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- Welches Datum sollte eingetragen werden?
- Start-Datum: Das Auslaufen eines Rechts lässt sich in den jeweiligen Systemen aus der Frist der jeweiligen Rechte und Schutzfristen) ableiten
- End-Datum: Wenn sich die Fristen ändern, müssen die Metadaten der betroffenen digitalen Objekte angepasst werden
- Welche Werte müssen berücksichtigt werden?
- Neben der Angabe des aktuellen Rechtehinweises muss auch angegeben werden, welcher Rechtehinweis danach gilt. Entweder kann der Folgewert eindeutig abgeleitet werden, oder er muss zusätzlich erfasst werden.
- VORHER: Urheberrechtsschutz 1.0
- NACHHER: Public Domain Mark 1.0
- Müssen die Datumwerte standardisiert erfasst werden, oder können sie aus den bestehenden Metadaten präzise und zuverlässig ermittelt werden?
- Bei Erscheinungsdaten führen Werte wie "circa 1965", "1960-1968", oder "Erscheinungsdatum nicht ermittelbar" zu Fehlern - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Sterbedaten sind in der Regel nicht in den Metadaten der digitalen Objekte vorhanden, sondern eher in den GND-Daten - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Welche Rechtehinweise gelten nach Ablauf der Verwertungsrechte?
- Der allgemeine Rechtehinweis für den Urheberrechtsschutz gilt und es wird keine Kennzeichnung für ausgelaufene Verwertungsrechte erstellt oder angewendet.
- Wie wird sicher gestellt, dass in den Präsentationssystemen die korrekten Werte angezeigt werden? Sollen auch die Datum-Werte angezeigt werden?
- Abgelaufenes Leistungsschutzrechtverwandtes Schutzrecht: Es kann einfach nicht mehr angezeigt werden, oder als abgelaufen gekennzeichnet werden
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Rechtestaus vor Ablauf | Rechtestaus nach Ablauf | Bemerkung |
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Ablauf gesetzlicher Fristen | ||
Urheberrechtsschutz 1.0 | Public Domain Mark 1.0 |
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Vergriffene Werke | Public Domain Mark 1.0 |
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Public Domain Mark 1.0 |
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Persönlichkeitsrecht Urheberpersönlichkeitsrecht | Public Domain Mark 1.0 |
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Leistungsschutzrecht Tonträgerhersteller (Werk: Public Domain Mark 1.0) | Public Domain Mark 1.0 |
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Leistungsschutzrecht TonträgerherstellerVerwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte (Werk: Urheberrechtsschutz 1.0) | Urheberrechtsschutz 1.0 |
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Ablauf vertraglicher Embargofristen | ||
Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access |
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Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access | CC BY 4.0 + Open Access |
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Es ist ersichtlich, dass in der Regel eine feste Abfolge des Rechtestatus, beziehungsweise des Access Status besteht und dass die Erfassung des folgenden Rechtestatus nicht notwendig ist. Problematisch ist die Ableitung des vergangenen Rechtestatus, da für ein gemeinfreies Werk zuvor einer der Creative Commons-Lizenzen oder der Urheberrechtsschutz gegolten haben kann. Da zur Zeit in der Regel für gemeinfreie Werke ebenfalls kein vergangener Rechtestatus erfasst wird, muss abgewogen werden, ob das ein theoretisches oder parktisches praktisches Problem ist.
Es sollte klug abgewogen werden, welche Informationen erfasst werden, um zwar die nötige Transparenz zu erzeugen, aber ohne in unnötiger Komplexität zu enden.
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