Auszug einschließen | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|
|
Info | ||
---|---|---|
|
Info | ||||
---|---|---|---|---|
| ||||
|
...
Der rechtliche Status oder die Nutzungsmöglichkeiten eines digitalen Dokuments ändert sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem Rechte oder Schutzfristen ablaufen. In der Regel ist gesetzlich geregelt, wann Rechte oder Schutzfristen ablaufen (Siehe: Untersuchung - Rechte und Schutzfristen), so dass das Datum in die Metadaten eingetragen werden kann, an dem ein das Recht oder die Schutzfrist abläuft. Allerdings können sich die Fristen ändern und die Datumwerte Datum-Werte müssten erneut berechnet und in den Metadaten der digitalen Objekte aktualisiert werden. Dies ist auf Dauer nicht durchführbar und beherrschbar. Somit Somit wäre die Erfassung des Start-Datums einer Frist sinnvoller. Die Dauer der Frist könnte aus dem Rechtehinweis abgeleitet werden und müsste von den jeweiligen Präsentationssystemen verarbeitet werden.
...
- Welches Datum sollte eingetragen werden?
- Start-Datum: Das Auslaufen eines Rechts lässt sich in den jeweiligen Systemen aus der Frist der jeweiligen Rechte und Schutzfristen) ableiten
- End-Datum: Wenn sich die Fristen ändern, müssen die Metadaten der betroffenen digitalen Objekte angepasst werden
- Welche Werte müssen berücksichtigt werden?
- Neben der Angabe des aktuellen Rechtehinweises muss auch angegeben werden, welcher Rechtehinweis danach gilt. Entweder kann der Folgewert eindeutig abgeleitet werden, oder er muss zusätzlich erfasst werden.
- VORHER: Urheberrechtsschutz 1.0
- NACHHER: Public Domain Mark 1.0
- Müssen die Datumwerte Datum-Werte standardisiert erfasst werden, oder können sie aus den bestehenden Metadaten präzise und zuverlässig ermittelt werden?
- Bei Erscheinungsdaten führen Werte wie "circa 1965", "1960-1968", oder "Erscheinungsdatum nicht ermittelbar" zu Fehlern - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Sterbedaten sind in der Regel nicht in den Metadaten der digitalen Objekte vorhanden, sondern eher in den GND-Daten - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
- Welche Rechtehinweise gelten nach Ablauf der Verwertungsrechteverwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte)?
- Der allgemeine Rechtehinweis für den Urheberrechtsschutz gilt und es wird keine Kennzeichnung für ausgelaufene Verwertungsrechte ausgelaufene verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) erstellt oder angewendet.
- Wie wird sicher gestellt, dass in den Präsentationssystemen die korrekten Werte angezeigt werden? Sollen auch die Datum-Werte angezeigt werden?
- Abgelaufenes Leistungsschutzrechtverwandtes Schutzrecht: Es kann einfach nicht mehr angezeigt werden, oder als abgelaufen gekennzeichnet werden
...
Rechtestaus vor Ablauf | Rechtestaus nach Ablauf | Bemerkung |
---|---|---|
Ablauf gesetzlicher Fristen | ||
Urheberrechtsschutz 1.0 | Public Domain Mark 1.0 |
|
Vergriffene Werke | Public Domain Mark 1.0 |
|
Public Domain Mark 1.0 |
| |
Persönlichkeitsrecht Urheberpersönlichkeitsrecht | Public Domain Mark 1.0 |
|
Leistungsschutzrecht Tonträgerhersteller (Werk: Public Domain Mark 1.0) | Public Domain Mark 1.0 |
|
Leistungsschutzrecht TonträgerherstellerVerwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte (Werk: Urheberrechtsschutz 1.0) | Urheberrechtsschutz 1.0 |
|
Ablauf vertraglicher Embargofristen | ||
Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access |
| |
Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access | CC BY 4.0 + Open Access |
|
Es ist ersichtlich, dass in der Regel eine feste Abfolge des Rechtestatus, beziehungsweise des Access Status besteht und dass die Erfassung des folgenden Rechtestatus nicht notwendig ist. Problematisch ist die Ableitung des vergangenen Rechtestatus, da für ein gemeinfreies Werk zuvor einer der Creative Commons-Lizenzen oder der Urheberrechtsschutz gegolten haben kann. Da zur Zeit in der Regel für gemeinfreie Werke ebenfalls kein vergangener Rechtestatus erfasst wird, muss abgewogen werden, ob das ein theoretisches oder parktisches praktisches Problem ist.
Es sollte klug abgewogen werden, welche Informationen erfasst werden, um zwar die nötige Transparenz zu erzeugen, aber ohne in unnötiger Komplexität zu enden.
...
Nach der Beschreibung zur Berechnung der Schutzfrist werden jeweils die bekannten Vor- und Nachteile zur Erfassung der jeweiligen Datum-Werte vorgestellt, einige MARC-Beispiele beschrieben um danach die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur maschinellen, manuellen oder semi-maschinellen Auswertung abzuleiten.
