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Auf dieser Seite werden Aspekte zur Kennzeichnung des Ablaufs von Rechtestatus und Schutzfristen, wie die sogenannten Moving Walls, untersucht. Ziel ist es, die notwendigen Angaben in den Metadaten zu erfassen, um spätere Anpassungen der Metadaten zu vermeiden.



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...

Der rechtliche Status oder die Nutzungsmöglichkeiten eines digitalen Dokuments ändert sich bis zu dem Zeitpunkt, an dem Rechte oder Schutzfristen ablaufen. In der Regel ist gesetzlich geregelt, wann Rechte oder Schutzfristen ablaufen (Siehe: Untersuchung - Rechte und Schutzfristen), so dass das Datum in die Metadaten eingetragen werden kann, an dem ein das Recht oder die Schutzfrist abläuft. Allerdings können sich die Fristen ändern und die Datumwerte Datum-Werte müssten erneut berechnet und in den Metadaten der digitalen Objekte aktualisiert werden. Dies ist auf Dauer nicht durchführbar und beherrschbar.  Somit Somit wäre die Erfassung des Start-Datums einer Frist sinnvoller. Die Dauer der Frist könnte aus dem Rechtehinweis abgeleitet werden und müsste von den jeweiligen Präsentationssystemen verarbeitet werden. 

...

  1. Welches Datum sollte eingetragen werden?
    • Start-Datum: Das Auslaufen eines Rechts lässt sich in den jeweiligen Systemen aus der Frist der jeweiligen Rechte und Schutzfristen) ableiten 
    • End-Datum: Wenn sich die Fristen ändern, müssen die Metadaten der betroffenen digitalen Objekte angepasst werden
  2. Welche Werte müssen berücksichtigt werden?
    • Neben der Angabe des aktuellen Rechtehinweises muss auch angegeben werden, welcher Rechtehinweis danach gilt. Entweder kann der Folgewert eindeutig abgeleitet werden, oder er muss zusätzlich erfasst werden. 
    • VORHER: Urheberrechtsschutz 1.0
    • NACHHER: Public Domain Mark 1.0
  3. Müssen die Datumwerte Datum-Werte standardisiert erfasst werden, oder können sie aus den bestehenden Metadaten präzise und zuverlässig ermittelt werden? 
    • Bei Erscheinungsdaten führen Werte wie "circa 1965", "1960-1968", oder "Erscheinungsdatum nicht ermittelbar" zu Fehlern - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
    • Sterbedaten sind in der Regel nicht in den Metadaten der digitalen Objekte vorhanden, sondern eher in den GND-Daten - deshalb könnte eine zusätzliche Erfassung notwendig sein
  4. Welche Rechtehinweise gelten nach Ablauf der Verwertungsrechteverwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte)
    • Der allgemeine Rechtehinweis für den Urheberrechtsschutz gilt und es wird keine Kennzeichnung für ausgelaufene Verwertungsrechte ausgelaufene verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) erstellt oder angewendet. 
  5. Wie wird sicher gestellt, dass in den Präsentationssystemen die korrekten Werte angezeigt werden? Sollen auch die Datum-Werte angezeigt werden?
    • Abgelaufenes Leistungsschutzrechtverwandtes Schutzrecht: Es kann einfach nicht mehr angezeigt werden, oder als abgelaufen gekennzeichnet werden

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Rechtestaus vor AblaufRechtestaus nach AblaufBemerkung

Ablauf gesetzlicher Fristen



Urheberrechtsschutz 1.0Public Domain Mark 1.0
  • Auf das Urheberrecht folgt in der Regel die Gemeinfreiheit.
Vergriffene WerkePublic Domain Mark 1.0
  • Ausschlaggebend ist der Status Urheberrechtsschutz 1.0, auf den die Gemeinfreiheit folgt.
  • Es müssen gegebenenfalls weitere Informationen wie Nutzungshinweise oder der Hinweis "Wahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)" angepasst werden. Alternativ könnten diese Werte erhalten bleiben, um die nachvollziehen zu können

CC BY 4.0

Public Domain Mark 1.0
  • Auf CC BY 4.0 folgt in der Regel die Gemeinfreiheit.
  • Dies gilt für alle Creative Commons Lizenzen.

