Diese Empfehlung folgt auf die zurückgezogene Empfehlung Vergriffene Werke (Empfehlung 3.0) zur Kennzeichnung der im Rahmen des Lizenzierungsservice Vergriffene Werke (VW-LiS) registrierter Objekte. |
"Grundlage für die Lizenzierung nicht verfügbarer Werke sind gesetzliche Regelungen im Verwertungsgesellschaften- sowie Urheberrechtsgesetz, die durch Verordnungen und einen Rahmenvertrag für die Nutzung nicht verfügbarer Werke in verlegten Schriften in die praktische Anwendung für Kulturerbe-Einrichtungen überführt werden."
Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlis_node.html
Für nicht verfügbare Werke gelten bezüglich der Rechtebeschreibung besondere Anforderungen und es existiert keine einzelne standardisierte Rechteinformation, die in den Metadaten eingetragen werden kann. Nicht verfügbare Werke werden mit mehreren Informationselementen beschrieben. |
Die Lizenzen Gruppe der DINI-AG KIM empfiehlt die Beschreibung von erfolgreich registrierten nicht verfügbaren Werken mit der Angabe "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT und VG BILD-KUNST (§ 52 VGG). Nutzung nach § 44b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 UrhG für Zwecke des Text- und Data-Minings vorbehalten." sowie der zusätzlichen Angabe von Access Status und Rechtehinweis. |
Für erfolgreich registrierte nicht verfügbare Werke muss immer die Angabe "Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT und VG BILD-KUNST (§ 52 VGG). Nutzung nach § 44b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 UrhG für Zwecke des Text- und Data-Minings vorbehalten." angegeben werden. Die Umsetzung wird auf der Seite des jeweiligen Metadatenstandards beschrieben.
Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlisFAQ.html?nn=187228 - Abschnitt: Wie muss ich lizenzierte Werke kennzeichnen? |
Für erfolgreich registrierte nicht verfügbare Werke wird immer der Access Status "Open Access" von COAR eingetragen. Die COAR-Definition von "Open Access" entspricht den Anforderungen an die Zugänglichmachung in digitalen Sammlungen. Beachten Sie dazu die Empfehlung der Lizenzen Gruppe unter Access-Status (Empfehlung 3.0).
Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlisFAQ.html?nn=187228 - Abschnitt: Wie und und in welchem Umfang darf ich lizenzierte Werke Nutzenden bereitstellen / zugänglich machen?
Quelle: https://pro.deutsche-digitale-bibliothek.de/daten-liefern/teilnahmekriterien/rechtliches/digitalisierung-noch-urheberrechtlich-geschuetzter-materialien - Abschnitt: Wo dürfen die Werke zugänglich gemacht werden ? |
Für erfolgreich registrierte nicht verfügbare Werke darf keine Lizenz vergeben werden. Die Lizenzen Gruppe empfiehlt die Vergabe des Rechtehinweises "Urheberrechtsschutz 1.0". Beachten Sie dazu die Empfehlung der Lizenzen Gruppe unter Rechtehinweis/Lizenz (Empfehlung 3.0).
Quelle: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Services/VW-LiS/vwlisFAQ.html?nn=187228 - Abschnitt: Wie muss ich lizenzierte Werke kennzeichnen? |
Beispiele für die Empfehlungen werden für jeden Metadatenstandard formuliert, weil die heterogene Struktur der jeweiligen Elemente und Attribute keine generellen Beispiele zulässt. Zudem sind Beispiele ohne zusätzliche Erläuterungen des Metadatenstandards nicht in jedem Fall hilfreich.