Blog-Eintrag vom April, 2025

Im Jahr 2024 wurde von den Bibliotheksverbünden die Vereinbarung für die tägliche Obergrenze von maschinellen Datenmanipulationen (Batch-Änderungen) in der GND aus dem Jahr 2016 (s. u.) erörtert und eine gemeinsam abgestimmte Ausweitung der täglichen Mengenbegrenzung auf 20.000 vereinbart (ergänzend zu der "Grundlast" durch die gemeinsame Nutzung der GND). Daraus folgte die Aktualisierung der Liste der vielfach innerhalb der Verbundsysteme verknüpften/indexierten Normdaten (Top-500-GND-Datensätze) aufgrund von Rückmeldungen aus den Bibliotheksverbünden. Die genaue Liste, sortiert nach den Typen, finden Sie im öffentlichen Wiki für über Vereinbarungen über Obergrenzen für Importe und Datenmanipulationen in der GND als PDF- und TSV-Datei.

Weitere Informationen unter finden Sie hier: "Neues Level "z" und Top500-Datensätze" (Eintrag unter "Aktuelle Informationen zur GND" von September 2019)  und "Top-500-Datensätze in der GND oder Normdaten mit vielen „Followern“" (GND-Blog).


Eine Abteilung einer Hochschule, egal ob eine Fakultät, Institut, Laboratorium oder Fachbereich, die den Namen eines Studiengebiets enthält, wird als Körperschaft verstanden (https://sta.dnb.de/doc/RDA-E-K010#Typ-5-Abteilung-einer-Hochschule-Fakultat-Schule-College-Institut-Laboratorium-usw-mit-einem-Namen-der-einfach-nur-ein-bestimmtes-Studiengebiet-fach-anzeigt), aber ein Studienfach bzw. -gebiet per se oder ein Studiengang ist keine Körperschaft, weil es hier nicht um eine Organisationseinheit handelt. Studiengänge (sogar im Bachelor und auch im Master) werden normalerweise von einem Institut angeboten, aber sind keine Abteilung dieses Institutes. Zwischen der Organisationseinheit (Körperschaft) und dem Studiengang im Sinne eines Faches an einer bestimmten Hochschule differenziert. Letzteres ist in der GND ein Sachbegriff.