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Im Folgenden werden unterschiedliche Rechtestatus untersucht, um zu bestimmen, ob nach deren gesetzlichen Ablauf der folgende Rechtestatus eindeutig ableitbar ist.

Rechtestaus vor AblaufRechtestaus nach AblaufBemerkung

Ablauf gesetzlicher Fristen



Urheberrechtsschutz 1.0Public Domain Mark 1.0
  • Auf das Urheberrecht folgt in der Regel die Gemeinfreiheit.
Vergriffene WerkePublic Domain Mark 1.0
  • Ausschlaggebend ist der Status Urheberrechtsschutz 1.0, auf den die Gemeinfreiheit folgt.
  • Es müssen gegebenenfalls weitere Informationen wie Nutzungshinweise oder der Hinweis "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)" angepasst werden. Alternativ könnten diese Werte erhalten bleiben, um die nachvollziehen zu können

CC BY 4.0

Public Domain Mark 1.0
  • Auf CC BY 4.0 folgt in der Regel die Gemeinfreiheit.
  • Dies gilt für alle Creative Commons Lizenzen.

Persönlichkeitsrecht

Urheberpersönlichkeitsrecht

Urheberrechtsschutz 1.0

Public Domain Mark 1.0
  • Das Persönlichkeitsrecht läuft früher ab als das Urheberrecht, oder im Falle des Urheberpersönlichkeitsrechts zur gleichen Zeit.
  • Wenn somit Persönlichkeitsrechte ablaufen, sollte in der Regel der Urheberrechtsschutz gelten, dessen Ablaufen zur Gemeinfreiheit führt.
  • Es sollten immer Rechtehinweise für das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht angegeben werden.

Leistungsschutzrecht Tonträgerhersteller

(Werk: Public Domain Mark 1.0)

Public Domain Mark 1.0
  • Ist das Werk nicht mehr urheberrechtlich geschützt, folgt auf das Ablaufen des Leistungsschutzrechts die Gemeinfreiheit.
  • Vergleiche auch Abschnitt "Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und Schutzfristen"

Leistungsschutzrecht Tonträgerhersteller

(Werk: Urheberrechtsschutz 1.0)

Urheberrechtsschutz 1.0
  • Ist das Werk urheberrechtlich geschützt, folgt auf das Ablaufen des Leistungsschutzrechts der Urheberrechtsschutz.
  • Vergleiche auch Abschnitt "Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und Schutzfristen"

Ablauf vertraglicher Embargofristen



Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access

Urheberrechtsschutz 1.0 + Open Access

  • Bei vertraglichen Embargofristen muss zusätzlich der Access Status angepasst werden.
Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed AccessCC BY 4.0 + Open Access
  • Diese Kombination kann nicht abgeleitet werden, sondern es muss der folgende Status angegeben werden.
  • Unter Umständen kann dies in den internen Formaten der jeweiligen Systeme realisiert werden, so dass die Erfassung in öffentlichen Systemen erst nach Ablauf der Embargo-Frist erfolgt - in diesem Fall unter CC BY 4.0.

Es ist ersichtlich, dass in der Regel eine feste Abfolge des Rechtestatus, beziehungsweise des Access Status besteht und dass die Erfassung des folgenden Rechtestatus nicht notwendig ist. Es sollten vielmehr die gültigen Rechte- und Access Status sowie deren Fristen einheitlich erfasst werden, um maschinelle oder semi-maschinelle Aktualisierungen zu ermöglichen und zu unterstützen. Dazu werden standardisierte Werte der gültigen Fristen in den Metadaten benötigt. Im folgenden Abschnitt werden die Möglichkeiten zur Erfassung der Fristen untersucht.

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  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz der zeitlichen Angaben
  • Anwendung der Datum-Werte nach Anwendungsfall
    • Start-Datum: Berechnung der Frist
    • End-Datum: Anzeige für Nutzende

Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei Anpassungen der Frist-Dauer die betroffenen Objekte ermittelt und die Werte der Dauer angepasst werden müssen.

...

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g19561231/20270101$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc

...


Hinweis
Angabe der Dauer wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt

Stand bis 2026-12-31

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Stand ab 2027-01-01

...

  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0 gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste untersucht werden.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 


Dauer

Angabe der Dauer wird nach Anpassung auf Public Domain Mark entfernt

Stand bis 2026-12-31

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Stand ab 2027-01-01

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc

Angabe der Dauer bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten

Stand bis 2026-12-31

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Stand ab 2027-01-01

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g19561231/PY70$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc


Hinweis
  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0 gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste untersucht werden.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 


Beispiel für Änderung des Rechtestatus eines Vergriffenen Werkes

Dauer

Angabe der Dauer bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten

Stand bis 2026-12-31

366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

Stand ab 2027-01-01

540 ## $aPublic Domain Mark Vergriffene Werke 1.0$g19561231/PY70$uhttphttps://creativecommons.org/publicdomain/marknutzungshinweis.slub-dresden.de/ve-we/1.0/$2cc

Beispiel für Änderung des Rechtestatus eines Vergriffenen Werkes

Dauer

Angabe der Dauer bleibt nach Anpassung auf Public Domain Mark erhalten


542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)

Stand ab 2027-01-01

Einige Informationen bleiben erhalten, um nachvollziehen zu können, dass die Objekte als vergriffene Werke reproduziert wurden.Stand bis 2026-12-31

366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star

540 ## $aUrheberrechtsschutz Public Domain Mark 1.0$g19561231/PY70$uhttp://rightsstatementscreativecommons.org/vocabpublicdomain/InCmark/1.0/$2rs
540 ## $aVergriffene Werke 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/ve-we/1.0/

cc
542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)

Stand ab 2027-01-01

Einige Informationen bleiben erhalten, um nachvollziehen zu könnenEs bleiben keine Informationen erhalten, aus denen ableitbar ist, dass die Objekte als vergriffene Werke reproduziert wurden.366 ## $cOP$2onixas 

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $a540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g19561231/PY70$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc


Hinweis
  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0

...

Es bleiben keine Informationen erhalten, aus denen ableitbar ist, dass die Objekte als vergriffene Werke reproduziert wurden. 

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  • gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste untersucht werden.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 



Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und Schutzfristen

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