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Inhalt

Einleitung

Das Format MAchine-Readable Cataloging - kurz MARC - wurde in den 1960er Jahren entwickelt und wird seitdem von dem Network Development and MARC Standards Office (NDMSO) an der Library of Congress gepflegt. Nach vielen Modernisierungen, Verzweigungen und Re-Integrationen erfolgte 1999 eine Umbenennung in "MARC 21" - MARC für das 21. Jahrhundert. MARC 21 gibt es in den beiden (inhaltlich identischen) Ausprägungen MARC (ISO 2709) und MARCXML. Neben MARC 21 existieren weitere Varianten von MARC, z.B. UNIMARC und INTERMARC. Die Bibliotheken der deutschsprachigen Länder haben im Zuge der Internationalisierung der bibliografischen Standards MARC 21 als einheitliches und obligatorisch zu verwendendes Austauschformat eingeführt. International wird MARC 21 neben seiner Funktion als Kommunikationsformat zusätzlich oft als Katalogisierungsformat und Internformat verwendet. In MARC 21 lassen sich neben bibliografischen Ressourcen (gedruckte und online) auch Normdaten mit ihren Entitäten, Lokal- und Bestandsdaten, Klassifikationen und Informationen für die Öffentlichkeitsarbeit abbilden. Längerfristig wird MARC 21 voraussichtlich durch BIBFRAME abgelöst werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://de.wikipedia.org/wiki/Machine-Readable_Cataloging.

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe Access Status (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, inwieweit eine Ressource frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

506 (Restrictions on Access Note)

In das MARC-Feld <506> (http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd506.html) wird der Access Status eingetragen. Das Feld wird durch folgende Indikatoren und Unterfelder spezifiziert:

506 Indikator 1

In dem MARC-Indikator <506 Indikator 1> wird zur Beschreibung des Access Status einer der folgenden Indikator-Werte verwendet:

  • Blank = "No information provided"
    wird im Rahmen der Empfehlung nicht angewendet
  • 0 = "No restrictions"
    wird im Rahmen der Empfehlung für "Open Access" angewendet
  • 1 = "Restrictions apply"
    wird im Rahmen der Empfehlung für "Closed Access", "Restricted Access", "Embargoed Access", "Metadata Only Access
    " angewendet

506 $a

In das MARC-Unterfeld <506 $a> wird zur Beschreibung des Access Status eine offizielle textliche Benennung, zum Beispiel "Open Access" eingetragen. 

506 $f

In das MARC-Unterfeld <506 $f> wird für Ressourcen unter Open Access der Wert "unrestricted online access" (nach Access Restriction Term Source Codes und Standardized terminology for access restriction) eingetragen. 

506 $u

In das MARC-Unterfeld<506 $u> wird zur Beschreibung des Access Status der URI zum ausführlichen Beschreibungstext der Status-Angabe eingetragen.

506 $2

In das MARC-Element <506 $2> wird für Ressourcen unter Open Access, die in $f den Wert "unrestricted online access" enthalten, der Wert "star" (Standardized terminology for access restriction) eingetragen.

Beispiele

COAR

Open Access

506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star

Restricted Access

506 1#$aRestricted Access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_16ec

Eprints AccessRights Vocabulary Encoding Scheme

Open Access

506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/eprint/accessRights/OpenAccess$2star

Closed Access

506 1#$aClosed Access$uhttp://purl.org/eprint/accessRights/ClosedAccess

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

540 (Terms Governing Use and Reproduction Note)

In das MARC-Feld <540> (http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd540.html) werden Angaben zur Lizenz oder zum Rechtehinweis eingetragen. Das Element wird durch folgende Unterfelder spezifiziert:

540 $a

In das MARC-Unterfeld <540 $a> wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises ein offizielle textliche Benennung eingetragen. 

540 $u

In das MARC-Unterfeld <506 $u> wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises der URI zum ausführlichen Beschreibungstext der Lizenz oder des Rechtehinweises eingetragen. 

 

Hinweis

Zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich im Sommer 2019) werden Ergänzungen in den Feldern 506 und 540 nachgetragen, die sich zur Zeit im Antragsstatus befinden.

Beispiele

Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)

540 ##$aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/

Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)

540 ##$aCC BY 4.0$uhttp://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)

540 ##$aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Rights Statements: "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0" (Rechtehinweis)

540 ##$aKein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/

Lokale Nutzungshinweise

Definition

Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Dokumenten durch Endnutzer. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.

Siehe Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

Nutzungshinweis

Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Lizenzen Gruppe für lokale Nutzungshinweise das MARC-Feld <540>. In das MARC-Unterfeld $a wird immer die Benennung des Nutzungshinweises eingetragen. In das MARC-Unterfeld $u wird immer die persistente URL des Nutzungshinweises eingetragen.

Access Status

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das Dokument zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.

Rechtehinweis

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das Dokument zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.

Beispiele

506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ##$aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
540 ##$aFreier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/

Praxishinweis: Vergriffene Werke

Definition

Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Siehe Vergriffene Werke (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das MARC-Unterfeld <542 $n> (Information Relating to Copyright Status - http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd542.html) einzutragen.

Access Status

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).

Rechtehinweis

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Status

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Status eins Vergriffenen Werks in das MARC-Feld <366> (Trade Availability Information - https://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd366.html) einzutragen. In das Unterfeld $c wird immer der Wert "OP 20190113" eingetragen. In das Unterfeld $2 wird immer der Wert "onixas" eingetragen.

Beispiele

366 ##$cOP 20190113$2onixas
506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ##$aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
542 ##$nWahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)



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