Kriterienbereich Persistent Identifiers

Verantwortlich

  • Uwe Müller

Grundsätzliches

Vorschlag für die Kriterien (work in progress, Stand 07.12.2015)

Nr.
M/E
Kriterium
Quelle/Herkunft
Kommentare/Erklärungen
  Es muss für jede digitale Repräsentation ein Datensatz existieren, der alle dazugehörigen Dateien und die Metadaten enthält. Metadaten oder Schnittstellen?
 MFür jede Datei existiert ein eindeutiger, stabiler Link, über den die Datei direkt abgerufen werden kann und der in den Metadaten mitgeliefert wird.  
 MZu jedem Objekt exisitert ein stabiler Link, der auf die Ansicht des Objekts beim Betreiber verweist („Webschaufenster“) und in den Metadaten mitgeliefert wird.  Dieser Link muss vom Betreiber stabil gehalten werden, das heißt er muss dauerhaft auf eine Webseite führen, auf der Informationen zu dem betreffenden Objekt dargestellt sind.
 M

Jedes Objekt verfügt über einen eindeutigen und unveränderlichen Identifikator, der für den externen Datenaustausch genutzt wird. 

 In der Regel ist das der Identifikator für den Metadatensatz.
 EFür die Links zum Webschaufenster, zum digitalen Objekt und als Identifikator für den Datensatz werden Persistent Identifiers verwendet. Mögliche PI-Systeme sind beispielsweise URN, Handle und DOI.

 

 

Anforderungen/Empfehlungen aus dem DINI-Zertifikat 2013

 

 Text DINI-Zertifikat 2013Bemerkungen 
M.5-7
Im Idealfall wird für jedes Dokument (und jede Version), aber zumindest für jede Publikation ein → Persistent Identifier (PI) vergeben.
  • Mögliche PI-Systeme sind beispielsweise URN, Handle und DOI.
  • noch zu klären: Verhältnis zwischen PI für Metadatensatz und PI als Grundlage für den Link zur lokalen Objektansicht (Webschaufenster)
  • Mindestanforderung
    1. PI für Metadatensatz
      (Wo wird der mitgeliefert? Als OAI-Identifier? Muss der PI irgendwohin auflösen?)
    2. PI für (digitale) Ressource (gemäß Metadaten und Anwendungsprofile) / intellektuelle Informationseinheit (gem. CHE-Fachkonzept) / dokumentatrische Bezugseinheit ...
      --> muss zu einer Webansicht beim Datengeber auflösen ("Webschaufenster")
  • weitere PIs
    • für jedes einzelne Image
(Haken)
M.5-8
Persistent Identifier werden in den exportierten Metadaten und auf dem eigenen Online-Angebot als primäre Identifikatoren in Form einer operablen URL angegeben.
  • Dazu ist dem Persistent Identifier die URL eines entsprechenden Resolver-Dienstes voranzustellen. Für den Export von Metadaten siehe auch Kriterium 6 – Erschließung und Schnittstellen, Abschnitt 2.6, Mindestanforderung M.6-6.
gilt auf jeden Fall für Fall (2). s.o.(Haken)
M.5-9
Das Löschen von Dokumenten erfolgt nur in Ausnahmefällen und wird unter dem persistenten URL des ursprünglichen Dokumentes bekannt gegeben.
  • Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn mit der Veröffentlichung strafrechtliche Bestimmungen verletzt werden.
  • In jedem Fall ist das Zurückziehen bzw. Sperren des Dokumentes dem Löschen vorzuziehen.
  • Es wird empfohlen, eventuelle Duplikate nicht zu löschen, sondern die URL des einen Dokumentes auf die des anderen umzuleiten
 (Haken)
M.5-6
Einmal in das Repository eingebrachte Dokumente werden nicht mehr verändert.
  • Das heißt, inhaltliche Veränderungen an bereits veröffentlichten Dokumenten werden durch zusätzliche Versionen realisiert, die vorherige Versionen nicht überschreiben bzw. unzugänglich machen.
  • Korrektur / Aktualisierung von Objekten ist eigentlich sogar erwünscht
  • aber: Wie Zitierbarkeit herstellen?
  • Zeitstempel oder Versionierung?

Vorschlag zur Formulierung:

  1. Verknüpfung zwischen Objekten/Ressourcen und PI bleibt stabil.
  2. Digitale Darstellung kann sich aber verändern (z.B. durch bessere Digitalisierungsverfahren)
  3. Versionierung und dauerhaftes Vorhalten der einzelnen Versionen (inkl. der unterschiedlichen Fassungen der Metadatensätze) ist allenfalls Empfehlung, keine Verpflichtung
(Frage)
    
    
    
    
    

 

 

  • Keine Stichwörter