Grundlage jeder Digitalisierung ist die Anfertigung von digitalen Reproduktionen der analogen Vorlagen. Dabei dient die Digitalisierung durch die Reduzierung der analogen Nutzung der Bestandserhaltung des Originals, verbessert die Nutzungsmöglichkeiten durch den gleichzeitigen, räumlich und zeitlich unabhängigen Zugriff und kann die Speicherung der wesentlichen, informationstragenden Merkmale der Vorlage selbst über deren physische Existenz hinaus gewährleisten. Um diesen hohen und vielseitigen Anforderungen der Nutzung, Verfügbarkeit und Langzeitsicherung gerecht zu werden, müssen bei der Anfertigung der Digitalisate gewisse Qualitätskriterien eingehalten werden.
Die Pflichtkriterien des Zertifikats stellen ein Mindestmaß an Nachhaltigkeit und Interoperabilität der Digitalisate sicher, während die Empfehlungen insbesondere die Verfügbarkeit und Nutzungsmöglichkeiten der Digitalisate verbessern sollen. Alle wesentlichen Anforderungen sind bereits in den "Praxisregeln zur Digitalisierung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft formuliert, auf die daher oft verwiesen wird.
M/E | Formulierungsvorschlag | Quelle | Bemerkungen |
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Allgemeine Anforderungen | |||
M | Die anzuwendenden Parameter für die Digitalisierung werden mit Blick auf die Qualität des Bildes, seine Langzeitverfügbarkeit und Interoperabilität gewählt.
| DFG-Praxisregeln (S.8) | |
M | Alle Materialien werden in einer hinreichend guten Qualität angeboten, so dass die Benutzung zu wissenschaftlichen Zwecken auf an den Hochschulen üblicherweise vorhandenem Equipment mühelos möglich ist.
| DFG-Praxisregeln (S.42) | Eine konkretere Angabe zur Qualität wäre hilfreich, ist aber schwer allgemeingültig zu formulieren. Daher dieses vage Kriterium als Pflicht, die Details dagegen weitgehend als Empfehlungen. |
Anforderungen an Dateiformate und -qualität | |||
M | Die Zielauflösung für den digitalen Master von Text/Bild-Digitalisaten beträgt grundsätzlich 300 dpi bezogen auf das Vorlagenformat.
| DFG-Praxisregeln (S.9ff.) | Da bei den Dateiformaten auch auf A/V-Medien eingegangen wird, sollten auch dafür qualitative Richtlinien gelten. Hier gibt es jedoch derzeit noch keine allgemein anerkannten Standards. |
M | Die Farbtiefe des digitalen Masters von Text/Bild-Digitalisaten beträgt bei farbigen Vorlagen 8 Bit pro Kanal, d.h. 24 Bit insgesamt. Die Farbtiefe bei Graustufen beträgt 8 Bit.
| DFG-Praxisregeln (S.11) | |
M | Die aus der Digitalisierung hervorgegangenen Masterdateien sind frei von technischen Schutzmaßnahmen.
| DINI-Zertifikat 2013: M.8-2 (S.30) | |
M | Für die Speicherung der Masterdateien werden offene und zur Langzeitarchivierung geeignete Dateiformate verwendet.
| DFG-Praxisregeln (S.15f.) | Dateiformat-Signaturen finden sich in der PRONOM-Datenbank. Eine Nicht-Empfehlung bei den Videoformaten ist natürlich wenig hilfreich und schon gar kein Kriterium für eine Zertifizierung. Das Problem fehlender Quasi-Standards ist aber real, so dass damit umgegangen werden muss. |
E | Für die Speicherung der zur Nutzung vorgesehenen Derivate werden nur von regulären Browsern unterstützte Dateiformate mit gutem Kompressionsverhalten verwendet.
| angelehnt an: DFG-Praxisregeln (S.16) | |
E | Digitale Repliken von dreidimensionalen Objekten sind als 3D-Modelle gespeichert.
| DFG-Praxisregeln (S.16f.) | Ein sehr schwammiges Kriterium, da es in diesem Bereich noch kaum etablierte Standards gibt. |
Anforderungen an die Bereitstellung | |||
E | Je Einzelseite existiert ein separates Digitalisat, das in einer eigenen Datei gespeichert ist.
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E | Die Digitalisate sind in den Metadaten in der Reihenfolge der physischen Vorlage referenziert.
| ggf. eher ein Kriterium für den Bereich Metadaten | |
E | Mindestens zum wissenschaftlichen Gebrauch wird der kostenlose Download kompletter Einheiten in einer einzigen Datei ermöglicht.
| DFG-Praxisregeln (S.42) |