Einleitung
...
Access Status
Definition
Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.
Siehe Access Status (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe, inwieweit eine Ressource frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus KBART:
XXX
...
Beispiele
COAR
Open Access
506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
Restricted Access
506 1#$aRestricted Access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_16ec
Eprints AccessRights Vocabulary Encoding Scheme
Open Access
506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess$2star
Closed Access
506 1#$aClosed Access$uhttp://purl.org/eprint/accessRights/ClosedAccess
Rechtehinweis/Lizenz
Definition
Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.
Siehe Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus KBART:
XXX
...
Beispiele
Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)
540 ##$aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)
540 ##$aCC BY 4.0$uhttp://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)
540 ##$aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
Rights Statements: "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0" (Rechtehinweis)
540 ##$aKein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/
Lokale Nutzungshinweise
Definition
Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Dokumenten durch Endnutzer. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.
Siehe Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus KBART:
Nutzungshinweis
Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Lizenzen Gruppe für lokale Nutzungshinweise das MARC-Feld <540>
. In das MARC-Unterfeld $a
wird immer die Benennung des Nutzungshinweises eingetragen. In das MARC-Unterfeld $u
wird immer die persistente URL des Nutzungshinweises eingetragen.
Access Status
Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das Dokument zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.
Rechtehinweis
Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das Dokument zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.
Beispiele
506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star 540 ##$aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ 540 ##$aFreier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/
Praxishinweis: Vergriffene Werke
Definition
Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.
Siehe Vergriffene Werke (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:
Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das MARC-Unterfeld <542 $n>
(Information Relating to Copyright Status - http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd542.html) einzutragen.
Access Status
Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).
Rechtehinweis
Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).
Status
Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Status eins Vergriffenen Werks in das MARC-Feld <366>
(Trade Availability Information - https://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd366.html) einzutragen. In das Unterfeld $c
wird immer der Wert "OP 20190113" eingetragen. In das Unterfeld $2
wird immer der Wert "onixas" eingetragen.
Beispiele
366 ##$cOP 20190113$2onixas 506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star 540 ##$aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ 542 ##$nWahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)