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In der Rangfolge zur Liste der fachlichen Nachschlagewerke steht folgender Hinweis:
„E) Namen von Personen, deren ursprüngliche Form nicht in lateinischer Schrift geschrieben wird
1.GND
2.Nationalbibliografie bzw. Nationalenzyklopädie
3.LCAuth (unter Beachtung der abweichenden Transliterationsregeln), VIAF
4.Sonstige Nachschlagewerke“

Nach Diskussion in der GND-Jira-Telko vom4.10.22 bleibt die Form in LCAuth maßgeblich für die Bestimmung des bevorzugten Namen (z.B. abgekürzter Vorname vs. ausgeschriebener Vorname).

Allerdings kann die Transliteration der LCAuth nicht 1:1 übernommen werden, soll an die Sprachredaktion weitergegeben werden.

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