Auf dieser Seite werden Möglichkeiten untersucht, um Datum-Werte für die Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) in MARC zu erfassen. |
Es müssen auch die Möglichkeiten der Metadatenstandards berücksichtigt werden. In dem MARC-Element 540 $g ist zum Beispiel bisher nur die Erfassung des End-Datums vorgesehen.
Date when the resource changes its use and reproduction rights. Preferred structure for the date is according to Date and Time (ISO 8601): yyyymmdd.
Selbstverständlich sollten theoretische Konzepte nicht durch die praktischen Grenzen beeinflusst werden, sondern die Grenzen sollten entsprechend angepasst werden. Im Bereich der Standardisierung müssen jedoch lange Zeiträume für nachhaltige Lösungen eingeplant werden.
Eine zu mutige Auslegung der Standards verursacht am Ende jedoch unter anderem Auswertung-Probleme, wenn die enthaltenen Werte nicht eindeutig interpretiert werden können. Zum Beispiel, wenn
Im Fall des Metadatenstandards MARC sollten die folgende Möglichkeiten "Anpassung Metadatenstandard" und "Auslegung Metadatenstandard" berücksichtigt werden:
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g202701011$hEnd$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231$hStart$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rsNachteile
Vorteile
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g20270101$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$h19561231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rsNachteile
Vorteile
Nach ISO 8601 ist auch das Zeitintervall durch Start- und End-Datum standardisiert erfassbar.
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/20270101$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rsDas Unterfeld $g enthält noch immer die geforderte Angabe des Datums, an dem sich der Status ändert - angereichert mit dem Start-Datum. Ob diese Auslegung mit der Feldbeschreibung vereinbar ist, muss in den jeweiligen Gremien abgestimmt werden.
Nachteile
Vorteile
Nach ISO 8601 ist auch die Dauer standardisiert erfassbar.
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rsDas Unterfeld $g enthält nicht mehr die konkrete geforderte Angabe des Datums, an dem sich der Status ändert - Das Datum lässt sich jedoch aus dem Start-Datum und der Dauer berechnen. Ob diese Auslegung mit der Feldbeschreibung vereinbar ist, muss in den jeweiligen Gremien abgestimmt werden.
Nachteile
Vorteile
Wenn alle notwendigen Informationen bezüglich des Status und der Fristen vorhanden sind, müssen Verfahren entwickelt werden, die eine rasche Anpassung der Status nach Ablauf der Fristen ermöglichen.
Auch hier sollten die aktuellen Beschränkungen der Metadatenstandards, der technischen Systeme sowie der Interoperabilität berücksichtigt werden. Vermutlich müssen vorerst semi-maschinelle Abläufe für die verschiedenen Szenarien in den jeweiligen Systemen entwickelt werden.
Zum Beispiel können zu Beginn Jahres die Objekte ermittelt werden, deren Urheberrechtsschutz über den Jahreswechsel abgelaufen ist (Vergleiche: Berechnung der Schutzfrist). Im Anschluss kann der Rechtestatus auf "Public Domain Mark 1.0" aktualisiert werden. Es muss bestimmt werden, ob die Informationen über die Fristen weiterhin in den Metadaten enthalten bleiben, um auf möglichen Verlängerungen von Fristen reagieren zu können, oder um zum Beispiel bei Anfragen, ... rasch nachvollziehen zu können, ob der Status korrekt ist.
In den folgenden Beispielen werden mehrere Möglichkeiten umgesetzt.
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs20270101
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs20270101
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs20270101
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc19561231/20270101
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Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
Stand bis 2026-12-31
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rsPY70
Stand ab 2027-01-01
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc19561231/PY70
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Stand bis 2026-12-31
366 ## $cOP$2onixas506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs$g19561231/PY70540 ## $aVergriffene Werke 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/ve-we/1.0/542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)
Stand ab 2027-01-01
Einige Informationen bleiben erhalten, um nachvollziehen zu können, dass die Objekte als vergriffene Werke reproduziert wurden.
366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc$g19561231/PY70542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)
Es bleiben keine Informationen erhalten, aus denen ableitbar ist, dass die Objekte als vergriffene Werke reproduziert wurden.
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc$g19561231/PY70
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