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Formulierungsvorschlag | Bemerkungen | ||
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M.8-2 | Die eingestellten Originaldateien der Dokumente sowie die gegebenenfalls zusätzlich erzeugten Archivkopien sind frei von technischen Schutzmaßnahmen.
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E.8-2 | Für die Speicherung der Dokumente werden offene und zur Langzeitarchivierung geeignete Dateiformate verwendet.
| Gilt grundsätzlich auch für Sammlungen, die aufgezählten Beispiele müssen jedoch angepasst werden. Die Formulierung aus den Praxisregeln (S.15 f.) ist detaillierter: "Bildmaster von Graustufen oder Farbbildern sollten nach dem derzeitigen Kenntnisstand in „TIFF uncompressed“ langzeitgesichert werden. […] Die weitgehenden Optionen von Extended TIFFs sollten für den digitalen Master nicht genutzt werden. | |
Die anzuwendenden Parameter für die Digitalisierung sind mit Blick auf die Qualität des Bildes, seine Langzeitverfügbarkeit und Interoperabilität zu wählen.
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.8 | ||
[Es] gilt die grundsätzliche Empfehlung von 300 dpi bezogen auf das Vorlagenformat als Zielauflösung [für den digitalen Master].
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.9 ff. Ausnahmen: Negative 4.000 DPI, Mikrofilme 600 DPI, Großformate 150 DPI | ||
Für die Sicherung des finalen digitalen Master ist eine Farbtiefe von 8 Bit pro Kanal, d.h. 24 Bit ausreichend. | Quelle: DFG-Praxisregeln, S.11 | ||
Je Einzelseite ist ein separates Digitalisat anzufertigen und in einer eigenen Datei zu speichern.
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Die Digitalisate sind in den Metadaten in der Reihenfolge der physischen Vorlage referenziert.
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Für die Publikation im Internet empfehlen sich wegen ihrer großen Verbreitung JPEG und PNG. | Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16 | ||
[Es sind] alle Materialien in einer hinreichend guten Qualität anzubieten, so dass die Benutzung zu wissenschaftlichen Zwecken auf an den Hochschulen üblicherweise vorhandenem Equipment mühelos möglich ist.
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.42 Eine konkretere Angabe zur Qualität wäre hilfreich, ist aber schwer allgemeingültig zu formulieren. Der Hinweis auf "DSL-Tauglichkeit" wirkt etwas altmodisch, auch wenn die Intention dahinter nachvollziehbar ist. | ||
[Es ist] zum wissenschaftlichen Gebrauch der kostenlose Download kompletter Einheiten in einer einzigen Datei (beispielsweise einzelne gedruckte Werke) zu ermöglichen.
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.42 | ||
Für AV-Medien muss ebenso zwischen Archivformaten und Nutzungsformaten unterschieden werden. Im Bereich Audio hat sich das Waveform Audio File-Format (WAV) als Quasi-Standard etabliert. Als Nutzungsformat hat sich mp3 (MPEG-2 Audiolayer III) durchgesetzt. | Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16 Viele Qualitätsparameter lassen sich nur auf Bilddigitalisate anwenden (DPI, Farbtiefe). Audio/Video- und 3D-Digitalisate müssen daher gesondert betrachtet werden. | ||
Für Videoformate kann zurzeit noch keine Empfehlung ausgesprochen werden. Die Anforderung einer unkomprimierten Speicherung ist bei größeren Projekten kaum möglich. | Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16 Eine Nicht-Empfehlung ist natürlich wenig hilfreich und schon gar kein Kriterium für eine Zertifizierung. Das Problem fehlender Quasi-Standards ist aber real, so dass damit umgegangen werden muss. | ||
Digitale Repliken werden als 3D-Modelle von 3D-Objekten abgelegt.
| Quelle: DFG-Praxisregeln, S.16 f. Hier ist die Abgrenzung zu den Metadaten nicht einfach. |
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