ENTWURF
Auf dieser Seite werden Empfehlungen zur Rechtebeschreibung in MODS formuliert. Grundlage sind die Erkenntnisse vom 2018-05-28 - Präsenztreffen vor ersten Veröffentlichungen. Eine abschließende, offizielle Empfehlung wird gesondert veröffentlicht. Diese Seite dient der Feinabstimmung und Diskussion.
Einleitung
Generell sollen Rechteinformationen in METS/rightsMD gespeichert werden. Da dies in vielen Systemen technisch nicht umsetzbar ist, soll die einheitliche Speicherung der Rechteinformationen auch in MODS ermöglicht werden. Das Ziel besteht darin, mehrere 04 Informationselemente in MODS zu speichern.
Access-Status
Vergleiche: MODS (Empfehlung 1.0)
Rechtehinweis/Lizenz
Vergleiche: MODS (Empfehlung 1.0)
Anwendungsfall: Vergriffene Werke
Einleitung
Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MODS:
Access Status
Für Vergriffene Werk empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Access Status "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2).
Rechtehinweis
Als Rechtehinweis empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Rights Statements "Urheberschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).
Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
Die Lizenzen Gruppe empfiehlt, den Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" in das MODS-Element <mods:accessCondition type="out of print work">
einzutragen.
Beispiel
Die Beispiele zeigen die Umsetzung der Empfehlungen in MODS:
<mods:accessCondition type="restriction on access" xlink:href="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2" displayLabel="Access Status"> open access </mods:accessCondition> <mods:accessCondition type="use and reproduction" xlink:href="http://rightsstatements.org/page/InC/1.0/"> Urheberrechtsschutz </mods:accessCondition> <mods:accessCondition type="out of print work"> Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG) </mods:accessCondition>
Anwendungsfall: Lokale Nutzungsbestimmungen
Definition
Siehe [Entwurf] Lokale Nutzungshinweise (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.
Empfehlung
Access Status
Die Lizenzen Gruppe empfiehlt für Dokumente für die lokale Nutzungshinweise gelten, die Vergabe des passenden Access Status. Wenn das Dokument frei zugänglich ist, sollte "Open Access" von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2) vergeben werden.
Rechtehinweis
Die Lizenzen Gruppe empfiehlt für Dokumente, für die spezifische lokale Nutzungshinweise gelten, die Vergabe des passenden Rechtehinweis. Wenn das Urheberrecht gilt, sollte das Rights Statements "Urheberschutz 1.0" (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/) vergeben werden.
Nutzungsbestimmung
Lokale Nutzungsbestimmungen sind für die Weitergabe an Aggregatoren nicht geeignet, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Anwendung und die Interpretation zu erleichtern, empfiehlt die Gruppe Lizenzen für lokale Nutzungsbestimmungen das MODS-Element <mods:accessCondition>
mit dem MODS-Attribut @type="terms of use"
. In dem MODS-Attribut @xlinx:href
wird die persistente URL zu den ausführlichen Informationen eingetragen.
Beispiel
<mods:accessCondition type="restriction on access" xlink:href="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2" displayLabel="Access Status"> open access </mods:accessCondition> <mods:accessCondition type="use and reproduction" xlink:href="http://rightsstatements.org/page/InC/1.0/"> Urheberrechtsschutz </mods:accessCondition> <mods:accessCondition type="local terms of use" xlink:href="https://nutzungshinweis.slub-dresden.de/fz-rv/1.0/"> Nutzungsbestimmungen für die Digitalen Sammlungen </mods:accessCondition>
Rechteinhaber
Definition
Empfehlung
Für die Angabe, welche Nutzungsbedingungen für die Ressource gelten, empfehlen wir die Verwendung der folgenden Elemente aus MODS:
A person or organization to whom copy and legal rights have been granted or transferred for the intellectual content of a work. The copyright holder, although not necessarily the creator of the work, usually has the exclusive right to benefit financially from the sale and use of the work to which the associated copyright protection applies.
https://www.loc.gov/marc/relators/relaterm.html
Beispiele
<name type="corporate" authority="gnd" valueURI="http://d-nb.info/gnd/5165770-3"> <namePart>SLUB Dresden</namePart> <role> <roleTerm type="code" authority="marcrelator">cph</roleTerm> </role> </name>