ARBEITSDOKMENT - Diese Seite ist ein Arbeitsdokument und keine offizielle Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.
Auf dieser Seite wird die Anwendung der Rechteinformationen in der Retrodigitalisierung an der SLUB Dresden untersucht. Ziel ist die Erstellung einer Diskussionsgrundlage für eine einrichtungsübergreifende Abstimmung bezüglich der Einbindung von Rechteinformationen zur Beschreibung von Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen. Grundlagen bilden unter anderem folgende Quellen:
Einleitung
In der SLUB Dresden werden in der Retrodigitalisierung an mehreren Stellen Rechteinformationen berücksichtigt und mit möglichst geringen menschlichen Eingriffen verarbeitet. Die Rechteinformationen werden derzeit zum Großteil für die Anzeige im Katalog und in den Digitalen Sammlungen sowie zur Übermittlung an die DDB angewendet. Es fehlen unter anderem Rechteinformationen, um notwendigen Beschränkungen technisch angemessen zu beschreiben, um die Beschränkungen für rechtlich geschützte digitale Objekte durchzusetzen.
In dieser Untersuchung werden Ansätze beschrieben, um an der SLUB Dresden die fehlenden Rechteinformationen zur Beschreibung der Beschränkungen in die bestehenden Abläufe zu integrieren. Ziel ist die Beschreibung des Vorhabens, um ein gemeinsames Verständnis des Themas zu ermöglichen und um eine Diskussionsvorlage für interne und externe Abstimmungen zu diesem Thema bereitzustellen. Die Beschreibung der Lösungen zur technischen Durchsetzung der Beschränkungen in den jeweiligen Systemen ist nicht Bestandteil dieser Untersuchung.
Bevor die Anwendung der Rechteinformationen im Bereich der Digitalisierung an der SLUB Dresden beschrieben werden, wird der Unterschied zwischen den in diesem Zusammenhang als "menschenlesbaren" und "maschinenlesbaren" bezeichneten Rechteinformationen erläutert. Dieser Vorschlag zur Bezeichnung und Einteilung der Rechteinformationen soll dazu anregen, Rechteinformationen genauer zu definieren, zu klassifizieren und zu beschreiben, um Missverständnisse in Gesprächen zu vermeiden, beziehungsweise um Gespräche und Diskussionen rasch zum Kern zu führen. Die Bezeichnung "maschinenlesbar" wurden unter anderem von der Bezeichnung der Library Rights Machine-readable Language - LibRML und weiteren Definitionen, Beschreibungen oder Anwendungfällen beeinflusst, wie zum Beispiel:
- https://iptc.org/standards/rightsml/
- https://www.dwds.de/wb/maschinenlesbar
- https://de.wikipedia.org/wiki/Maschinenlesbarkeit
Die Einteilung der Rechteinformationen soll auch verdeutlichen, dass Rechteinformationen für unterschiedliche Anwendungsfälle erstellt werden und dementsprechend unterschiedliche Informationen enthalten sowie zu einem unterschiedlichen Grad technische Funktionen unterstützen oder ermöglichen. Es wird anschließend gezeigt, in welchen Anwendungsfällen die jeweiligen Rechteinformationen benötigt (oder nicht benötigt) werden und dass Rechteinformationen systemübergreifend voneinander abgeleitet werden können, wenn entsprechende Konkordanzen erstellt werden.
Weitere Informationen bezüglich der Vielfalt und Funktion von Rechteinformationen finden sich auf den folgenden Seiten:
- Übersicht Abhängigkeiten zwischen den Rechteinformationen
- Übersicht Rechteinformationen
- Untersuchung - Begriffe und Bezeichnungen für Rechteinformationen
Abgrenzung "menschenlesbare" Rechteinformationen und "maschinenlesbare" Rechteinformationen
"menschenlesbare" Rechteinformationen
Definition
Als "menschenlesbare" Rechteinformationen werden in diesem Zusammenhang Rechteinformationen bezeichnet, die den Nutzenden textuell (menschenlesbar) die rechtliche Situation des beschreiben Objekts und dessen allgemeine Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten vermitteln. In der Regel erfolgt dies durch die Erfassung eines URI und einer normierten Bezeichnung in den Metadaten eines Objekts sowie ausführlichen Informationen auf der Webseite, auf die der URI verweist. Durch die formatabhängige Bestandteile können diese Rechteinformationen in vielen Metadatenstandards (Empfehlung 3.0) angewendet werden.
