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Inhalt

Einleitung

Knowledge Bases and Related Tools - kurz KBART - wird seit 2010 von NISO (National Information Standards Organization) verwaltet. Es ermöglicht den Austausch von Holding-Metadaten zwischen Content-Anbietern zu Knowledge Base-Lieferanten und Bibliotheken. Knowledge Bases werden zur Unterstützung von Bibliotheks-Resolvern und elektronischen Ressourcenverwaltungssystemen (ERM) verwendet. 

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe Access Status (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

In KBART können keine Werte aus fremden Vokabularen verwendet werden.

Für die Angabe, inwieweit eine Ressource frei zugänglich ist, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus KBART:

Access Type

In das KBART-Element Access Type (https://docs.google.com/document/d/1jF154euh8s_RWKX0Tb0ci1W_gzziYKd5ayy5SrjyVEg/edit#heading=h.2esyo4reee80 (6.6.28)) wird zur Beschreibung des Access Status, wenn verfügbar, immer "F" (Free content) oder "P" (Paid content) eingetragen.

Beispiele

KBART

Open Access

F

Restricted Access

P

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

In KBART können keine Werte aus fremden Vokabularen verwendet werden.

Für TEI kann keine Empfehlung zur Beschreibung des Rechteinhabers gegeben werden.

Beispiele

Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)

540 ##$aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/

Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)

540 ##$aCC BY 4.0$uhttp://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)

540 ##$aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/

Rights Statements: "Kein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0" (Rechtehinweis)

540 ##$aKein Urheberrechtsschutz – Vertragliche Beschränkungen 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/NoC-CR/1.0/

Lokale Nutzungshinweise

Definition

Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Dokumenten durch Endnutzer. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.

Siehe Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung lokaler Nutzungshinweise empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus KBART:

Nutzungshinweis

Lokale Nutzungshinweise sind weder für die Weitergabe an Aggregatoren noch für das Langzeitarchiv verpflichtend, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Lizenzen Gruppe für lokale Nutzungshinweise das MARC-Feld <540>. In das MARC-Unterfeld $a wird immer die Benennung des Nutzungshinweises eingetragen. In das MARC-Unterfeld $u wird immer die persistente URL des Nutzungshinweises eingetragen.

Access Status

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Access Status. Wenn das Dokument zum Beispiel frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.

Rechtehinweis

Zusätzlich zu lokalen Nutzungshinweisen empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Beschreibung mit dem passenden Rechtehinweis. Wenn das Dokument zum Beispiel urheberrechtlich geschützt ist, sollte das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.

Beispiele

506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ##$aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
540 ##$aFreier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/

Praxishinweis: Vergriffene Werke

Definition

Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Siehe Vergriffene Werke (Empfehlung 2.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Beschreibung Vergriffener Werke empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MARC:

Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das MARC-Unterfeld <542 $n> (Information Relating to Copyright Status - http://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd542.html) einzutragen.

Access Status

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).

Rechtehinweis

Für Vergriffene Werke empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" von Rights Statements (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Status

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Status eins Vergriffenen Werks in das MARC-Feld <366> (Trade Availability Information - https://www.loc.gov/marc/bibliographic/bd366.html) einzutragen. In das Unterfeld $c wird immer der Wert "OP 20190113" eingetragen. In das Unterfeld $2 wird immer der Wert "onixas" eingetragen.

Beispiele

366 ##$cOP 20190113$2onixas
506 0#$aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ##$aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/
542 ##$nWahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)



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