ARBEITSDOKMENT - Diese Seite ist ein Arbeitsdokument und keine offizielle Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.

UNTERSUCHUNG - Ziel der Untersuchung ist zum einen eine grundlegende Beschreibung und Strukturierung des jeweiligen Themas oder Aspekts und wenn möglich, dessen Einordnung in ein übergeordnetes Thema. Zum anderen sollen Impulse an andere Arbeitsgruppen, Gremien oder Projekte gesendet werden, die sich ebenfalls mit diesem Thema oder mit verwandten Themen beschäftigen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit der Informationen auf dieser Seite.

Auf dieser Seite werden die Rechteinformationen hinsichtlich der WEMI-Ebenen untersucht. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit für dieses Thema zu erlangen und mögliche Handlungsfelder zu benennen. Eine ausführliche und abschließende Untersuchung und Bewertung ist nicht möglich.

Inhalt

Einleitung

Für eine korrekte Erschließung der Rechteinformationen sollte untersucht werden, ob sie entsprechend der angewendeten Regelwerke angewendet werden können. Insbesondere, wenn mehrere gesetzliche Grundlagen berücksichtigt werden, können die WEMI-Ebenen genutzt werden, um die Beziehungen der Rechteinformationen abzubilden.

Fragen

  1. Können die Rechteinformationen bestimmten WEMI-Ebenen zugeordnet werden?
  2. Sind die WEMI-Ebenen für die Rechtebeschreibung relevant?
  3. Hat dies Einfluss auf die Erfassung der Rechteinformationen in den jeweiligen Systemen?
  4. Hat dies Einfluss auf die Anwendung der jeweiligen Metadatenstandards?

Untersuchung

Rechteinformationen können vermutlich unterschiedlichen Werk- Expression- Manifestation- Exemplar(Item)-Ebenen (WEMI-Ebenen) zugeordnet werden. In der Regel werden die Rechteinformationen Public Domain Mark, Rights Statements, oder die Creative Commons-Lizenzen der Werkebene zugeordnet - zum Beispiel, wenn die Gemeinfreiheit der Werke durch nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers ermittelt wird. In einigen Bereichen, wie der Beschreibung von audio- und audiovisueller Objekte können auch andere WEMI-Ebenen berücksichtigt werden. Grund dafür sind die Schutzrechte für Tonträgerhersteller, Schutz der Laufbilder et cetera, die zusätzlich zu den Rechten des zugrundeliegenden Werkes berücksichtigt müssen.

Neben der intellektuellen Zuordnung der Rechte- und Schutzfristen zu den entsprechenden WEMI-Ebenen muss auch entschieden werden, ob die entsprechende Zuordnung in den Metadaten erfasst werden muss. Dies kann zum Beispiel hilfreich sein, wenn sich Überschneidungen von Rechtestatus und Schutzfristen ergeben und maschinell erkannt werden muss, welche Rechteinformationen ausgewertet und welche daraus abgeleiteten Beschränkungen durchgesetzt werden müssen. 

Zum Beispiel würde im folgendem Beispiel nach Ablauf der Schutzfrist für Tonträger Gemeinfreiheit für das Werk gelten:

  • Werk (Rechtestatus):
    Sterbedatum des Urhebers 1750
  • ? (Schutzfrist):
    Erscheinungsdatum des Tonträgers: 1992

In einem anderem Beispiel würde nach Ablauf der Schutzfrist weiterhin Urheberrechtsschutz für das Werk gelten:

  • Werk (Rechtestatus):
    Sterbedatum des Urhebers 1980
  • ? (Schutzfrist):
    Erscheinungsdatum des Tonträgers: 1952

Um dies realisieren zu können, müssten gegebenenfalls die angewendeten Metadatenstandards angepasst werden.  

Ebenfalls muss entschieden werden, in welchen Verzeichnissen/Datenbanken/Knowledgebases die Rechteinformationen erfasst werden müssen. Zum Beispiel stellt sich die Frage, ob der Rechtestatus eines Werks in der GND erfasst werden kann. Dies böte den Vorteil, dass der ermittelte Rechtestatus für die Expressionen und Manifestationen nachgenutzt werden kann. Dem schließt sich die Frage an, ob die Rechteinformation des Werks dennoch in den Metadaten der Objekte erfasst werden sollen. Für die Anzeige in Katalogen sowie der Durchsetzung der abgeleiteten Beschränkungen sind die Angaben in den Metadaten der Objekte notwendig, weil die GND-Daten unter Umständen nicht in jedem System verfügbar sind.Es muss zudem berücksichtigt werden, dass langfristig nicht alle Datenquellen verfügbar sein werden und dass somit die die benötigten Rechteinformation immer vollständig in den Metadaten des jeweiligen Objekts erfasst werden sollten.

Außerdem sind für die Beschreibung der Schutzfristen keine standardisierten Bezeichnungen vorhanden. Überlegungen zu diesem Thema werden unter Untersuchung - Erweiterung Rechtehinweise beschrieben.

Beispiele

Beispiel: Gemeinfreies musikalisches Werk - Schutz des Tonträgerherstellers

Ermittelte Daten:

  • Werk (Rechtestatus):
    Sterbedatum des Urhebers: 28.07.1750
  • ? (Schutzfrist):
    Erscheinungsdatum des Tonträgers: 1992

Rechtehinweise:


Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk - Verwertungsrecht Tonträger - Urheber/in verstorben

Ermittelte Daten:

  • Werk (Rechtestatus):
    Sterbedatum des Urhebers: 12.09.2003
  • ?:
    Erscheinungsdatum des Tonträgers: 1968

Rechtehinweise:


Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk - Verwertungsrecht Tonträger - Urheber/in nicht verstorben

Ermittelte Daten:

  • Werk:
    Sterbedatum des Urhebers: Urheber nicht verstorben
  • ? (Schutzfrist):
    Erscheinungsdatum des Tonträgers: 1994

Rechtehinweise nach WEMI-Ebenen:



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