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In der folgenden Tabelle werden die Zusammenhänge unterschiedlicher Rechteinformationen skizziert. Ziel ist zu vermitteln, dass Abhängigkeiten bestehen und dass diese genutzt werden können, um zum Beispiel Beschränkungen abzuleiten und somit redundante Informationen zu vermeiden. Um dies in der Praxis korrekt umzusetzen sind allerdings weitere Untersuchungen notwendig. Die Übersicht basiert auf dem Abschnitt "Versuch einer Gruppierung" aus "Diskussionspapier Rechteauszeichnung im SLUB Langzeitarchiv" (Seite 3) und Übersicht Rechteinformationen.

Siehe ebenfalls: Untersuchung - Begriffs- Begriffe und Bezeichnungsbestimmung Bezeichnungen für Rechteinformationen.


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titleLegende

(Frage) → es sind beispielhafte Vorschläge - eine juristisch abgesicherte Einschätzung ist nicht bekannt.

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Aus der Information können Zugriffsbeschränkungen abgeleitet werden. Zum Beispiel kann Restricted Access genutzt werden, um zusammen mit dem Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" zu kennzeichnen, dass das Urheberrecht gilt und die Bereitstellung der gesetzlichen Grundlage entsprechend eingeschränkt wird, wie es zum Beispiel in Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Objekte beschrieben wird. 

Zugriffsbeschränkung

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Es sollte untersucht werden, ob und unter welchen Bedingungen rechtlich geschützte Objekte in Kulturerbe-Einrichtungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin digital bereitgestellt werden dürfen, wie zum Beispiel urheberrechtlich geschütztes Material: Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Objekte. Dafür könnten Zugriffsbeschränkungen standardisiert werden.

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Es sollte untersucht werden, ob und unter welchen Bedingungen rechtlich geschützte Objekte in Kulturerbe-Einrichtungen ohne Zustimmung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin digital bereitgestellt werden dürfen, wie zum Beispiel urheberrechtlich geschütztes Material: Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Objekte. Dafür könnten Nutzungsbeschränkungen standardisiert werden.

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