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Kriterienbereich Rechtliche Aspekte

Verantwortlich

  • Michaela Voigt

Grundsätzliches

(Info) vgl. Folien MV (Stand 17.12.2014)

  • Ziel: Rechteinformation auf Datensatz-Ebene
  • no copyfraud! → im Rahmen der Massendigitalisierung kein Leistungsschutzrecht für einzelne Digitalisate beanspruchbar
  • Herausforderung: heterogene Bestände hinsichtlich Medientyp + rechtlichem Status

Anforderungen/Empfehlungen aus dem DINI-Zertifikat 2013

 

 Text DINI-Zertifikat 2013Bemerkungen 
    
    
    

Formulierungsvorschlag Kriterien für Sammlungen

(Stand 11.12.2014)

TypKriteriumErläuterungVergleich DINI-Zertifikat Open-Access-Repositorien und -Publikationsdienste 2013Notiz
MAuf dem Webangebot ist ein Impressum veröffentlicht, das den gesetzlichen Vorhaben genügt.In Deutschland sind dies u.a. die Vorgaben des Telemediengestzes (TMG) und der Landesgesetze.analog zu M4-10 
MDer Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Metadaten der veröffentlichten Dokumente.Für jedes Dokument, welches nach Erlangen des Zertifikats veröffentlicht wird, wird gespeichert, welche Rechte dem Betreiber übertragen wurden. Die Rechtesituation ist für Endnutzer/-innen sowohl im Webfrontend als auch über die OAI-Schnittstelle ersichtlich.analog zu M4-11 
EDer Betreiber lizensiert die Metadaten seines Dienstes unter CC0.Diese freie Lizenz ermöglicht den Austausch von Metadaten zwischen verschiedenen Diensten und Servicedienstleitern. Es ist die Voraussetzung für die Entwicklung von Mehrwertdiensten, welche die Attraktivität und Sichtbarkeit der Dienste weiter steigern.E -> Mbislang Empfehlung in 2013er Zertifikat, vgl. aber Anforderungen DDB/Europeana + Empfehlung DFG-Praxisregeln
MWerke, für die der urheberrechtliche Schutz erloschen ist, werden als gemeinfreie Werke gekennzeichnet.Empfohlen wird die Verwendung des Public Domain Mark von Creative Commons. Prinzipiell ist davon auszugehen, dass keine Leistungsschutzrechte entstehen im Rahmen der Massendigitalisierung, so dass eine Nutzung von CC0 zur Kennzeichnung von Digitalisaten gemeinfreier Werke nicht geeignet ist.neuLink ergänzen: http://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/
MDer Betreiber stellt online eine natürlich-sprachliche Beschreibung der Nutzungsbedingungen für den Dienst bereit. Diese Beschreibung liegt in der Amtssprache des Landes vor, in dem der Dienst seinen Hauptsitz hat.Die amtssprachliche(n) Fassung(en) bildet/n die Vertragsgrundlage; der Wortlaut ist rechtlich verbindlich. Zusätzlich können anderssprachige Versionen angeboten werden.angelehnt an M4-2 
EDer Betreiber dokumentiert die Rechtesituation in den Metadaten der öffentlich zugänglich gemachten Dateien.Für jede Datei, welche nach Erlangen des Zertifikats veröffentlicht wird, wird die Rechtesituation in den Dateimetadaten gespeichert. Dies bezieht sich auf alle Dateien, die frei zugänglich gemacht werden, also ggf. auch für die Masterdateien. Geeignet hierfür ist die Verwendung von XMP. Die Dateimetaten sollten den Status des Urheberrechtsschutz und ggf. der Lizenz URI und ggf. Angaben zum Rechteinhaber beinhalten.neufür alle Dateitypen möglich? (JPEG2000 > xmp ; TIFF > exif, xmp ; wav > xmp)
EDer Betreiber stellt die Nutzungsbedigungen für den Dienst in einer englischsprachigen Fassung online bereit.Sofern Englisch nicht Amtssprache ist, dient die englische Fassung zur Orientierung; die in der Amtssprache verfasste Version bildet die Vertragsgrundlage.angelehnt an E.4-1 

Notizen aus Diskussion am 11.12.2014

  • Museen und Archive erstellen umfangreiche Objektbeschreibungen, die i. d. R. Schöpfungshöhe erreichen
    • Metadaten unter CC0 nur als Empfehlung? CC0 nur für Teile der Metadaten?
  • set nach Zugriffsstatus? (free access no reuse, restricted access, free access with reuse, embargoed access)
  • Grundsätzlich: Rechtestatus bezogen auf digitale Repräsentation des Objekts
  • unterschiedliche Rechteangaben für Digitalisat & Metadatensatz
    • dies sollte sich in verschiedenen Kriterien wiederspiegeln!
  • Empfehlung (nicht MA): Der Betreiber lizensiert die Metadaten seines Dienstes unter CC0 . . .
  • Erläuterung ergänzen: Unterschied zwischen PD mark und CC0
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