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Einleitung

Definition Anwendungsgebiet

Ein erster Versuch der Einordnung von Anwendungsgebieten wurde unter Übersicht Rechteinformationen durchgeführt. Dieser Versuch ist jedoch sehr oberflächlich und beschränkte beschränkt sich auf technische Systeme. Das Ziel war eine grundsätzlich grundsätzliche Sensibilisierung für Anwendungsbereiche und die daraus entstehende unterschiedlichen Anforderungen an Rechteinformationen.

Es gibt jedoch mehrere Bereiche, die für die Anwendung von Rechteinformationen relevant ein sein können.

  • Technische Systeme
    • In technischen Systemen bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Erfassung und Anzeige von Rechteinformationen, der Durchsetzung der abgeleiteten Beschränkungen und der Anwendung von Metadatenstandards.

  • Inhaltstypen/Medientypen
  • Sparten
    • Häufig werden Sparten genannt, um auf die Wichtigkeit unterschiedlicher und spezifischer Rechteinformationen hinzuweisen. In den Sparten werden jedoch teilweise gleiche "Technische technische Systeme" und "Inhaltstypen/Medientypen" angewendet, so dass geprüft werden muss, ob die Sparten an sich berücksichtigt werden müssen, oder nicht eher nur die Systeme, die dort angewendet und/oder die Objekte, die dort angewendet oder verwaltet werden.

Fragen

  1. Welche Anwendungsgebiete müssen für die Zuweisung von Rechteinformationen berücksichtigt werden und welche Anwendungsgebiete sind nachgeordnet?
  2. Aus welchem Grund sind die Anwendungsgebiete relevant für die Rechtebeschreibung?

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