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Inhalt

Einleitung

Das Datenformat Europeana Semantic Elements - kurz ESE - wurde im Jahr 2008 für die Lieferung von Daten an Europeana und deren Präsentation im Europeana-Portal entwickelt. Das Dublin-Core basierte Anwendungsprofil bietet eine begrenzte Anzahl von Elementen, mit denen verschiedenartige Objekte des kulturellen Erbes einheitlich beschrieben werden können. ESE verwendet Elemente aus dem Dublin Core Metadata Element Set und den DCMI Metadata Terms und ergänzt diese um Elemente aus dem Europeana-Namensraum http://www.europeana.eu/schemas/ese/. Zur Dokumentation des Formates zählen eine Spezifikation mit Anwendungsrichtlinien für die Europeana Semantic Elements und ein XML-Schema für deren maschinenlesbare Darstellung.

ESE wird mittlerweile von Europeana nicht mehr unterstützt, ist aber als Austauschformat weiterhin in Verwendung und wird beispielsweise für die Datenlieferung an die Deutsche Digitale Bibliothek benutzt.

Access Status

Definition

Der Access-Status gibt an, ob ein digitales Objekt für einen Endnutzer oder eine Endnutzerin vollumfänglich und frei zugänglich ist oder ob Restriktionen vorliegen. Eine Restriktion kann beispielsweise eine zeitlich begrenzte Zugriffsbeschränkung (Embargo) sein.

Siehe [Archiv] Access Status (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Im Anwendungskontext der Aggregation von Metadaten für Europeana und DDB ist die Angabe des Access Status nicht notwendig. Deshalb wird für das Metadatenformat ESE keine Empfehlung formuliert.

Rechtehinweis/Lizenz

Definition

Der Rechtehinweis oder die Lizenz gibt an, ob und, wenn zutreffend, welche Restriktionen für die Nutzung eines digitalen Objekts durch einen Endnutzer oder eine Endnutzerin gelten. Eine solche Restriktion kann beispielsweise die Vorgabe sein, dass ein digitales Objekt nicht kommerziell genutzt werden darf.

Siehe [Archiv] Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für das digitale Objekt gelten, empfehlen wir die Verwendung des folgenden Elements:

europeana:rights

In dem Element <europeana:rights> (http://www.europeana.eu/schemas/ese/rights) wird zur Beschreibung der Lizenz oder des Rechtehinweises der URI eingetragen.

Beispiele

Die Beispiele zeigen die Umsetzung der Empfehlung in ESE: 

Creative Commons: "Public Domain Mark 1.0" (Rechtehinweis)

<europeana:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/</europeana:rights>

Creative Commons: "CC0 1.0" (Lizenz)

<europeana:rights>http://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/</europeana:rights>

Creative Commons: "CC BY 4.0" (Lizenz)

<europeana:rights>http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/</europeana:rights>

Rights Statements: "Urheberrechtsschutz 1.0" (Rechtehinweis)

<europeana:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</europeana:rights>

Lokale Nutzungshinweise

Definition

Lokale Nutzungshinweise werden von der jeweiligen Institution formuliert und enthalten Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten von digitalen Objekten durch Endnutzer. Wenn möglich, sollten Creative Commons-Lizenzen oder die Public Domain Mark angewendet werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, sollten lokale Nutzungshinweise angewendet werden.

Siehe [Archiv] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Im Anwendungskontext der Aggregation von Metadaten für Europeana und DDB ist die Angabe des lokalen Nutzungshinweises nicht notwendig. Deshalb wird für den Metadatenstandard ESE keine Empfehlung formuliert.

Beispiele

-

Zeitliche Gültigkeit

Definition

Die zeitliche Gültigkeit gibt an, ob der Zugriff oder die Nutzung eines digitalen Objekts zeitlich beschränkt ist, oder ob sich der Rechtestatus zu einem bestimmten Zeitpunkt ändert.

Siehe [Entwurf] Zeitliche Gültigkeit (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für ESE kann keine Empfehlung zur Beschreibung der zeitlichen Gültigkeit gegeben werden.

Beispiele

-

Rechteinhaber/Rechteinhaberin

Definition

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen sind Personen oder Körperschaften, die über die notwendigen Rechte verfügen, um das betreffende digitale Objekt online zu veröffentlichen und/oder die Zustimmung zur weiteren Nutzung des digitalen Objekts erteilen können. In der Regel sind dies der Urheber oder die Urheberin des digitalen Objekts, außer die betreffenden Rechte wurden an andere Personen oder Körperschaften übertragen. Es ist auch möglich, dass der Urheber oder die Urheberin nicht über die notwendigen Rechte aller Inhalte einer Online-Veröffentlichung verfügen, zum Beispiel wenn Bilder oder Texte anderer Urheber oder Urheberinnen enthalten sind. Somit sind mehrere Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen eines digitalen Objekts möglich.

Rechteinhaber oder Rechteinhaberinnen müssen zum Beispiel bei den Creative Commons Lizenzen mit Namensnennung explizit angegeben werden. Ansonsten können Nutzer oder Nutzerinnen die digitalen Objekte nicht entsprechend der Lizenz-Anforderung verwenden.

Die Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin ist in vielen Fällen komplex und es müssen mehrere Aspekte berücksichtigt werden. Die Lizenzen Gruppe formuliert deshalb keine Empfehlung zur Ermittlung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin. Die Empfehlung der Lizenzen Gruppe beschreibt, ob und wie Informationen über den Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin in den jeweiligen Metadatenstandards eingetragen werden können.

Siehe [Archiv] Rechteinhaber/Rechteinhaberin (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Für die Angabe des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin empfehlen wir die Verwendung des folgenden Elementes:

dc:rights

Das DCMES-Element <dc:rights> (http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) wird verwendet, um den Namen des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin anzugeben.

Beispiele

<dc:rights>Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz</dc:rights>


Praxishinweis: Vergriffene Werke

Definition

Für Vergriffene Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Vergriffene Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Siehe [Archiv] Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Empfehlung

Wir empfehlen Vergriffene Werke folgendermaßen in den ESE-Daten zu kennzeichnen:

Rechtehinweis: Urheberrechtsschutz 1.0

Für digitale Repräsentationen von Vergriffenen Werken empfiehlt die Lizenzen Gruppe die Vergabe des Rechtehinweises "Urheberrechtsschutz 1.0" von rightsstatements.org. Im Element <europeana:rights> (http://www.europeana.eu/schemas/ese/rights) soll der URI http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/ angegeben werden.

Hinweis: Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Zusätzlich empfiehlt die Lizenzen Gruppe, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das DCMES-Element <dc:rights> (http://purl.org/dc/elements/1.1/rights) einzutragen.

Beispiele

<europeana:rights>http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/</europeana:rights>
<dc:rights>Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)</dc:rights>



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