Organisation: Aufräumen Lizenzen Gruppen-Bereich
- Durchsicht der folgenden Seiten und Prüfung, ob Use Cases mit der Empfehlung 1.0 abgedeckt wurden:
Ziel
- "Abhaken" erledigter Aufgaben und Use Cases
- Identifizierung, Evaluierung und Priorisierung der offener Aufgaben und Use Cases
Organisation: Abstimmung über weiteres Vorgehen
- Bestimmung der Punkte, die bearbeitet werden sollen
- Zuweisung der Aufgaben an die Bearbeiter
- Bestimmung des Zeitplans der Veröffentlichung der nächsten Empfehlungen (1.1, oder 2.0)
Ziel
- Kontinuierliche Weiterentwicklung der Empfehlungen.
CC0-Vergabe und einheitliche Benennung von Rechteinformationen
- CC0 = Lizenz oder PD-Dedication?
- In Deutschland kann das Urheberrecht nicht "abgegeben" werden, deshalb kann ein Dokument erst gemeinfrei werden, wenn das Urheberrecht abgelaufen ist
-> Lizenz - Die Nutzungsrechte werden unwiderruflich abgegeben
-> keine Lizenz - Lizenz ist korrekter und offiziell als Fallback genannt, wenn das Urheberrecht nicht abgegeben werden kann
- In Deutschland kann das Urheberrecht nicht "abgegeben" werden, deshalb kann ein Dokument erst gemeinfrei werden, wenn das Urheberrecht abgelaufen ist
- Für PREMIS und andere Metadatenstandards muss eine Entscheidung getroffen werden, um die Rechteinformation (license, copyright oder publicdomain) korrekt abzubilden
- Generell sollten einheitliche Benennungen in den Empfehlungen verwendet werden
- CC0 1.0, CC BY 4.0, CC BY 3.0 DE, ....
- Urheberrechtsschutz 1.0, ...
- Open Access immer mit großen Anfangsbuchstaben schreiben.
Ergebnis
- Wir behandeln CC0 in Zukunft als Lizenz und nicht als Rechtehinweis und ändern dies in der Empfehlung. D.h. Version 1.1
- Vorschlag, die Kurzbenennungen zu vereinheitlichen, da ggf. die URI langfristig nicht nachverfolgbar ist.
- Die Kurzbenennungen sollten immer auch Informationen zur Version enthalten. Das ist bei CC-Lizenzen gegeben, bei den Rights Statements nicht.
- Stefanie und André besprechen das für PREMIS und übernehmen Version 1.1 in das öffentliche Wiki.
- Alle prüfen ihre Datenformate diesbezüglich und nehmen ggf. Änderungen vor mit Änderungen der Version in 1.1
- Francesca spricht Herrn Klimpel an und bittet ihn für die DDB um ein offizielles Statement.
- Francesca fragt nach, ob es möglich ist, die Rights-Statements auch in der Benennung zu versionieren.
Ziel
- korrekte Beschreibung von CC0 in PREMIS, ...
- einheitliche Benennung der Rechteinformationen und Verbesserung der Interoperabilität
Vorhandene Informationen
Übersicht Anforderungen an Rechtebeschreibung
- Es ist nicht sinnvoll, nur einen Teil des Lebenszyklus eines digitalen Dokuments zu betrachten
- Es müssen die unterschiedlichen Arten von Dokumenten, Stationen und vor allem deren Zusammenhänge beschrieben werden, um eine sinnvolle Beschreibung der Rechteinformationen zu ermöglichen
Ziel
- Vermittlung der unterschiedlichen Anforderungen
- Vermittlung der komplexen Zusammenhänge
- Vermittlung der Vorteile einheitlicher Benennungen
Vorhandene Informationen
METS / PREMIS: Neue Empfehlung
- METS (Empfehlung 1.0) enthält eine Empfehlung zur PREMIS-Anwendung, die nicht dem PREMIS-Standard entspricht. Die Empfehlung könnte in PREMIS und METS aufgeteilt und jeweils aktualisiert werden
Ziel
- standard-konforme Beschreibung von Rechteinformationen in PREMIS
- standard-konforme Beschreibung von Rechteinformationen in METS mit mdRef-Element
Vorhandene Informationen
Vergriffene Werke
- Entscheidung darüber, für welche Metadatenstandards eine Empfehlung sinnvoll ist
- MODS (Anzeige Digitalisate)
- MARC (Austausch aus den Katalogen)
- PICA (Erfassung in Katalogen)
- EDM, ESE, DC, ... -> Notwendig?