Diese Rechteinformationen können bei korrekter Anwendung selbstverständlich auch maschinell ausgewertet und verarbeitet werden, wie zum Beispiel durch die Auswertung des jeweiligen URI.
Ziel ist jedoch die Vermittlung von Informationen an die Nutzenden, wie sie auf das beschriebene Objekt zugreifen können und/oder dieses Objekt nutzen dürfen. Im besten Fall werden die Gründe für mögliche Einschränkungen genannt, wie zum Beispiel das Urheberrecht oder das Persönlichkeitsrecht.
Diese Rechteinformationen werden unter anderem in Katalogen, Repositorien, Digitalen Sammlungen, Portalen wie der DDB, ... angewendet.
Beispiele
Rechtehinweise und Lizenzhinweise
Es sind standardisierte und umfassend angewendete Rechteinformationen verfügbar, um den Rechtestatus oder die Lizenz des Objekts zu beschreiben, wie zum Beispiel:
Diese Rechteinformationen sind zum Teil in Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) berücksichtigt.
Zugangsstatus
Es sind standardisierte und umfassend angewendete Rechteinformationen verfügbar, um den Zugangsstatus des Objekts zu beschreiben, wie zum Beispiel:
Diese Rechteinformation ist in Access Status (Empfehlung 3.0) berücksichtigt.
Lokale Nutzungshinweise
Es können auch weiterführende Nutzungshinweise für lokale Bestimmungen erstellt und erfasst werden, die nicht einrichtungsübergreifend standardisiert und angewendet werden können, den Nutzenden dennoch wichtige Informationen zu Ansprechpartnern oder zur Nachnutzung vermitteln.
- Prominentes Beispiel: Rechte Vorbehalten - Freier Zugang aus den Hinweisen der DDB, die nachgeahmt wurden, wie zum Beispiel in der SLUB Dresden: Freier Zugang - Rechte Vorbehalten.
- Einrichtungsspezifisches Beispiele der SLUB Dresden: Vergriffene Werke 1.0, Nachlass Victor Klemperer Tagebücher 1.0
- Vorteile:
- Es können einrichtungsspezifische Informationen zur Kontaktaufnahme oder Zugangsbestimmungen vermittelt werden
- Eine aufwändige Abstimmung mit anderen Einrichtungen ist nicht notwendig
Diese Rechteinformationen sind in Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) berücksichtigt.
"maschinenlesbare" Rechteinformationen
Definition
Als "maschinenlesbare" Rechteinformationen werden in diesem Zusammenhang Rechteinformationen bezeichnet, die in Auszeichnungssprachen oder Formaten, wie zum Beispiel XML oder JSON beschrieben werden und vorrangig der maschinellen Auswertung dienen. Der Grad der Abstraktheit der Rechteinformationen in den jeweiligen Auszeichnungssprachen oder Formaten kann unterschiedlich ausgeprägt sein.
Dazu zählen zum Beispiel Modelle, die Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen des Objekts beschreiben, um die notwendigen Beschränkungen maschinell von Systemen oder Anwendungen durchzusetzen. Diese Modelle sind zum Beispiel Bestandteil des Digital Rights Management (DRM) und werden unter der Bezeichnung Rights Expression Languages (REL) zusammengefasst.
Diese Rechteinformationen können selbstverständlich auch von Menschen gelesen und interpretiert werden, da sie von Menschen erstellt wurden. Die JSON-Beispiele in der Open Digital Rights Language (ODRL) zeigen jedoch, dass diese Rechteinformationen in Katalogen für den Großteil der Nutzende nur schwer verständlich sind. Auch eine "Aufbereitung" der Rechteinformationen in eine für allgemeine und breite Nutzendengruppen "menschenlesbare" Sprache ist in der Regel nicht vorgesehen und vermutlich nicht sinnvoll, weil dafür "menschenlesbare" Rechteinformationen zur Verfügung stehen. Es sollte zudem untersucht werden, ob es sich tatsächlich um Rechteinformationen handelt oder nicht eher um Berechtigungsinformationen oder Nutzungsinformationen. Für Anwendungen, die die Beschränkung durchsetzen muss, sind die Angaben der Rechte (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Verträge, ...) nicht relevant, sondern es ist allein notwendig, dass die Beschränkungen eindeutig "maschinenlesbar" beschrieben werden.
