Status der Veröffentlichung

ENTWURF - Diese Seite befindet sich im Entwurf-Status. Die Empfehlung ist somit keine gültige Stellungnahme der Lizenzen Gruppe.

Diese Empfehlung folgt auf die zurückgezogene Empfehlung Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) zur Kennzeichnung der im Rahmen des Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) registrierter Objekte. 

Inhalt

Definition

"Grundlage für die Lizenzierung nicht verfügbarer Werke sind gesetzliche Regelungen im Verwertungsgesellschaften- sowie Urheberrechtsgesetz, die durch Verordnungen und einen Rahmenvertrag für die Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften in die praktische Anwendung für Kulturerbe-Einrichtungen überführt werden."

Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlis_node.html


Für nicht verfügbare Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Nicht verfügbare Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben.

Vokabulare

Die Lizenzen Gruppe der DINI-AG KIM empfiehlt die Beschreibung von erfolgreich registrierten nicht verfügbaren Werken mit der Angabe "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT und VG BILD-KUNST (§ 52 VGG). Nutzung nach § 44b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 UrhG für Zwecke des Text- und Data-Minings vorbehalten." sowie der zusätzlichen Angabe von Access Status und Rechtehinweis.

Hinweis: Wahrnehmung der Rechte

Für erfolgreich registrierte nicht verfügbare Werke muss immer die Angabe "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT und VG BILD-KUNST (§ 52 VGG). Nutzung nach § 44b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 UrhG für Zwecke des Text- und Data-Minings vorbehalten." angegeben werden. Die Umsetzung wird auf der Seite des jeweiligen Metadatenstandards beschrieben.

"... – Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT und VG BILD-KUNST (§ 52 VGG). Nutzung nach § 44b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 UrhG für Zwecke des Text- und Data-Minings vorbehalten."

Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlisFAQ.html?nn=187228 - Abschnitt: Wie muss ich lizenzierte Werke kennzeichnen?

Access Status

Für erfolgreich registrierte nicht verfügbare Werke wird immer der Access Status "Open Access" von COAR eingetragen. Die COAR-Definition von "Open Access" entspricht den Anforderungen an die Zugänglichmachung in digitalen Sammlungen. Beachten Sie dazu die Empfehlung der Lizenzen Gruppe unter Access-Status (Empfehlung 3.0).

"Ferner hält es die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), entsprechend urheberrechtlicher Regelungen sowie der Intention des Gesetzgebers, für angemessen, dass Kulturerbe-Einrichtungen Digitalisate lizenzierter nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften ihren Nutzenden orts- und zeitunabhängig auch außerhalb der Lesesäle bereitstellen, die Werke mittels (OCR-)Volltexten durchsuchbar machen können und die Einrichtungen (OCR-)Volltexte digitalisierter nicht verfügbarer Werke in werks- und bestandsübergreifende Volltext-Suchindizes ihrer Kataloge und digitalen Sammlungen integrieren können, um ihre Sammlungen / Bestände für Nutzende auffindbar und sichtbar zu machen. Darüber hinaus können Einrichtungen Korpora digitalisierter nicht verfügbarer Werke zu Zwecken des nicht-kommerziellen Text- und Data-Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung gemäß § 60d UrhG ihren Nutzenden bereitstellen. "

Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlisFAQ.html?nn=187228 - Abschnitt: Wie und und in welchem Umfang darf ich lizenzierte Werke Nutzenden bereitstellen / zugänglich machen?

Die Werke dürfen auf Webseiten zu nicht kommerziellen Zwecken zugänglich gemacht werden , § 52a Abs.1 Nr.2 VGG; § 61d Abs.1 UrhG

Im Rahmenvertrag “zur Nutzung von nicht verfügbaren Werken in verlegten Schriften” mit der VG Wort werden als Beispiele die Nutzung in der Deutschen Digitalen Bibliothek und in der Europeana genannt.

Quelle: https://pro.deutsche-digitale-bibliothek.de/daten-liefern/teilnahmekriterien/rechtliches/digitalisierung-noch-urheberrechtlich-geschuetzter-materialien - Abschnitt: Wo dürfen die Werke zugänglich gemacht werden ?

Rechtehinweis/Lizenz

Für erfolgreich registrierte nicht verfügbare Werke darf keine Lizenz vergeben werden. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt die Vergabe des Rechtehinweises "Urheberrechtsschutz 1.0". Beachten Sie dazu die Empfehlung der Lizenzen Gruppe unter Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0).

"Rights Statement: In Copyright (InC 1.0) – ..."

Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlisFAQ.html?nn=187228 - Abschnitt: Wie muss ich lizenzierte Werke kennzeichnen?

Metadatenstandards

Beispiele

Beispiele für die Empfehlungen werden für jeden Metadatenstandard formuliert, weil die heterogene Struktur der jeweiligen Elemente und Attribute keine generellen Beispiele zulässt. Zudem sind Beispiele ohne zusätzliche Erläuterungen des Metadatenstandards nicht in jedem Fall hilfreich.


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