightsList>
Eprints AccessRights Vocabulary Encoding Scheme
<rightsList> <rights rightsURI="http://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess">Open Access</rights> </rightsList>
Rechtehinweis/Lizenz
Definition
Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.
Siehe Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus DataCite:
<rightsList>
In das DataCite-Element <
rightsList>
werden alle DataCite-Elemente <
rights>
eingetragen, unter anderem der Rechtehinweis, beziehungsweise die Lizenzangabe. Das Element wird durch folgende Unterelemente und Attribute spezifiziert.
<rights>
In das DataCite-Element <
rights>
wird immer eine offizielle Benennung der Lizenz oder des Rechtehinweises eingetragen.
<rights@rightsURI>
In das DataCite-Attribut
rightsURI<rights
@>
wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises immer der URI zum ausführlichen Beschreibungstext eingetragen.
Beispiele
Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)
<rightsList> <rights rightsURI="http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/">Public Domain Mark 1.0</rights> </rightsList>
Creative Commons: "CC0 1.0" (Lizenz)
<rightsList> <rights rightsURI="http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</rights> </rightsList>
Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)
<rightsList> <rights rightsURI="http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/">CC BY 4.0</rights> </rightsList>
Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)
<rightsList> <rights rightsURI="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</rights> </rightsList>
Rights Statements: "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0" (Rechtehinweis)
<rightsList> <rights rightsURI="http://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/">Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0</rights> </rightsList>
Lokale Nutzungshinweise
Definition
Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Dokumenten durch Endnutzer. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.
Siehe Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus dem DataCite Schema:
Nutzungshinweis
Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Lizenzen Gruppe für lokale Nutzungshinweise das DataCite-Element <rights>
. In das DataCite-Attribut @rightsURI
wird die persistente URL zu den ausführlichen Informationen eingetragen.
Access Status
Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das Dokument zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.
Rechtehinweis
Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das Dokument zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.
Beispiele
<rightsList> <rights rightsURI="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</rights> <rights rightsURI="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2">Open Access</rights> <rights rightsURI="https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/">Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0</rights> </rightsList>
Praxishinweis: Vergriffene Werke
Definition
Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.
Siehe Vergriffene Werke (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus dem DataCite Schema:
Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DataCite-Element <rights>
einzutragen.
Access Status
Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).
Rechtehinweis
Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).
Beispiele
<rightsList> <rights rightsURI="http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/">Urheberrechtsschutz 1.0</rights> <rights rightsURI="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2">Open Access</rights> <rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</rights> </rightsList>