Ziel ist jedoch je nach Anwendungsgebiet die maschinelle Auswertung der Rechteinformationen, wie zum Beispiel zur Durchsetzung der notwendigen Beschränkungen.
Diese Rechteinformationen werden von Systemen angewendet, die Rechteinformationen maschinell auswerten und verarbeiten.
Beispiele
LibRML
Allgemeine Informationen
Mit Rights Expression Language (REL) werden Beschränkungen maschineninterpretierbar beschrieben. Die bekannteste REL ist die Open Digital Rights Language (ODRL), die jedoch sehr komplex ist.
An der SLUB Dresden wurde die Library Rights Machine-readable Language (LibRML) entwickelt, um bibliothekspezifische Beschränkungen einfacher beschreiben zu können.
Beispiele:
Zusammenführung der Rechteinformationen
Die Vielfalt der Rechteinformationen, die derzeit angewendet wird, um unterschiedliche Ziele zu erreichen, wird nicht auf ein Modell oder auf einen Standard reduziert werden können, das/der system- und anwendungsübergreifend eingesetzt werden kann. Die Aufgabe besteht vielmehr darin, die unterschiedlichen Rechteinformationen mit den für die jeweiligen Anwendungsbereichen angepassten Ausprägungen widerspruchsfrei, redundanzfrei und vor allem aufeinander abgestimmt zu erfassen oder voneinander abzuleiten.
Rechteinformationen weisen zwar unterschiedliche Inhalte auf und werden für die Erreichung unterschiedlicher Ziele angewendet, es können jedoch eindeutige Beziehungen zwischen ihnen erstellt werden, so dass Rechteinformationen voneinander ableitbar sind. Um den Erfassungsaufwand zu verringern, sollten nur die absolut notwendigen Rechteinformationen intellektuell erfasst werden und die weiteren Rechteinformationen davon abgeleitet werden.
Beziehungen der Rechteinformationen Retrodigitalisierung in der SLUB Dresden
Übersicht
In der folgenden Tabelle werden die Aufgaben des Digitalisierung-Ablaufs mit Kitodo in der SLUB Dresden beschrieben, in denen Rechteinformationen erfasst oder verarbeitet werden.
In den rot hervorgehobenen Zellen wird beschrieben, wie zukünftig ein bisher fehlendes Werkzeug eingebunden werden könnte, um die bisher fehlenden "maschinenlesbaren" Rechteinformationen zur Beschreibung von Beschränkungen in Form der LibRML zu erzeugen und in der METS-Datei einzufügen ohne manuell zusätzliche Rechteinformationen zu erfassen.
Aufgabe | System/Dateien | Rechteinformation | Format/Felder | Erfassung/Ableitung | Bemerkung |
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Erfassung der autoritativen Metadaten | K10plus |
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Erstellung der digitalen Objekte und Zusammenführung mit den Metadaten | Kitodo.Production |
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Interne Bereitstellung der digitalen Objekte einschließlich der Metadaten für folgende Systeme | METS-Datei |
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Archivierung der digitalen Objekte inklusive Metadaten | SLUBArchiv |
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Maschinenlesbare Beschreibung und Durchsetzung der Beschränkungen | Werkzeug X
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Anzeige der digitalen Objekte inklusive Metadaten entsprechend der festgelegten Beschränkungen | Kitodo.Presentation |
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Verbreitung der digitalen Objekte inklusive Metadaten | METS-Datei / OAI-Schnittstelle |
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Beispiel
In folgender Tabelle wird an konkreten Beispielen gezeigt, welche Rechteinformationen an digitalen Objekten der SLUB Dresden in den jeweiligen Systemen angewendet werden, beziehungsweise angewendet werden sollen.
Rechteinformation | Vergriffene Werke | Gemeinfreiheit |
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K10plus | ||
Kitodo.Production |
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METS-Datei | ||
SLUBArchiv | ||
Werkzeug X | ||
Kitodo.Presentation | Anzeige der Rechteinformationen:
Vergleiche: http://digital.slub-dresden.de/id479013659 Durchsetzung der Rechteinformationen:
| Anzeige der Rechteinformationen:
Vergleiche: http://digital.slub-dresden.de/id280742827 Durchsetzung der Rechteinformationen:
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