Laut ELF 010 und ELF 682 können bestimmte Satzarten auf andere umgelenkt werden (Tb auf Tf und Tg u.ä.). Inhalte von bestimmten formalen Feldern werden automatisch übertragen. Dazu gehört das Teilbestandskennzeichen. In der Vergangenheit wurden immer wieder Körperschaftsdatensätze für Bauwerke erfasst. Für Bauwerke gibt es eigene Datensätze der Satzart Tg; sie sind nicht für die Formalerschließung zugelassen. Bei der Umlenkung ist darauf zu achten, dass das Teilbestandskennzeichen f aus dem Verliererdatensatz gelöscht wird, damit es nicht fälschlich in den Bauwerksdatensatz übertragen wird.