- Empfehlung für "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)" sinnvoll?
- Eintrag in Fußnoten ausreichend.
- Vorgabe erleichtert Entscheidung in jeder Institution
- Status Vergriffener Werke abbilden?
ZIel
- Empfehlung zur einheitlichen Beschreibung von Vergriffenen Werken oder expliziter Verzicht auf die Empfehlung in den relevanten Metadatenstandards
- Entscheidung darüber, ob dies unter Anwendungsfälle anstatt unter Informationselemente aufgeführt wird
- Entscheidung darüber, ob die Beispiele auch auf der jeweiligen Metadatenstandard-Seite aufgeführt werden
Ergebnis
- Die Information, dass es sich um ein vergriffenes Werk handelt, muss auf jeden Fall über die Metadaten transportiert werden.
- Für die Aussage, das ein vergriffenes Werk Open Access ist, kann nur das COAR-Vokabular verwendet werden, da das EPrints-Vokabular in der Bedeutung abweicht.
- Die Information über die Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort muss ebenfalls über die Metadaten transportiert werden.
- Es sollte mit der VG Wort geklärt werden, ob es hier bereits ein einheitliches Vorgehen gibt und wie dies ggf. aussieht.
- Connie fragt bei der VG Wort nach, ob es Vorgaben bzw. ein einheitliches Vorgehen gibt.
- Francesca prüft, wie sich die Informationen in EDM übernehmen lassen und sucht ggf. eine gemeinsame Lösung mit Jana, da sowohl KIM RDF als auch EDM sich an Dublin Core orientieren.
- Alle schauen sich die folgenden Entwürfe von André an und prüfen, inwieweit die Vorschläge ok sind.
- André fragt Friedrich bezüglich Lösungsvorschläge für DataCite und Dublin Core
Vorhandene Informationen
- Abschrift der Flipcharts
- Vergriffene Werke
- [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0)
- Vergriffene Werke (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] DataCite Schema (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] DCMES (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] EDM (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] JATS (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] KIM-RDF (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] MARC (Empfehlung 2.0)
- METS (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] METS/PREMIS (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] MODS (Empfehlung 2.0)
Lokale Nutzungshinweise
- Nutzungshinweise sind Informationen, die neben den CC-Lizenzen oder den Rights Statements die Nutzungsmöglichkeiten beschreiben, insbesondere bei urheberrechtlich geschützten Dokumenten, die nur unter spezifischen Bedingungen genutzt werden dürfen.
- Nur für MODS, METS, ...
- In der Regel nicht für Datenaustausch notwendig, aber eine Empfehlung würde das Eintragen der Information erleichtern
Auch wenn nicht notwendig, ist die Information besser identifizierbar und interpretierbar
ZIel
- Empfehlung zur einheitlichen Beschreibung von Nutzungshinweisen oder expliziter Verzicht auf die Empfehlung in den relevanten Metadatenstandards
- Entscheidung darüber, ob dies unter Anwendungsfälle aufgeführt wird
Entscheidung darüber, ob die Beispiele auch auf der jeweiligen Metadatenstandard-Seite aufgeführt werden
Vorhandene Informationen
- Use Cases und Anforderungen für das erste Arbeitspaket (Use Case 2)
- Use Cases (DDB) (Use Case 3)
- [Entwurf] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] DataCite Schema (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] DCMES (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] EDM (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] JATS (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] KIM-RDF (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] MARC (Empfehlung 2.0)
- METS (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] METS/PREMIS (Empfehlung 2.0)
- [Entwurf] MODS (Empfehlung 2.0)
Ergebnis
- Die Information, dass es sich um lokale Nutzungsbestimmungen handelt ist nicht relevant für Aggregatoren und LZA, eine standardisierte Auszeichnung erleichtert jedoch deren Interpretation.
- Alle schauen sich die folgenden Entwürfe von André an und prüfen, inwieweit die Vorschläge ok sind.
