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- Welches Datum sollte eingetragen werden?
- Start-Datum: Das Auslaufen eines Rechts lässt sich in den jeweiligen Systemen aus der Frist der jeweiligen Rechte und Schutzfristen) ableiten
- End-Datum: Wenn sich die Fristen ändern, müssen die Metadaten der betroffenen digitalen Objekte angepasst werden
- Welche Werte müssen berücksichtigt werden?
- Neben der Angabe des aktuellen Rechtehinweises muss auch angegeben werden, welcher Rechtehinweis danach gilt. Entweder kann der Folgewert eindeutig abgeleitet werden, oder er muss zusätzlich erfasst werden.
- VORHER: Urheberrechtsschutz 1.0
- NACHHER: Public Domain Mark 1.0
- Müssen die Datumwerte standardisiert erfasst werden, oder können sie aus den bestehenden Metadaten präzise und zuverlässig ermittelt werden?
- Bei Erscheinungsdaten führen Werte wie "circa 1965", "1960-1968", oder "Erscheinungsdatum nicht ermittelbar" zu Fehlern - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Sterbedaten sind in der Regel nicht in den Metadaten der digitalen Objekte vorhanden, sondern eher in den GND-Daten - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Welche Rechtehinweise gelten nach Ablauf der Verwertungsrechteverwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte)?
- Der allgemeine Rechtehinweis für den Urheberrechtsschutz gilt und es wird keine Kennzeichnung für ausgelaufene Verwertungsrechte ausgelaufene verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) erstellt oder angewendet.
- Wie wird sicher gestellt, dass in den Präsentationssystemen die korrekten Werte angezeigt werden? Sollen auch die Datum-Werte angezeigt werden?
- Abgelaufenes verwandtes Schutzrecht: Es kann einfach nicht mehr angezeigt werden, oder als abgelaufen gekennzeichnet werden
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Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und Schutzfristen
Beispiel: Gemeinfreies musikalisches Werk
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+ Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
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- Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1992 + Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2062 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwertungsrecht - Tonträger 1.0 Deutschland angepasst werden.
Verwertungsrecht Verwertungsrechte ab 2062: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Public Domain Mark 1.0
Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk
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+ Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
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- Start-Datum = 2003 + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2073 berechnet werden
- Rechtehinweis ab 2073: Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1968 + Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2038 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
Verwertungsrecht Verwertungsrechte ab 2038: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Urheberrechtsschutz 1.0
Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk
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+ Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in nicht verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
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- Start-Datum = ? + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann ? berechnet werden - sobald das Sterbedatum bekannt ist
- Rechtehinweis ab ?: Public Domain Mark 1.0
- Start-Datum = 1994 + Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2064 berechnet werden
- Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
- Verwertungsrecht Verwertungsrechte ab 2064: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis : Urheberrechtsschutz 1.0
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