Eine Abteilung einer Hochschule, egal ob eine Fakultät, Institut, Laboratorium oder Fachbereich, die den Namen eines Studiengebiets enthält, wird als Körperschaft verstanden (https://sta.dnb.de/doc/RDA-E-K010#Typ-5-Abteilung-einer-Hochschule-Fakultat-Schule-College-Institut-Laboratorium-usw-mit-einem-Namen-der-einfach-nur-ein-bestimmtes-Studiengebiet-fach-anzeigt), aber ein Studienfach bzw. -gebiet per se oder ein Studiengang ist keine Körperschaft, weil es hier nicht um eine Organisationseinheit handelt. Studiengänge (sogar im Bachelor und auch im Master) werden normalerweise von einem Institut angeboten, aber sind keine Abteilung dieses Institutes. Zwischen der Organisationseinheit (Körperschaft) und dem Studiengang im Sinne eines Faches an einer bestimmten Hochschule differenziert. Letzteres ist in der GND ein Sachbegriff.