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Es ist ersichtlich, dass in der Regel eine feste Abfolge des Rechtestatus, beziehungsweise des Access Status besteht und dass die Erfassung des folgenden Rechtestatus nicht notwendig ist. Problematisch ist die Ableitung des vergangenen Rechtestatus, da für ein gemeinfreies Werk zuvor einer der Creative Commons-Lizenzen oder der Urheberrechtsschutz gegolten haben kann. Da zur Zeit in der Regel für gemeinfreie Werke ebenfalls kein vergangener Rechtestatus erfasst wird, muss abgewogen werden, ob das ein theoretisches oder parktisches Problem ist.
Es sollte klug abgewogen werden, welche Informationen erfasst werden, um zwar die nötige Transparenz zu erzeugen, aber ohne in unnötiger Komplexität zu enden.

Auf jeden Fall sollten sollten vielmehr die gültigen Rechte- und Access Status sowie deren Fristen einheitlich erfasst werden, um maschinelle oder semi-maschinelle Aktualisierungen zu ermöglichen und zu unterstützen. Dazu werden standardisierte Werte der gültigen Fristen in den Metadaten benötigt. Im folgenden Abschnitt werden die Möglichkeiten zur Erfassung der Fristen untersucht.

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  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz der zeitlichen Angaben
  • Anwendung/Auswertung der Datum-Werte nach Anwendungsfall
    • Start-Datum: Berechnung der Frist
    • End-Datum: Anzeige für Nutzende

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Hinweis
  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0 gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste zusätzlich untersucht werden.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 

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Hinweis
  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0 gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste zusätzlich untersucht werden.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 

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Hinweis
  • Wird der Wert in Unterfeld $g nach der Anpassung des Werts in Unterfeld $a beibehalten, könnte er gegebenenfalls als Gültigkeitszeitraum für den Wert Public Domain Mark 1.0 gehalten werden.
    • Dies ist jedoch zumindest bei dem Wechsel von Urheberrechtsschutz 1.0 zu Public Domain Mark 1.0 konzeptuell nicht möglich, weil die Gemeinfreiheit nicht befristet ist. Zudem ist an der Dauer des Zeitraums in der Regel ableitbar, welche Frist oder Dauer beschrieben ist. In anderen Anwendungsfällen könnten jedoch Konflikte auftreten - dies müsste zusätzlich untersucht werden.
    • Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Werte in Unterfeld $g nicht angezeigt werden müssen, sondern nur intern ausgewertet werden können, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. 

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