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Die Berechnung der Schutzfrist beginnt nach UrhG § 69 „mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.“
- Vergleiche: Untersuchung - Berechnung der Schutzfristen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
Beispiel Ament, Wilhelm:
- Lebensdaten 01.11.1876 - 13.11.1956
- Beginn Schutzfrist: 01.01.1957
- Ende Schutzfrist: 31.12.2026
- Beginn Status der Gemeinfreiheit: 01.01.2027
Vergleiche auch "Regelschutzfrist":
Es muss festgelegt werden, ob in den Metadaten der letzte Tag erfasst ist, an dem der angegebene Rechtestatus (Urheberrechtsschutz) noch gültig ist, oder der Tag, an dem der folgende Rechtestatus gültig ist. Aus technischer Sicht ist die zweite Variante (01.01.1927) sinnvoller, weil das Datum mit dem aktuellen Tagesdatum verglichen werden kann, um die Gültigkeit des Rechtestatus zu überprüfen.
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