ARBEITSDOKMENT - Diese Seite ist ein Arbeitsdokument und keine offizielle Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.

ENTWURF RECHTEHINWEIS - Ziel ist der Entwurf zusätzlicher Rechtehinweise zur standardisierten Beschreibung verwandter Schutzrechte oder anderen Rechtegrundlagen, die bisher nicht in standardisierten Rechtehinweisen berücksichtigt werden. Die Entwürfe dienen zum einen als Diskussionsgrundlage und zum anderen zur Anwendung in Beispielen, um mögliche Anwendungsfälle realistischer zu beschreiben.


Verwandte Schutzrechte - Schutz des Veranstalters 1.0 Deutschland

Gesetzliche Grundlage

Das Objekt unterliegt dem Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) - Teil 2. Verwandte Schutzrechte Abschnitt 3. Schutz des ausübenden Künstlers - § 81 Schutz des Veranstalters

Ausführliche Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__81.html (YYYY-MM-DD)

Informationen zur Schutzdauer

"(2) Die in § 81 bezeichneten Rechte des Veranstalters erlöschen 25 Jahre nach Erscheinen einer Aufzeichnung der Darbietung eines ausübenden Künstlers, oder wenn deren erste erlaubte Benutzung zur öffentlichen Wiedergabe früher erfolgt ist, 25 Jahre nach dieser. Die Rechte erlöschen bereits 25 Jahre nach der Darbietung, wenn eine Aufzeichnung innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder nicht erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden ist."

Ausführliche Informationen: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__82.html (YYYY-MM-DD)

Hinweise

  • Auch Manifestationen gemeinfreier Werke können verwandten Schutzrechten unterliegen. 

  • Es wird empfohlen, zusätzlich zu dem Rechtehinweis das Erscheinungsdatum oder Herstellungsdatum explizit anzugeben, um das Ablaufen des Schutzrechts maschinell ableiten und auswerten zu können. 
  • Übernommen aus Urheberechtsschutz 1.0
    • Möglicherweise finden Sie zusätzliche Informationen zum Urheberrechtsschutz des Objekts auf der Website der Institution, die das Objekt verfügbar gemacht hat.
    • Soweit nicht ausdrücklich an anderer Stelle ausgewiesen, gibt die Institution, die das Objekt zugänglich gemacht hat, keine Zusicherungen in Bezug auf dieses und übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit des gewählten Rechtehinweises. Sie sind für die eigene Nutzung selbst verantwortlich.

Kurzform und URI dieses Rechtehinweises




  • Keine Stichwörter