- André fragt Friedrich bezüglich Lösungsvorschläge für DataCite und Dublin Core
Embargo-Zeiten
- Sinnvoll für alle Metadatenstandards?
- Welche Elemente sind notwendig?
- Ende der Embargo-Frist
- Status während der Embargo-Frist
- Status nach der Embargo-Frist
- Welche Szenarien sollen berücksichtigt werden?
- Zweitveröffentlichungen
- Ablaufendes Urheberrecht
- Speicherung der Information in den Metadaten oder in Systemen?
- Aktualisierung muss berücksichtigt werden
ZIel
- Entscheidung darüber, ob Embargo-Informationen in Metadaten gespeichert werden
- Entscheidung darüber welche Informationen notwendig sind
- Evaluierung, in welchen Metadatenstandards die Informationen abgebildet werden können
Vorhandene Informationen
Rechteinhaber
- Muss immer selbst ermittelt werden; es ist häufig der Autor
- Wann ist der Rechteinhaber genau bestimmbar?
- Wann ist es notwendig, ihn anzugeben?
- Wer hat Zeit, dies zu ermitteln?
- Für welche Publikationen ist das durchführbar
- Aufsatzsammlung
- Abschlussarbeiten
- Artikel
- Welche Elemente können genutzt werden?
- cph -> MARC, MODS
ZIel
- Entscheidung darüber welche Informationen notwendig sind
- Evaluierung, in welchen Metadatenstandards die Informationen abgebildet werden können
Entscheidung
- Es gibt verschiedenen Arten von Rechteinhabern, z. B. Unterscheidung Urheberrecht und Verwertungsrecht. Dies spielt vor allem im Bereich der Museen eine wichtige Rolle.
- In einigen Datenmodellen lässt sich diese Unterscheidung gut abbilden, in anderen nicht.
- In manchen Kontexten ist die Information notwendig in anderen ggf. nicht, daher ist es notwendig, im ersten Schritt Fallbeispiele zu erarbeiten, um deutlich zu machen, wofür die Information von wem gebraucht wird.
- Allgemein könnte die gerade entstehende Norm ISO 22038 interessant sein, dort im Anhang A eine beispielhafte Liste von Vokabularien (CC, Rightsstatements.org, Opensource.org sind genannt)
- Da es sich zeigt, dass das Thema sehr komplex werden kann und einige Vorarbeiten erfordert, wird vorgeschlagen, die Diskussion dazu auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Vorhandene Informationen
- Use Cases und Anforderungen für das erste Arbeitspaket (Use Case 5 - Namensnennung)
- Abschrift der Flipcharts
- [Archiv] Rechteinhaber (Empfehlung X.X)
- [Archiv] DataCite Schema (Empfehlung - Rechteinhaber)
- [Archiv] DCMES (Empfehlung - Rechteinhaber)
- [Archiv] EDM (Empfehlung - Rechteinhaber)
- [Archiv] JATS (Empfehlung - Rechteinhaber)
- [Archiv] KIM-RDF (Empfehlung - Rechteinhaber)
- [Archiv] MARC (Empfehlung - Rechteinhaber)
- [Archiv] METS (Empfehlung - Rechteinhaber)
- [Entwurf] METS/PREMIS (Empfehlung 2.0)
- [Archiv] MODS (Empfehlung - Rechteinhaber)
Verschiedenes
- Aktualisierung MARC -> Wann können die Änderungen in die Empfehlung umgesetzt werden? ([Archiv] MARC (Empfehlung - Rechteinhaber))
- Vergriffene Werke -> Beschreibung des Status in MARC in die Empfehlung aufnehmen? ([Archiv] MARC (Empfehlung - Rechteinhaber))
- Julia Fallon von Europeana hat angefragt, wie es mit der Anwendung der Rights Statements in Deutschland aussieht. Bisher scheint es außerhalb der DDB keine breitere Anwendung zu geben. Francesca schlägt vor, einen Workshop zu diesem Thema zu organisieren und ggf. die KollegInnen von Europeana einzuladen. In diesem Zusammenhang könnte man auch auf die Bereiche eingehen, die uns fehlen:
- Rights Statement zu vergriffenen Werken
- Versionierung der Statements