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Kriterienbereich Qualität der Digitalisate / Dateiformate

Verantwortlich

  • Sebastian Meyer

Grundsätzliches

Anforderungen/Empfehlungen

Zu Datenformaten und -qualität macht das DINI-Zertifikat 2013 keine Aussagen. Die Neuformulierungen in untenstehender Tabelle sind als Vorschläge zu verstehen.

Alle wesentlichen Anforderungen sind bereits in den "Praxisregeln zur Digitalisierung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft formuliert, auf die daher oft verwiesen wird. Die grau hinterlegten Tabellenbereiche beziehen sich auf AV- und 3D-Digitalisate, die vorerst nicht eingehend betrachtet wurden. Der Schwerpunkt liegt auf Bilddigitalisaten.

M/EFormulierungsvorschlagQuelleBemerkungen
M

Die aus der Digitalisierung hervorgegangenen Masterdateien sind frei von technischen Schutzmaßnahmen.

  • Dazu zählen vor allem Mechanismen im Sinne des Digital Rights Management (DRM), Passwortschutz und Einschränkungen der Benutzbarkeit von Dokumenten (Copy & Paste, Ausdrucken).
Formulierung angelehnt an DINI-Zertifikat 2013 
E

Die zu Präsentationszwecken erzeugten Derivate sind frei von technischen Schutzmaßnahmen.

  • Dazu zählen vor allem Mechanismen im Sinne des Digital Rights Management (DRM), Passwortschutz und Einschränkungen der Benutzerbarkeit von Dokumenten (Copy & Paste, Ausdrucken).

 

Formulierung angelehnt an DINI-Zertifikat 2013

 
M

Für die Speicherung der Masterdateien werden offene und zur Langzeitarchivierung geeignete Dateiformate verwendet.

  • Dazu zählen "TIFF uncompressed" sowie "JPEG2000" in seiner verlust- und lizenzfreien Form.
 

Gilt grundsätzlich auch für Sammlungen, die aufgezählten Beispiele müssen jedoch angepasst werden. Die Formulierung aus den Praxisregeln (S.15 f.) ist detaillierter:

"Bildmaster von Graustufen oder Farbbildern sollten nach dem derzeitigen Kenntnisstand in „TIFF uncompressedlangzeitgesichert werden. […] Die weitgehenden Optionen von Extended TIFFs sollten für den digitalen Master nicht genutzt werden.
Neben TIFF kann auch JPEG2000 in seiner verlustfreien Form als Format für den Bildmaster verwendet werden. Für die Speicherung von Mastern im JPEG2000-Format ist allerdings darauf zu achten, dass nur die lizenzfreien Bereiche von JPEG2000 Verwendung finden."

 

Die anzuwendenden Parameter für die Digitalisierung sind mit Blick auf die Qualität des Bildes, seine Langzeitverfügbarkeit und Interoperabilität zu wählen.

  • Bei der Herstellung sind grundsätzlich zwei Formen von Digitalisaten zu berücksichtigen. Zum einen der sogenannte digitale Master, also das Roh- oder Archivformat, und für die Nutzung hergestellte Derivate, meist verkleinerte Kopien in anderen Dateiformaten. Der Master ist die Grundlage für alle weiteren Prozesse. Daher sollte man seiner Herstellung besondere Aufmerksamkeit schenken und bei der Langzeitsicherung entsprechende Empfehlungen (z.B. Nestor) berücksichtigen. 

 Quelle: DFG-Praxisregeln, S.8
 

[Es] gilt die grundsätzliche Empfehlung von 300 dpi bezogen auf das Vorlagenformat als Zielauflösung [für den digitalen Master].

  • Vorlagenformat = Ausgabeformat des Digitalisats bei 300 dpi
 

Quelle: DFG-Praxisregeln, S.9 ff.

