ARBEITSDOKMENT - Diese Seite ist ein Arbeitsdokument und keine offizielle Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.

ENTWURF RECHTEHINWEIS - Ziel ist der Entwurf zusätzlicher Rechtehinweise zur standardisierten Beschreibung verwandter Schutzrechte oder anderen Rechtegrundlagen, die bisher nicht in standardisierten Rechtehinweisen berücksichtigt werden. Die Entwürfe dienen zum einen als Diskussionsgrundlage und zum anderen zur Anwendung in Beispielen, um mögliche Anwendungsfälle realistischer zu beschreiben.


Verwandte Schutzrechte - Schutz des Datenbankherstellers 1.0 Deutschland

Gesetzliche Grundlage

Das Objekt unterliegt dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) - Teil 2. Verwandte Schutzrechte Abschnitt 6. Schutz des Datenbankherstellers - § 87b Rechte des Sendeunternehmens. 

Ausführliche Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87b.html (YYYY-MM-DD)

Informationen zur Schutzdauer

"Die Rechte des Datenbankherstellers erlöschen fünfzehn Jahre nach der Veröffentlichung der Datenbank, jedoch bereits fünfzehn Jahre nach der Herstellung, wenn die Datenbank innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen."

Ausführliche Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87d.html (YYYY-MM-DD)

Hinweise

  • Auch Manifestationen gemeinfreier Werke können verwandten Schutzrechten unterliegen. 

  • Es wird empfohlen, zusätzlich zu dem Rechtehinweis das Erscheinungsdatum oder Herstellungsdatum explizit anzugeben, um das Ablaufen des Schutzrechts maschinell ableiten und auswerten zu können. 
  • Übernommen aus Urheberechtsschutz 1.0
    • Möglicherweise finden Sie zusätzliche Informationen zum Urheberrechtsschutz des Objekts auf der Website der Institution, die das Objekt verfügbar gemacht hat.
    • Soweit nicht ausdrücklich an anderer Stelle ausgewiesen, gibt die Institution, die das Objekt zugänglich gemacht hat, keine Zusicherungen in Bezug auf dieses und übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit des gewählten Rechtehinweises. Sie sind für die eigene Nutzung selbst verantwortlich.

Kurzform und URI dieses Rechtehinweises




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