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In der folgenden Tabelle sind relevante Rechte und Schutzfristen sowie teilweise deren Dauer aufgelistet. Nach Paul Klimpel bestehen folgende Unterschiede zwischen Urheberrecht und Schutzfristen.

„Die Schutzfristen für Leistungsschutzrechte unterscheiden sich in zweifacher Hinsicht von denen für Urheberrechte. Zum einen sind sie kürzer. Es gibt hier unterschiedliche Schutzfristen, von 15 Jahren für Datenbankhersteller bis zu 70 Jahren für Tonträgerhersteller, wobei die in der Praxis wichtigsten Leistungsschutzrechte (insbesondere die für ausübende Künstler) bei 50 Jahren liegen. Zum anderen läuft die Schutzfrist bereits ab der Veröffentlichung beziehungsweise, wenn nicht veröffentlicht wird, ab der Erstellung – und nicht, wie beim Urheberrecht, ab dem Tod des Urhebers.

Siehe: Klimpel, Paul: Kulturelles Erbe digital : Eine kleine Rechtsfibel, Seite 19 f.

In den weiteren Spalten der Tabelle wird deren Relevanz für die Medientypen benannt. Ist ein Recht oder eine Schutzfrist zumindest für einen Medientyp relevant, wird in der Spalte „Gesamt“ „Ja“ eingetragen. Dadurch wird ermittelt, ob die Rechte oder eine Schutzfristen für GLAM-Einrichtungen relevant sind. Ziel ist, daraus abzuleiten:

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