Blog-Eintrag vom November, 2022

In der Rangfolge zur Liste der fachlichen Nachschlagewerke steht folgender Hinweis:
„E) Namen von Personen, deren ursprüngliche Form nicht in lateinischer Schrift geschrieben wird
1.GND
2.Nationalbibliografie bzw. Nationalenzyklopädie
3.LCAuth (unter Beachtung der abweichenden Transliterationsregeln), VIAF
4.Sonstige Nachschlagewerke“

Nach Diskussion in der GND-Jira-Telko vom4.10.22 bleibt die Form in LCAuth maßgeblich für die Bestimmung des bevorzugten Namen (z.B. abgekürzter Vorname vs. ausgeschriebener Vorname).

Allerdings kann die Transliteration der LCAuth nicht 1:1 übernommen werden; es soll an die Sprachredaktion weitergegeben werden.

Zu RAK-Zeiten durften Konferenz-Datensätze mit springenden oder zusammengefassten Zählungen erfasst werden. Das ist mit dem Umstieg auf RDA nicht mehr zulässig; die alten Datensätze sollen auch nicht mehr verwendet werden. Solche Datensätze wie nid 2052148-0 oder nid 5562547-2 sollen in der 667 folgenden Hinweis bekommen: Mit dem RDA-Vollumstieg 2016 nicht mehr verwenden.