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Auf dieser Seite werden die Anforderungen zur Beschreibung des Rechteinhabers beschrieben.

Inhalt

Einleitung

Es muss bei der Beschreibung des Rechteinhabers berücksichtigt werden, dass mit Rechteinhaber unterschiedliche Konzepte gemeint sind, wie zum Beispiel:

  • Bei Retrodigitalisaten sind Bibliotheken die Ersteller und Anbieter der Digitalisate und kein Rechteinhaber im Sinne des Urhebers eines Werks.
    • PDM, CC0: Der Ersteller und Anbieter des Dokuments will/soll genannt werden, um sicher zu stellen, dass Nutzer einen Ansprechpartner für weitere Fragen haben. Zum Beispiel, wenn sich herausstellt, dass das Dokument Fehler enthält, wie fehlende gescannte Seiten, ... Zudem sollte die Institution, die die Lizenz vergeben hat, genannt werden, falls nachträglich die Lizenz revidiert werden muss.
    • CC BY, CC BY-SA, ...: Es soll der Name genannt werden, also muss der Name der Institution, die die Lizenz vergeben hat, genannt werden.
    • Gegebenenfalls muss eine dritte Partei genannt werden, die die Lizenz ursprünglich vergeben hat.
  • Bei Born-Digital-Dokumenten in Repositorien muss berücksichtigt werden, dass der Rechteinhaber der Urheber ist. Es stellt sich die Frage, ob die generelle Urheberangabe dazu ausreichend ist, oder ob in der Lizenzbeschreibung eine weitere Angabe notwendig ist. 

Retrodigitalisate - Digitale Sammlungen

Allgemeines

Die Angabe des Rechteinhabers ist schwierig, weil die Institution in der Regel der Hersteller und Anbieter eines digitalen Dokuments ist und die Herstellung der Digitalisate in der Regel kein neues Werk begründet.

Die Frage nach der Urheberschaft und der Schöpfungshöhe kann hier nicht beantwortet werden. Dennoch muss eine Lösung gefunden werden, wie die digitalen Dokumente den jeweiligen Herstellern und Anbietern zugewiesen werden können:

  • Retrodigitalisate unter einer CC BY-Lizenz: Es muss eine Institution angegeben werden, die unter Namensnennung benannt werden kann

Copyright holder - Rechteinhaber

A person or organization to whom copy and legal rights have been granted or transferred for the intellectual content of a work. The copyright holder, although not necessarily the creator of the work, usually has the exclusive right to benefit financially from the sale and use of the work to which the associated copyright protection applies.

Weitere Informationen zur Besitzangabe

Informationen über Besitzverhältnisse des Digitalisats

 

 

Born Digitals - Repositorien

Die Rechteinhaber der Dokumente in Repositorien sind in der Regel die Urheber, da sie die Dokumente durch die Bibliothek veröffentlichen lassen und diese für die Langzeitverfügbarkeit verantwortlich machen, jedoch selber die Lizenz festlegen, unter der das Dokument veröffentlicht wird.

Es sollte immer auf den Urheber verwiesen werden, wenn Fragen bezüglich der Nachnutzung eines Dokuments auftreten.

 

Zusammenfassung / Fragen

 

 

 

 

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