Veröffentlichungs-Status IN BEARBEITUNG - Diese Seite befindet sich in Bearbeitung. Die Empfehlung ist somit noch keine gültige Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.
Einleitung
Das Datenformat Europeana Semantic Elements - kurz ESE - wurde im Jahr 2008 für die Lieferung von Daten an Europeana und deren Präsentation im Europeana-Portal entwickelt. Das Dublin-Core basierte Anwendungsprofil bietet eine begrenzte Anzahl von Elementen, mit denen verschiedenartige Objekte des kulturellen Erbes einheitlich beschrieben werden können. ESE verwendet Elemente aus dem Dublin Core Metadata Element Set und den DCMI Metadata Terms und ergänzt diese um Elemente aus dem Europeana-Namensraum http://www.europeana.eu/schemas/ese/. Zur Dokumentation des Formates zählen eine Spezifikation mit Anwendungsrichtlinien für die Europeana Semantic Elements und ein XML-Schema für deren maschinenlesbare Darstellung.
ESE wird mittlerweile von Europeana nicht mehr unterstützt, ist aber als Austauschformat weiterhin in Verwendung und wird beispielsweise für die Datenlieferung an die Deutsche Digitale Bibliothek benutzt.
Access Status
Definition
Der Access-Status gibt an, ob eine Ressource für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.
Siehe [Entwurf] Access Status (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Im Anwendungskontext der Aggregation von Metadaten für Europeana und DDB ist die Angabe des Access Status nicht notwendig. Deshalb wird für das Metadatenformat ESE keine Empfehlung formuliert.
Rechtehinweis/Lizenz
Definition
Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.
Siehe [Entwurf] Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung des folgenden Elements:
europeana:rights
In dem Element <europeana:rights
>
(http://www.europeana.eu/schemas/ese/rights) wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises der URI eingetragen.
Beispiele
Die Beispiele zeigen die Umsetzung der Empfehlung in ESE:
Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)
<europeana:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</europeana:rights>
Creative Commons: "CC0 1.0" (Lizenz)
<europeana:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/</europeana:rights>
Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)
<europeana:rights>http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</europeana:rights>
Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)
<europeana:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</europeana:rights>
Lokale Nutzungshinweise
Definition
Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Dokumenten durch Endnutzer. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.
Siehe [Entwurf] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Im Anwendungskontext der Aggregation von Metadaten für Europeana und DDB ist die Angabe des lokalen Nutzungshinweises nicht notwendig. Deshalb wird für den Metadatenstandard ESE keine Empfehlung formuliert.
Beispiele
-
Zeitliche Gültigkeit
Definition
Siehe [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für ESE kann keine Empfehlung zur Beschreibung der zeitlichen Gültigkeit gegeben werden.
Beispiele
-
Rechteinhaber
Definition
Siehe [Entwurf] Rechteinhaber (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe des Rechteinhabers empfehlen wir die Verwendung des folgenden Elementes:
dc:rights
Das DCMES-Element <dc:rights>
(http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird verwendet, um den Namen des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin anzugeben.
Beispiele
<dc:rights>Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz</dc:rights>
Praxishinweis: Vergriffene Werke
Definition
Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.
Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Wir empfehlen Vergriffene Werke folgendermaßen in den ESE-Daten zu kennzeichnen:
Rechtehinweis: Urheberrechtsschutz 1.0
Für digitale Repräsentationen von Vergriffenen Werken empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweises "Urheberrechtsschutz 1.0" von rightsstatements.org. Im Element <europeana:rights>
(http://www.europeana.eu/schemas/ese/rights) soll der URI http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ angegeben werden.
Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
Zusätzlich empfiehlt die Lizenzen Gruppe, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <dc:rights>
(http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) einzutragen.
Beispiele
<europeana:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</europeana:rights> <dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights>