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- Sind weitere Rechtehinweise wie die folgenden Beispiele notwendig, oder können alle Beschränkungen durch das Rights Statement "Urheberrechtsschutz 1.0" eindeutig abgeleitet werden (Untersuchung - Beschränkungen nach gesetzlicher Grundlage)?
- Müssen/können weitere Rechtehinweise international abgestimmt werden? Wie können diese entsprechend gekennzeichnet werden (Beispiel: DE)?
- Müssen die Rechtehinweise immer zusätzlich zu "Urheberrechtsschutz 1.0" angegeben werden, oder sind diese implizit enthalten?
- Können Rechtehinweise für Leistungsschutzrechte verwandter Schutzrechte mit dem Rechtehinweis "Public Domain Mark 1.0" kombiniert werden?
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