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- Lebensdaten: 01.11.1876 - 13.11.1956
- Beginn Schutzfrist: 31.12.1956
- Ende Schutzfrist: 31.12.2026
- Beginn Status der Gemeinfreiheit: 01.01.2027
Vergleiche: Untersuchung - Berechnung der Schutzfristen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
Start- und End-Datum
Beispiel
540 ##
$aUrheberrechtsschutz 1.0$g1956
123119570101
/
20270101
20261231
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rs
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- Start-Datum: Beginn der Schutzfrist des Urheberrechts
- End-Datum: Beginn des Status der GemeinfreiheitEnde der Schutzfrist des Urheberrechts
Vorteile
- Das End-Datum kann mit geringen Aufwänden zu Beginn jedes Jahres in den jeweiligen Systemen maschinell ermittelt werden, um die Rechteinformationen in den Metadaten der Objekte entsprechend der Änderung des Rechtestatus anzupassen, wie zum Beispiel:
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$g
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc1956
123119570101
/
20270101
20261231
- Die Entscheidung, ob die Datum-Werte in Unterfeld $g erhalten bleiben, muss gesondert getroffen werden.
- Zudem müssen unter Umständen weitere Rechteinformationen angepasst werden (Access Status, Nutzungshinweise, ...).
- Das Datum, an dem die Gemeinfreiheit erreicht wird, kann direkt ausgewertet und zum Beispiel im Katalog oder in der Präsentationen angezeigt werden.
- Der Austausch mit Metadatenstandards, in denen Start- und Endwerte erfasst werden können (vergleiche Untersuchung - MODS - (Zeitliche Gültigkeit)), wird vereinfacht.
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- Die zur Zeit gültige Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers oder der Urheberin für den Beginn der Gemeinfreiheit kann nicht direkt erkannt oder ausgewertet werden, sondern muss mittels der Datum-Werte berechnet werden.
- Die Aktualisierung des End-Datums im Fall einer Anpassung der Schutzfrist ist komplexeraufwändiger, als wenn nur der Wert der Dauer (PY70) ersetzt werden muss.
- Im Fall einer stufenweisen Korrektur des End-Datums ist die Ermittlung der korrigierten Datensätze mit der Dauer (PY70) einfacher, weil dieser Wert explizit gesucht werden kann. Ohne Angabe der Dauer, muss die Dauer aus den Datum-Werten berechnet werden - das ist möglich, jedoch aufwändiger.
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540 ## $aUrheberrechtsschutz 1.0$g
1956
123119570101
/
$uhttp://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/$2rsPY70
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- Das End-Datum kann maschinell zu Beginn jedes Jahres in den jeweiligen Systemen nur indirekt durch Berechnung (19561231 19570101 + 70 → 70 → 20270101) ermittelt werden, um die Rechteinformationen in den Metadaten der Objekte entsprechend anzupassen, wie zum Beispiel:
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc
540 ## $aPublic Domain Mark 1.0
$g
$uhttp://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/$2cc1956
123119570101
/PY70
- Die Entscheidung, ob die Datum-Werte in Unterfeld $g erhalten bleiben, muss gesondert getroffen werden.
- Zudem müssen unter Umständen weitere Rechteinformationen angepasst werden (Access Status, Nutzungshinweise, ...).
- Das Datum, an dem die Gemeinfreiheit erreicht wird, kann nicht direkt ausgewertet und zum Beispiel im Katalog oder in der Präsentationen angezeigt werden, sondern muss berechnet werden.
- Für den Austausch mit Metadatenstandards, in denen Start- und Endwerte erfasst werden können (vergleiche Untersuchung - MODS - (Zeitliche Gültigkeit)), ist die Berechnung oder die Ableitung des End-Datum notwendig.
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