Persönlichkeitsrecht

Urheberpersönlichkeitsrecht

Urheberrechtsschutz 1.0

Public Domain Mark 1.0
  • Das Persönlichkeitsrecht läuft früher ab als das Urheberrecht, oder im Falle des Urheberpersönlichkeitsrechts zur gleichen Zeit.
  • Wenn somit Persönlichkeitsrechte ablaufen, sollte in der Regel der Urheberrechtsschutz gelten, dessen Ablaufen zur Gemeinfreiheit führt.
  • Es sollten immer Rechtehinweise für das Urheberrecht und das Persönlichkeitsrecht angegeben werden.
Leistungsschutzrecht Tonträgerhersteller

Verwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte

(Werk: Public Domain Mark 1.0)

Public Domain Mark 1.0
  • Ist das Werk nicht mehr urheberrechtlich geschützt, folgt auf das Ablaufen des Leistungsschutzrechts verwandten Schutzrechts die Gemeinfreiheit.
  • Vergleiche auch Abschnitt "Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und Schutzfristen"

Leistungsschutzrecht TonträgerherstellerVerwandte Schutzrechte - Verwertungsrechte

(Werk: Urheberrechtsschutz 1.0)

Urheberrechtsschutz 1.0
  • Ist das Werk urheberrechtlich geschützt, folgt auf das Ablaufen des Leistungsschutzrechts des verwandten Schutzrechts der Urheberrechtsschutz.
  • Vergleiche auch Abschnitt "Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und Schutzfristen"

Ablauf vertraglicher Embargofristen



Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed Access

Urheberrechtsschutz 1.0 + Open Access

  • Bei vertraglichen Embargofristen muss zusätzlich der Access Status angepasst werden.
Urheberrechtsschutz 1.0 + Embargoed AccessCC BY 4.0 + Open Access
  • Diese Kombination kann nicht abgeleitet werden, sondern es muss der folgende Status angegeben werden.
  • Unter Umständen kann dies in den internen Formaten der jeweiligen Systeme realisiert werden, so dass die Erfassung in öffentlichen Systemen erst nach Ablauf der Embargo-Frist erfolgt - in diesem Fall unter CC BY 4.0.

Es ist ersichtlich, dass in der Regel eine feste Abfolge des Rechtestatus, beziehungsweise des Access Status besteht und dass die Erfassung des folgenden Rechtestatus nicht notwendig ist. Problematisch ist die Ableitung des vergangenen Rechtestatus, da für ein gemeinfreies Werk zuvor einer der Creative Commons-Lizenzen oder der Urheberrechtsschutz gegolten haben kann. Da zur Zeit in der Regel für gemeinfreie Werke ebenfalls kein vergangener Rechtestatus erfasst wird, muss abgewogen werden, ob das ein theoretisches oder parktisches praktisches Problem ist.
Es sollte klug abgewogen werden, welche Informationen erfasst werden, um zwar die nötige Transparenz zu erzeugen, aber ohne in unnötiger Komplexität zu enden.

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Nach der Beschreibung zur Berechnung der Schutzfrist werden jeweils die bekannten Vor- und Nachteile zur Erfassung der jeweiligen Datum-Werte vorgestellt, einige MARC-Beispiele beschrieben um danach die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur maschinellen, manuellen oder semi-maschinellen Auswertung abzuleiten.

Berechnung der Schutzfrist

Die Berechnung der Schutzfrist beginnt nach UrhG § 69mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.

Beispiel Ament, Wilhelm:

  • Lebensdaten 01.11.1876 - 13.11.1956
  • Beginn Schutzfrist: 3101.1201.19561957
  • Ende Schutzfrist: 31.12.2026
  • Beginn Status der Gemeinfreiheit: 01.01.2027

Es muss festgelegt werden, ob in den Metadaten der letzte Tag erfasst ist, an dem der angegebene Rechtestatus (Urheberrechtsschutz) noch gültig ist, oder der Tag, an dem der folgende Rechtestatus gültig ist. Aus technischer Sicht ist die zweite Variante (01.01.1927) sinnvoller, weil das Datum mit dem aktuellen Tagesdatum verglichen werden kann, um die Gültigkeit des Rechtestatus zu überprüfen.