Ausnahmen: Negative 4.000 DPI, Mikrofilme 600 DPI, Großformate 150 DPI

 Für die Sicherung des finalen digitalen Master ist eine Farbtiefe von 8 Bit pro Kanal, d.h. 24 Bit ausreichend. Quelle: DFG-Praxisregeln, S.11
 Je Einzelseite ist ein separates Digitalisat anzufertigen und in einer eigenen Datei zu speichern.
  •  Die Darstellung von Doppelseiten wird i.d.R. von modernen Präsentationssystemen geleistet, in dem zwei Einzelseiten nebeneinander angezeigt werden. Umgekehrt können doppelseitig digitalisierte Vorlagen jedoch nicht automatisiert vereinzelt werden. Von der Möglichkeit der Einbettung mehrerer Digitalisate in einer einzigen TIFF-Datei (sog. Multipage-TIFF) sollte abgesehen werden.
  
 

Die Digitalisate sind in den Metadaten in der Reihenfolge der physischen Vorlage referenziert.

  • Die natürliche Blätterfolge bleibt im digitalen Objekt erhalten. Eine abweichende Lesereihenfolge kann über die logische Strukturierung kenntlich gemacht werden.
  
 

Für die Publikation im Internet empfehlen sich wegen ihrer großen Verbreitung JPEG und PNG.

 Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16
 

[Es sind] alle Materialien in einer hinreichend guten Qualität anzubieten, so dass die Benutzung zu wissenschaftlichen Zwecken auf an den Hochschulen üblicherweise vorhandenem Equipment mühelos möglich ist.

  • [Es sind] alle Materialien aber auch in einer Qualität anzubieten, die über DSL-Anschlüsse ohne unzumutbare Verzögerungen bearbeitbar ist. Ist ein Objekt unter 3 MB nicht sinnvoll bearbeitbar, verletzt es das Kriterium der DSL-Tauglichkeit des Servers nicht, wenn kein Angebot kleinerer Versionen erfolgt.
 

Quelle: DFG-Praxisregeln, S.42

Eine konkretere Angabe zur Qualität wäre hilfreich, ist aber schwer allgemeingültig zu formulieren. Der Hinweis auf "DSL-Tauglichkeit" wirkt etwas altmodisch, auch wenn die Intention dahinter nachvollziehbar ist.

 

[Es ist] zum wissenschaftlichen Gebrauch der kostenlose Download kompletter Einheiten in einer einzigen Datei (beispielsweise einzelne gedruckte Werke) zu ermöglichen.

  • Ein Download nach Abschnitten oder einzelnen Seiten ist dann vorzusehen, wenn die Größe der Gesamtdatei nicht mehr handhabbar wäre.
 Quelle: DFG-Praxisregeln, S.42
 Für AV-Medien muss ebenso zwischen Archivformaten und Nutzungsformaten unterschieden werden. Im Bereich Audio hat sich das Waveform Audio File-Format (WAV) als Quasi-Standard etabliert. Als Nutzungsformat hat sich mp3 (MPEG-2 Audiolayer III) durchgesetzt. 

Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16

Viele Qualitätsparameter lassen sich nur auf Bilddigitalisate anwenden (DPI, Farbtiefe). Audio/Video- und 3D-Digitalisate müssen daher gesondert betrachtet werden.

 Für Videoformate kann zurzeit noch keine Empfehlung ausgesprochen werden. Die Anforderung einer unkomprimierten Speicherung ist bei größeren Projekten kaum möglich. 

Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16

Eine Nicht-Empfehlung ist natürlich wenig hilfreich und schon gar kein Kriterium für eine Zertifizierung. Das Problem fehlender Quasi-Standards ist aber real, so dass damit umgegangen werden muss.

 

Digitale Repliken werden als 3D-Modelle von 3D-Objekten abgelegt.

  • Formate wie Collada, ein auf XML-basierendes offenes Austauschformat von 3D-Daten, oder X3D, welches speziell zur Visualisierung von 3D-Modellen über Web-Browser erschaffen wurde, bieten sich an.
 

Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16 f.

Hier ist die Abgrenzung zu den Metadaten nicht einfach.

 

 

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