Auf dieser Seite werden die Anforderungen zur Beschreibung des Rechteinhabers beschrieben.

Einleitung

Es muss bei der Beschreibung des Rechteinhabers berücksichtigt werden, dass mit Rechteinhaber unterschiedliche Konzepte gemeint sind, wie zum Beispiel:

Retrodigitalisate - Digitale Sammlungen

Allgemeines

Die Angabe des Rechteinhabers ist schwierig, weil die Institution in der Regel der Hersteller und Anbieter eines digitalen Dokuments ist und die Herstellung der Digitalisate in der Regel kein neues Werk begründet.

Die Frage nach der Urheberschaft und der Schöpfungshöhe kann hier nicht beantwortet werden. Dennoch muss eine Lösung gefunden werden, wie die digitalen Dokumente den jeweiligen Herstellern und Anbietern zugewiesen werden können:

Copyright holder - Rechteinhaber

A person or organization to whom copy and legal rights have been granted or transferred for the intellectual content of a work. The copyright holder, although not necessarily the creator of the work, usually has the exclusive right to benefit financially from the sale and use of the work to which the associated copyright protection applies.

Weitere Informationen zur Besitzangabe

Informationen über Besitzverhältnisse des Digitalisats

 

 

Born Digitals - Repositorien

Die Rechteinhaber der Dokumente in Repositorien sind in der Regel die Urheber, da sie die Dokumente durch die Bibliothek veröffentlichen lassen und diese für die Langzeitverfügbarkeit verantwortlich machen, jedoch selber die Lizenz festlegen, unter der das Dokument veröffentlicht wird.

Es sollte immer auf den Urheber verwiesen werden, wenn Fragen bezüglich der Nachnutzung eines Dokuments auftreten.

 

Zusammenfassung / Fragen