Versionen im Vergleich

Schlüssel

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Generell sollen Rechteinformationen in METS/rightsMD gespeichert werden. Da dies in vielen Systemen technisch nicht umsetzbar ist, soll die einheitliche Speicherung der Rechteinformationen auch in MODS ermöglicht werden. Das Ziel besteht darin, mehrere 04 Informationselemente in MODS zu speichern.

Elemente

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Vergleiche: MODS (Empfehlung 1.0)

 

Spezifische Rechteinformationen

Vergriffene Werke

Allgemeines

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Vergriffene Werke

Info

Auszug einschließen
[Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0)
[Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0)
nopaneltrue

Siehe [Entwurf] Vergriffene Werke (Empfehlung 1.0) für ausführliche Informationen und Empfehlungen.

Rechtehinweis

Als Rechtehinweis empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Rights Statements Urheberschutz (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/), denn die Nachnutzung/Vervielfältigung Vergriffener Werke durch die Nutzer digitaler Sammlungen folgt den gesetzlichen Bestimmungen zum Urheberrecht (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText57).

Weitere Informationen zur Nutzung der jeweiligen MODS-Elemente und Attribute sind unter MODS (Empfehlung 1.0) beschrieben.

Access Status

Für Vergriffene Werk empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Access Status Open Access von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2). Die Definition von Open Access umfasst in diesem Fall nur die Bereitstellung und nicht die weitere Verwendung der digitalen Dokumente und entspricht somit den Anforderungen der Vergriffenen Werke (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText54).Weitere Informationen zur Nutzung der jeweiligen MODS-Elemente und Attribute sind unter MODS (Empfehlung 1.0) beschrieben.

Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)

Wenn Vergriffene Werke öffentlich bereit gestellt werden, muss der Vermerk "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)" (https://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/lizenzierungsserviceVwFaq.html#doc208544bodyText55) angegeben werden. Für diesen Vermerk kann im Prinzip ein beliebiges MODS-Element verwendet werden. Wenn es ermöglicht werden soll, dass der Inhalt von Aggregatoren ausgewertet wird, muss ein bestimmtes Element genutzt werden.

Die Lizenzen Gruppe empfiehlt dazu das Element <mods:accessCondition type="out of print work">.

Beispiel

Codeblock
languagexml
<mods:accessCondition type="restriction on access" xlink:href="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2" displayLabel="Access Status">
	open access
</mods:accessCondition>
<mods:accessCondition type="use and reproduction" xlink:href="http://rightsstatements.org/page/InC/1.0/">
	In Copyright 1.0
</mods:accessCondition>
<mods:accessCondition type="out of print work">
	Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
</mods:accessCondition>

Lokale Nutzungsbestimmungen

Allgemeines

Lokale Nutzungsbestimmungen enthalten Informationen darüber, wie digitale Dokumente vom Endnutzer genutzt werden dürfen. Diese sind in der Regel von jeder Institution spezifisch formuliert. Es wird empfohlen, die Creative Commons-Lizenzen zu verwenden, weil dadurch die Beschreibung vereinfacht wird. Wenn jedoch zum Beispiel durch Kooperationen mit Partnern keine Creative Commons-Lizenzen vergeben werden dürfen, müssen lokale Nutzungsbestimmungen formuliert werden, die die vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen beschreiben.

Rechtehinweis

Wenn das digitale Dokument dem Urheberrecht unterliegt, empfiehlt die Gruppe Lizenzen als Rechtehinweis die Vergabe des Rights Statements Urheberschutz (http://rightsstatements.org/vocab/InC/1.0/).

Weitere Informationen zur Nutzung der jeweiligen MODS-Elemente und Attribute sind unter MODS (Empfehlung 1.0) beschrieben.

Access Status

Wenn das digitale Dokument frei verfügbar ist, empfiehlt die Gruppe Lizenzen die Vergabe des Access Status Open Access von COAR (http://purl.org/coar/access_right/c_abf2). 

Weitere Informationen zur Nutzung der jeweiligen MODS-Elemente und Attribute sind unter MODS (Empfehlung 1.0) beschrieben.

Nutzungsbestimmung

Lokale Nutzungsbestimmungen sind für die Weitergabe an Aggregatoren nicht geeignet, so dass eine standardisierte Beschreibung nicht zwingend notwendig ist. Um die Beschreibung zu vereinfachen, empfiehlt die Gruppe Lizenzen für lokale Nutzungsbestimmungen das MODS-Element <mods:accessCondition type="terms of use">. In dem Attribut xlinx:href wird die URL zu den ausführlichen Informationen eingetragen.

Beispiel

Codeblock
languagexml
<mods:accessCondition type="restriction on access" xlink:href="http://purl.org/coar/access_right/c_abf2" displayLabel="Access Status">
	open access
</mods:accessCondition>
<mods:accessCondition type="use and reproduction" xlink:href="http://rightsstatements.org/page/InC/1.0/">
	In Copyright 1.0
</mods:accessCondition>
<mods:accessCondition type="terms of use" xlink:href="http://digital.slub-dresden.de/nutzungsbestimmungen/">
	Nutzungsbestimmungen für die Digitalen Sammlungen
</mods:accessCondition>

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