: Diese Aussage wird erneut bewertet und entsprechend werden die Datum-Werte in den folgenden Beispielen angepasst.

Start-Datum

Ein Grund für die Erfassung des Start-Datums einer Frist ist eine mögliche nachträgliche Anpassung der Frist-Dauer.

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  • Keine Berechnung des Datum aus Start-datum Datum und Dauer notwendig.
  • Fehlende Möglichkeiten der angewendeten Metadatenstandards zur Erfassung des Start-Datums. Siehe folgenden Abschnitt Metadaten "Metadatenstandard MARC".

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...

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  • Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen umgesetzt werden, wenn die Differenz errechnet wird und das neue Enddatum neu berechnet wird.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.


Info

Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von Schutzfristen durchgeführt.


Vorschlag 4: Angabe

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des Start-Datums und der Dauer in Unterfeld $g

Nach ISO 8601 ist auch die Dauer standardisiert erfassbar.

...

  • Mit gewissen technischen Aufwänden können Anpassungen an die Schutzfristen umgesetzt werden, wenn der Wert der Dauer angepasst wird. Dies ist in Abhängigkeit des Rechtestatus realisierbar.
  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit hinsichtlich Änderung des Rechtestatus sind gegeben - insbesondere, wenn die Werte auch nach der Umstellung auf den folgenden Rechtestatus erhalten bleiben.


Info

Eine ausführlichere Untersuchung wird unter Untersuchung - Erfassung von Schutzfristen durchgeführt.

Umsetzung Umsetzung der Status-Änderungen

Wenn alle notwendigen Informationen bezüglich des Status und der Fristen vorhanden sind, müssen Verfahren entwickelt werden, die eine rasche Anpassung der Status nach Ablauf der Fristen ermöglichen. Auch hier sollten die aktuellen Grenzen der Metadatenstandards, der technischen Systeme sowie der Interoperabilität berücksichtigt werden. Vermutlich müssen vorerst semi-maschinelle Abläufe für die verschiedenen Szenarien in den jeweiligen Systemen entwickelt werden. 

...

In den folgenden Beispielen werden mehrere Möglichkeiten umgesetzt.

Beispiele

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Beispiele für die Umsetzung im Metadatenstandard MARC

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506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g2027010120261231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

...

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g1956123119570101/2027010120261231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

...

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g1956123119570101/2027010120261231$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

...

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g1956123119570101/2027010120261231$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc

...

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g1956123119570101/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

...

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g1956123119570101/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs

...

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g1956123119570101/PY70$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc

...

366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g1956123119570101/PY70$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
540 ## $aVergriffene Werke 1.0$uhttps://nutzungshinweis.slub-dresden.de/ve-we/1.0/

542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)

...

366 ## $cOP$2onixas
506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star

540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g1956123119570101/PY70$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
542 ## $nWahrnehmung der Rechte durch die VG Wort (§ 51 VGG)

...

506 0# $aOpen Access$funrestricted online access$uhttp://purl.org/coar/access_right/c_abf2$2star
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$g1956123119570101/PY70$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc

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Hinweis
  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0 gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste zusätzlich untersucht werden.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 


Beispiele für

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weitere Metadatenstandards


Beispiele für Abhängigkeit von Rechtestatus Werk und Schutzfristen

Beispiel: Gemeinfreies musikalisches Werk + Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben

Beispiel: Gemeinfreies musikalisches Werk - Verwertungsrecht Tonträger

Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:

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Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk

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+ Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in verstorben

Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:

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Start-Datum und Rechtehinweise (Metadaten):


Beispiel: Urheberrechtlich Geschützes musikalisches Werk

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+ Verwandtes Schutzrecht - Verwertungsrechte + Urheber/in nicht verstorben

Daten zur Ermittlung des Rechtestatus:

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