Auf dieser Seite Möglichkeiten untersucht, um Datum-Werte für die Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) in MARC zu erfassen.

Inhalt

Untersuchung

Einleitung

Es müssen auch die Möglichkeiten der Metadatenstandards berücksichtigt werden. In dem MARC-Element 540 $g ist zum Beispiel bisher nur die Erfassung des End-Datums vorgesehen.

Date when the resource changes its use and reproduction rights. Preferred structure for the date is according to Date and Time (ISO 8601): yyyymmdd.

Selbstverständlich sollten theoretische Konzepte nicht durch die praktischen Grenzen beeinflusst werden, sondern die Grenzen sollten entsprechend angepasst werden. Im Bereich der Standardisierung müssen jedoch lange Zeiträume für nachhaltige Lösungen eingeplant werden.

Eine zu mutige Auslegung der Standards verursacht am Ende jedoch unter anderem Auswertung-Probleme, wenn die enthaltenen Werte nicht eindeutig interpretiert werden können. Zum Beispiel, wenn

Im Fall des Metadatenstandards MARC sollten die folgende Möglichkeiten "Anpassung Metadatenstandard" und "Auslegung Metadatenstandard" berücksichtigt werden: 

Anpassung Metadatenstandard

Vorschlag 1: Neues Unterfeld $h für Angabe des Start- und End-Datum

Nachteile

  • Anpassung des Standards notwendig

Vorteile

  • Eindeutige Erfassung des Start- und End-Datum möglich

Vorschlag 2: Neues Unterfeld $h für Erfassung des Start-Datums

Nachteile

  • Anpassung des Standards notwendig

Vorteile

  • Eindeutige Erfassung des Start- und End-Datum möglich

Auslegung Metadatenstandard

Vorschlag 3: Angabe des Start- und End-Datum in Unterfeld $g

Nach ISO 8601 ist auch das Zeitintervall durch Start- und End-Datum standardisiert erfassbar.

Das Unterfeld $g enthält noch immer die geforderte Angabe des Datums, an dem sich der Status ändert - angereichert mit dem Start-Datum. Ob diese Auslegung mit der Feldbeschreibung vereinbar ist, muss in den jeweiligen Gremien abgestimmt werden.

Nachteile

  • Technische Systeme müssen an diese Erfassungsform angepasst werden.

Vorteile

  • Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen umgesetzt werden, wenn die Differenz errechnet wird und das neue Enddatum neu berechnet wird.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.

Vorschlag 4: Angabe des Startdatums und der Dauer in Unterfeld $g

Nach ISO 8601 ist auch die Dauer standardisiert erfassbar.

Das Unterfeld $g enthält nicht mehr die konkrete geforderte Angabe des Datums, an dem sich der Status ändert - Das Datum lässt sich jedoch aus dem Start-Datum und der Dauer berechnen. Ob diese Auslegung mit der Feldbeschreibung vereinbar ist, muss in den jeweiligen Gremien abgestimmt werden.

Nachteile

  • Technische Systeme müssen an diese Erfassungsform angepasst werden.

Vorteile

  • Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen umgesetzt werden, wenn der Wert der Dauer angepasst wird. Dies ist in Abhängigkeit des Rechtestatus realisierbar.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.

Umsetzung der Status-Änderungen

Wenn alle notwendigen Informationen bezüglich des Status und der Fristen vorhanden sind, müssen Verfahren entwickelt werden, die eine rasche Anpassung der Status nach Ablauf der Fristen ermöglichen.

Auch hier sollten die aktuellen Beschränkungen der Metadatenstandards, der technischen Systeme sowie der Interoperabilität berücksichtigt werden. Vermutlich müssen vorerst semi-maschinelle Abläufe für die verschiedenen Szenarien in den jeweiligen Systemen entwickelt werden. 

Zum Beispiel können zu Beginn Jahres die Objekte ermittelt werden, deren Urheberrechtsschutz über den Jahreswechsel abgelaufen ist (Vergleiche: Berechnung der Schutzfrist). Im Anschluss kann der Rechtestatus auf "Public Domain Mark 1.0" aktualisiert werden. Es muss bestimmt werden, ob die Informationen über die Fristen weiterhin in den Metadaten enthalten bleiben, um auf möglichen Verlängerungen von Fristen reagieren zu können, oder um zum Beispiel bei Anfragen, ... rasch nachvollziehen zu können, ob der Status korrekt ist.

In den folgenden Beispielen werden mehrere Möglichkeiten umgesetzt.

 

Beispiele

Beispiele für Änderung des Rechtestatus eines urheberrechtlich geschützten Werkes

Zeitpunkt

Angabe des Zeitpunkts wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt

Stand bis 2026-12-31

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g20270101$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Stand ab 2027-01-01

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc

Zeitraum

Angabe des Zeitraums wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt

Stand bis 2026-12-31

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/20270101$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Stand ab 2027-01-01

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc

Angabe des Zeitraums bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten

Stand bis 2026-12-31

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/20270101$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Stand ab 2027-01-01

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g19561231/20270101$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc


  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0 gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 

Dauer

Angabe der Dauer wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt

Stand bis 2026-12-31

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Stand ab 2027-01-01

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc

Angabe der Dauer bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten

Stand bis 2026-12-31

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Stand ab 2027-01-01

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g19561231/PY70$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc


  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0 gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 


Beispiel für Änderung des Rechtestatus eines Vergriffenen Werkes

Angabe der Dauer bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten

Stand bis 2026-12-31

366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
540 ## $aVergriffene Werke 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/ve-we/1.0/

542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)

Stand ab 2027-01-01

Einige Informationen bleiben erhalten, um nachvollziehen zu können, dass die Objekte als vergriffene Werke reproduziert wurden.

366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star

540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g19561231/PY70$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)

Es bleiben keine Informationen erhalten, aus denen ableitbar ist, dass die Objekte als vergriffene Werke reproduziert wurden. 

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g19561231/PY70$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc


  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0 gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 


Zusammenfassung / Fragen

 

 

 

 

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