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Info | ||||
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Gesetzliche Grundlage | Rechtlicher Status | Vertrag | Access Status | Rechte-/Lizenzhinweis |
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Lokaler Nutzungshinweis | Zugriffsbeschränkung | Nutzungsbeschränkung | Beschränkung - maschineninterpretierbar | Rechteinformationen Archiv |
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Urheberrechtsschutz | gemeinfrei | nein | Open Access | Public Domain Mark 1.0 |
- | - | - | PDM |
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Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | ja |
- | - | Einverständnis des Rechteinhabers |
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Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | ja | Open Access | CC BY 4.0 |
- | - | Namensnennung | CC BY 4.0 |
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Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | nein |
Eingeschränkter Zugang - Arbeitsplätze der Einrichtung | Bereitstellung an den Terminals der Institution | Kein Ausdruck- oder Download-Button |
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Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | ja |
Eingeschränkte Nutzung - Nur Ansicht | - | Kein Ausdruck- oder Download-Button |
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Urheberrechtsschutz | urheberrechtlich geschützt | ja |
Eingeschränkter Zugang - Campusnetz und VPN | Campusnetz und VPN | - |
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Persönlichkeitsrecht | geschützt durch Persönlichkeitsrecht | nein | - |
Eingeschränkter Zugang - Einzelplatznutzung - Persönlichkeitsrecht | Einzelplatznutzung | Kein Ausdruck- oder Download-Button |
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Öffentlicher Schutzbelang | nein | - |
Nur bestimmte Personen | - |
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Betriebsgeheimnis | nein | - |
Nur bestimmte Personen | - |
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Erläuterungen
Gesetzliche Grundlage
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Durch Verträge (auch Deposit Lizenzen, Einverständniserklärungen, ...) mit den Urhebern oder Rechteinhabern können urheberrechtlich geschützte Objekte unter bestimmten Bedingungen der Öffentlichkeit zur Verfügung und zur weiteren Nutzung gestellt werden - wie zum Beispiel durch Veröffentlichung der Objekte unter Creative Commons-Lizenzen. Es ist allerdings auch möglich, geschützte Objekte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und dennoch den Urheberrechtsschutz anzuwenden, so dass die weitere Nutzung nur in Abstimmung mit den Urhebern oder Rechteinhabern erfolgen darf. Aus den Verträgen werden Lizenz, Access Status oder auch Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen abgeleitet.
Zudem können bestimmte Daten (Titel, Datum, ...) des Vertrags in den Metadaten erfasst werden, um die Grundlage und die Bedingungen der Veröffentlichung entgegen der gültigen gesetzlichen Grundlage in Zukunft nachvollziehen zu können, zum Beispiel für Zweitveröffentlichung oder für die Langzeitarchivierung.
Access Status
Access Status: (Standardisierte) Information über den Zugang zum Objekt, die sich aus dem rechtlichem Status und/oder aus Verträgen ergibt.
Information, die angibt, ob ein Objekt frei zugänglich ist oder nicht. Sie ist in den Metadaten des Objekts enthalten und kann maschinell ausgewertet werden.
Aus der Information können Zugriffsbeschränkungen abgeleitet werden. Zum Beispiel kann Restricted Access genutzt werden, um zusammen mit dem Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" zu kennzeichnen, dass das Urheberrecht gilt und die Bereitstellung der gesetzlichen Grundlage entsprechend eingeschränkt wird, wie es zum Beispiel in Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Objekte beschrieben wird.
Rechte-/Lizenzhinweis
Rechte-/Lizenzhinweis: (Standardisierte) Information über den Rechtestatus oder die gültige Lizenz des Objekts, die sich aus dem rechtlichem Status und/oder aus Verträgen ergibt.
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Die Information kann in lokalen Katalogen und Präsentationssystemen angezeigt werden, um den Nutzenden menschenlesbare Zugriffs- und Nutzungsbeschränkungen zu vermitteln, die außerhalb der Einrichtung nicht benötigt werden. Zudem kann die Information in lokalen Rechtemanagementsystemen ausgewertet werden, um die jeweils geltende Beschränkung maschinenlesbar in eine REL zu übersetzen und durchzusetzen. Zum Beispiel: Untersuchung - Anwendung von lokalen Nutzungshinweisen.
Access Status
Access Status: (Standardisierte) Information über den Zugang zum Objekt, die sich aus dem rechtlichem Status und/oder aus Verträgen ergibt.
Information, die angibt, ob ein Objekt frei zugänglich ist oder nicht. Sie ist in den Metadaten des Objekts enthalten und kann maschinell ausgewertet werden.
Aus der Information können Zugriffsbeschränkungen abgeleitet werden. Zum Beispiel kann Restricted Access genutzt werden, um zusammen mit dem Rechtehinweis "Urheberrechtsschutz 1.0" zu kennzeichnen, dass das Urheberrecht gilt und die Bereitstellung der gesetzlichen Grundlage entsprechend eingeschränkt wird, wie es zum Beispiel in Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Objekte beschrieben wird.
Zugriffsbeschränkung
Zugriffsbeschränkung: Information über die Zugriffsbeschränkung, die sich aus dem rechtlichem Status und/oder aus Verträgen ergibt.
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