Berechnung der Schutzfrist
Die Berechnung der Schutzfrist beginnt nach UrhG § 69 „mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.“
- Vergleiche: Untersuchung - Berechnung der Schutzfristen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
Beispiel Ament, Wilhelm:
- Lebensdaten 01.11.1876 - 13.11.1956
- Beginn Schutzfrist: 3101.1201.19561957
- Ende Schutzfrist: 31.12.2026
- Beginn Status der Gemeinfreiheit: 01.01.2027
Es muss festgelegt werden, ob in den Metadaten der letzte Tag erfasst ist, an dem der angegebene Rechtestatus (Urheberrechtsschutz) noch gültig ist, oder der Tag, an dem der folgende Rechtestatus gültig ist. Aus technischer Sicht ist die zweite Variante (01.01.1927) sinnvoller, weil das Datum mit dem aktuellen Tagesdatum verglichen werden kann, um die Gültigkeit des Rechtestatus zu überprüfen.
: Diese Aussage wird erneut bewertet und entsprechend werden die Datum-Werte in den folgenden Beispielen angepasst.
Start-Datum
Ein Grund für die Erfassung des Start-Datums einer Frist ist eine mögliche nachträgliche Anpassung der Frist-Dauer.
...
- Keine Berechnung des Datum aus Start-datum Datum und Dauer notwendig.
- Fehlende Möglichkeiten der angewendeten Metadatenstandards zur Erfassung des Start-Datums. Siehe folgenden Abschnitt Metadaten "Metadatenstandard MARC".
...
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
120270101
20261231
$hEnd$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
1956
1231
19570101
$hStart$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
...
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
20270101
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0
$h
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs1956
1231
19570101
...
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
1956
1231
19570101
/20270101
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
...
- Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen umgesetzt werden, wenn die Differenz errechnet wird und das neue Enddatum neu berechnet wird.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.
Info |
---|
Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von Schutzfristen durchgeführt. |
Vorschlag 4: Angabe des Start-Datums und der Dauer in Unterfeld $g
...
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
1956
1231
19570101
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs/
PY70
...
- Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen umgesetzt werden, wenn der Wert der Dauer angepasst wird. Dies ist in Abhängigkeit des Rechtestatus realisierbar.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.
Umsetzung der Status-Änderungen
Info |
---|
Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von Schutzfristen durchgeführt. |
Umsetzung der Status-Änderungen
Wenn alle notwendigen Informationen bezüglich des Status und der Fristen vorhanden sind, müssen Verfahren entwickelt werden, die eine rasche Anpassung der Status nach Ablauf der Fristen ermöglichen. Auch hier sollten die aktuellen Grenzen der Metadatenstandards, der technischen Systeme sowie der Interoperabilität berücksichtigt werden. Vermutlich müssen vorerst semi-maschinelle Abläufe für die verschiedenen Szenarien in den jeweiligen Systemen entwickelt werden.
...
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
20270101
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
...
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
1956
123119570101
/
20270101
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
...
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
1956
123119570101
/
20270101
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
...
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$g
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc1956
123119570101
/
20270101
20261231
...
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
1956
123119570101
/PY70
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
...
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
1956
123119570101
/PY70
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
...
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$g
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc1956
123119570101
/PY70
...
366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs$g
1956
123119570101
/
PY70
540 ## $aVergriffene Werke 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/ve-we/1.0/
542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)
...
366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$g
1956
123119570101
/
PY70
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)
...
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc$g
1956
123119570101
/
PY70
...
Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und Schutzfristen
Beispiel: Gemeinfreies musikalisches Werk
...
+ Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
...
- Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1992 + Verwertungsrecht Verwandte Schutzrechte - Tonträger Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2062 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwertungsrecht - Tonträger 1.0 Deutschland angepasst werden.
Verwertungsrecht Verwertungsrechte ab 2062: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Public Domain Mark 1.0
Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk
...
+ Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
...
Start-Datum und Rechtehinweise (Metadaten):
- Start-Datum =
20032004 + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2073 berechnet werden- Rechtehinweis ab 2073: Public Domain Mark 1.0
Start-Datum = 1968 + Verwertungsrecht Verwandte Schutzrechte - Tonträger Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2038 berechnet werden
Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwertungsrecht Verwandte Schutzrechte - Tonträger Verwertungsrechte 1.0 Deutschland angepasst (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
Verwertungsrecht Verwertungsrechte ab 2038: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis: Urheberrechtsschutz 1.0
Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk
...
+ Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in nicht verstorben
Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:
...
- Start-Datum = ? + Urheberrechtsschutz 1.0 (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann ? berechnet werden - sobald das Sterbedatum bekannt ist
- Rechtehinweis ab ?: Public Domain Mark 1.0
- Start-Datum = 1994 + Verwertungsrecht Verwandte Schutzrechte - Tonträger Verwertungsrechte 1.0 Deutschland (Entwurf Rechtehinweis) (→ 70 Jahre) = In der Präsentation kann 2064 berechnet werden
- Wenn sich die Schutzfrist ändert, muss dies nicht in den Metadaten angepasst werden. Statt dessen kann in den Präsentationssystemen die Ableitung der Schutzfrist aus Verwertungsrecht Verwandte Schutzrechte - Tonträger Verwertungsrechte 1.0 Deutschland angepasst (Entwurf Rechtehinweis) angepasst werden.
- Verwertungsrecht Verwertungsrechte ab 2064: Keine Kennzeichnung - es gilt der allgemeine Rechtehinweis : Urheberrechtsschutz 1.0
...